Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr. Das regelt § 208 SGB IX. Die fünf Tage gelten für eine Fünftagewoche. Wer an weniger oder mehr Tagen arbeitet, bekommt entsprechend weniger oder mehr. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Gleichgestellte Menschen haben keinen Anspruch.
Das Wichtigste in Kürze
- Anspruch: 5 Arbeitstage Zusatzurlaub bei einer Fünftagewoche.
- Voraussetzung: anerkannte Schwerbehinderung mit GdB ab 50.
- Im Anerkennungsjahr gibt es ein Zwölftel pro vollem Monat.
- Gleichgestellte mit GdB 30 oder 40 erhalten keinen Zusatzurlaub.
Wer hat Anspruch auf Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung?
Den Zusatzurlaub erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit anerkannter Schwerbehinderung. Das heißt: Das Versorgungsamt hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt. Auf die Art der Beschäftigung kommt es nicht an. Auch Teilzeitkräfte und Minijobber haben Anspruch, anteilig nach ihren Arbeitstagen.
Keinen Anspruch haben gleichgestellte Menschen. Sie haben einen GdB von 30 oder 40 und wurden von der Agentur für Arbeit gleichgestellt. Die Gleichstellung bringt zum Beispiel besonderen Kündigungsschutz. Zusatzurlaub gehört laut Integrationsämtern ausdrücklich nicht dazu.
Kurzantwort: Wer einen GdB von mindestens 50 hat, bekommt fünf Tage Zusatzurlaub bei einer Fünftagewoche. Gleichgestellte gehen leer aus.
Wie viele Tage Zusatzurlaub bei Teilzeit?
Das Gesetz knüpft an die Zahl der Arbeitstage pro Woche an. Der Zusatzurlaub entspricht genau einer Arbeitswoche. Die Stundenzahl pro Tag spielt keine Rolle.
| Arbeitstage pro Woche | Zusatzurlaub pro Jahr |
|---|---|
| 6 Tage | 6 Tage |
| 5 Tage | 5 Tage |
| 4 Tage | 4 Tage |
| 3 Tage | 3 Tage |
| 2 Tage | 2 Tage |
Ein Beispiel: Eine Teilzeitkraft arbeitet dreimal pro Woche je sechs Stunden. Sie erhält drei zusätzliche Urlaubstage. An jedem dieser Tage bekommt sie ihren normalen Lohn für sechs Stunden. Im Ergebnis hat sie wie alle anderen eine zusätzliche freie Arbeitswoche.
Zusatzurlaub im Jahr der Anerkennung
Oft beginnt die Schwerbehinderung mitten im Jahr. Dann gibt es den Zusatzurlaub anteilig. Für jeden vollen Monat mit Schwerbehinderung steht ein Zwölftel der fünf Tage zu. Bruchteile ab einem halben Tag werden auf einen vollen Tag aufgerundet.
| Schwerbehinderung ab | Volle Monate | Rechnung | Zusatzurlaub |
|---|---|---|---|
| 1. Februar | 11 | 5 x 11 / 12 = 4,58 | 5 Tage |
| 1. April | 9 | 5 x 9 / 12 = 3,75 | 4 Tage |
| 1. Juli | 6 | 5 x 6 / 12 = 2,5 | 3 Tage |
| 1. Oktober | 3 | 5 x 3 / 12 = 1,25 | 1,25 Tage, keine Aufrundung |
Maßgeblich ist der Tag, ab dem die Schwerbehinderung vorliegt. Das Datum des Bescheids zählt nicht. Stellt das Amt die Schwerbehinderung rückwirkend fest, gilt der Anspruch auch rückwirkend. Für den Zusatzurlaub aus dem Vorjahr gelten dann die üblichen Regeln zur Übertragung.
Kurzantwort: Im Jahr der Anerkennung gibt es für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Zusatzurlaubs. Ab einem halben Tag wird aufgerundet.
So wird der Zusatzurlaub beantragt
Einen eigenen Antrag beim Amt braucht es nicht. Der Anspruch besteht direkt gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser muss aber von der Schwerbehinderung wissen. Diese Schritte helfen:
- Nachweis vorlegen: Den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid beim Arbeitgeber zeigen.
- Anspruch nennen: Den Zusatzurlaub ausdrücklich geltend machen, am besten schriftlich.
- Urlaub planen: Die Tage wie normalen Urlaub beantragen. Sie lassen sich mit dem übrigen Urlaub kombinieren.
