Wie lange bekommt man Halbwaisenrente? Altersgrenzen und Voraussetzungen

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Die Halbwaisenrente gibt es grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Wer danach zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder studiert, bekommt sie weiter, längstens bis zum 27. Geburtstag. Das gilt auch für einen Freiwilligendienst, kurze Übergangszeiten von bis zu vier Monaten und bei einer Behinderung. Eigenes Einkommen wird seit Juli 2015 nicht mehr angerechnet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Regelfall: Halbwaisenrente bis zum 18. Geburtstag.
  • Verlängerung bis zum 27. Geburtstag bei Schule, Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Behinderung.
  • Die Ausbildung muss mehr als 20 Stunden pro Woche beanspruchen.
  • Halbwaisen erhalten 10 Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils.

Wie lange bekommt man Halbwaisenrente? Die Grundregel

Die Regeln stehen in Paragraf 48 des Sechsten Sozialgesetzbuchs. Danach besteht der Anspruch längstens bis zum 18. Geburtstag. Eine Verlängerung ist möglich, aber nie über den 27. Geburtstag hinaus. Einzige Ausnahme ist eine Verzögerung durch gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst.

Halbwaise ist, wer einen Elternteil verloren hat und noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil hat. Sind beide Eltern verstorben, gibt es die Vollwaisenrente. Für die Dauer gelten bei beiden Renten dieselben Altersgrenzen.

Kurzantwort: Halbwaisenrente gibt es bis 18. Mit Schule, Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Behinderung läuft sie längstens bis zum 27. Geburtstag weiter.

Wann die Rente nach dem 18. Geburtstag weiterläuft

Das Gesetz nennt vier Fälle. Liegt einer davon vor, zahlt die Rentenversicherung weiter.

Situation Weiterzahlung Bedingung
Schule oder Berufsausbildung, auch Studium bis 27 mehr als 20 Stunden Aufwand pro Woche
Übergangszeit bis 27 höchstens vier Kalendermonate zwischen zwei Abschnitten
Freiwilligendienst bis 27 zum Beispiel FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst
Behinderung bis 27 die Waise kann sich deswegen nicht selbst unterhalten

Die 20-Stunden-Grenze bezieht sich auf den tatsächlichen Aufwand. Unterricht, Vorlesungen, Lernzeit und praktische Ausbildung zählen zusammen. Bei Krankheit oder im Mutterschutz spielt der Umfang keine Rolle, solange die Ausbildung weiter besteht.

Die Übergangszeit von vier Monaten

Zwischen Schule und Ausbildung liegt oft eine Pause. Die Rente läuft weiter, wenn diese Pause höchstens vier Kalendermonate dauert. Das gilt auch zwischen Bachelor und Master oder zwischen Schule und Freiwilligendienst.

Wichtig ist das Wort Kalendermonate. Endet die Schule im Juni und beginnt die Ausbildung im Oktober, liegen Juli, August und September dazwischen. Das sind drei Monate, die Rente läuft weiter. Beginnt die Ausbildung erst im November, sind es vier Monate. Auch das passt noch. Ab dem Dezember-Start wäre die Grenze überschritten.

Wehrdienst verlängert die Altersgrenze

Verzögert ein gesetzlicher Wehr- oder Zivildienst die Ausbildung, verschiebt sich die Grenze von 27 Jahren. Sie verlängert sich um die Zeit des Dienstes. Die Verlängerung ist auf die Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes begrenzt. Ein Freiwilligendienst verlängert die Altersgrenze dagegen nicht.

Wie hoch ist die Halbwaisenrente?

Halbwaisen erhalten 10 Prozent der Versichertenrente, auf die der verstorbene Elternteil Anspruch hatte oder gehabt hätte. Vollwaisen bekommen 20 Prozent. Hätte die Rente des Elternteils 1.500 Euro betragen, liegt die Halbwaisenrente also bei rund 150 Euro.

Seit dem 1. Juli 2015 rechnet die Rentenversicherung kein Einkommen mehr an. Ausbildungsvergütung, Nebenjob oder BAföG mindern die Waisenrente nicht. Die Rente wird immer in voller Höhe gezahlt.

Kurzantwort: Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils. Eigener Verdienst wird nicht angerechnet.

Voraussetzungen für die Waisenrente

  • Der verstorbene Elternteil hat die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, eine Rente bezogen oder ist etwa durch einen Arbeitsunfall gestorben.
  • Anspruch haben leibliche und adoptierte Kinder.
  • Stiefkinder und Pflegekinder haben Anspruch, wenn sie im Haushalt lebten.
  • Enkel und Geschwister haben Anspruch, wenn sie im Haushalt lebten oder überwiegend unterhalten wurden.

Eine spätere Adoption beendet die Waisenrente nicht. Laut Rentenversicherung gilt das auch für eine Heirat der Waise.

Drei Beispiele aus dem