- Bei laufendem Verfahren: Den Arbeitgeber über den Antrag beim Versorgungsamt informieren und die Übertragung ins Folgejahr verlangen.
Übertragung, Verfall und Abgeltung
Für den Zusatzurlaub gelten dieselben Regeln wie für den gesetzlichen Mindesturlaub. Nicht genommene Tage gehen nur unter bestimmten Bedingungen ins nächste Jahr über. Üblich ist eine Frist bis Ende März. Laut Integrationsämtern muss die Übertragung ausdrücklich beim Arbeitgeber verlangt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, wird offener Zusatzurlaub in Geld abgegolten. Das spielt etwa bei einer Kündigung eine Rolle. Zur steuerlichen Seite von Zahlungen am Ende eines Jobs passt der Beitrag zur steuerfreien Abfindung.
Tarifvertrag und andere Regeln
Die fünf Tage sind ein gesetzliches Minimum. Sieht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung mehr Zusatzurlaub vor, gilt die günstigere Regel. Der Zusatzurlaub kommt außerdem zum normalen Urlaub hinzu. Bei 30 Tagen Jahresurlaub stehen einem schwerbehinderten Vollzeitbeschäftigten also 35 Tage zu. Andere Formen der Freistellung, etwa Sonderurlaub beim Umzug, bleiben davon unberührt.
Weitere Rechte schwerbehinderter Beschäftigter
Der Zusatzurlaub ist nur einer von mehreren Nachteilsausgleichen im Arbeitsleben. Das SGB IX sieht weitere Rechte vor:
- Freistellung von Mehrarbeit: Auf eigenen Wunsch werden schwerbehinderte Beschäftigte von Mehrarbeit freigestellt (§ 207 SGB IX).
- Besonderer Kündigungsschutz: Vor einer Kündigung muss das Integrationsamt zustimmen (§ 168 SGB IX).
- Schwerbehindertenvertretung: In Betrieben mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten wird eine Vertretung gewählt. Sie hilft auch bei Fragen zum Urlaub.
Wer eine Schwerbehinderung beantragen möchte, stellt den Antrag beim Versorgungsamt. Der Arbeitgeber muss davon erst erfahren, wenn Rechte wie der Zusatzurlaub genutzt werden sollen.
Fazit
Schwerbehinderte Beschäftigte mit einem GdB ab 50 erhalten fünf Tage Zusatzurlaub bei einer Fünftagewoche. Bei Teilzeit richtet sich der Anspruch nach den Arbeitstagen. Im Jahr der Anerkennung gibt es ein Zwölftel pro vollem Monat. Gleichgestellte haben keinen Anspruch. Wichtig ist, den Arbeitgeber früh zu informieren und den Nachweis vorzulegen.
Hinweis: Dieser Text ersetzt keine rechtliche Beratung. Im Einzelfall helfen Integrationsamt, Schwerbehindertenvertretung oder eine Fachanwältin.
FAQ – Häufige Fragen
Wie viel Zusatzurlaub gibt es bei Schwerbehinderung?
Fünf Arbeitstage pro Jahr bei einer Fünftagewoche.
Ab welchem GdB gibt es Zusatzurlaub?
Ab einem Grad der Behinderung von 50.
Bekommen Gleichgestellte Zusatzurlaub?
Nein. Der Anspruch gilt nur für schwerbehinderte Menschen.
Wie viel Zusatzurlaub gibt es bei einer Viertagewoche?
Vier Tage.
Wo steht der Anspruch im Gesetz?
In § 208 SGB IX.
Muss man den Zusatzurlaub beantragen?
Beim Arbeitgeber ja, mit Nachweis der Schwerbehinderung.
Was passiert im Jahr der Anerkennung?
Es gibt ein Zwölftel der fünf Tage pro vollem Monat.
Verfällt der Zusatzurlaub?
Es gelten dieselben Regeln wie für den gesetzlichen Mindesturlaub.
Wird Zusatzurlaub ausgezahlt?
Bei Ende des Arbeitsverhältnisses werden offene Tage abgegolten.
Gilt der Zusatzurlaub auch im Minijob?
Ja, anteilig nach den Arbeitstagen pro Woche.
Quellen
Björn Halder schreibt fuer vermögensatlas.de ueber Vermoegen, Steuern und Altersvorsorge.
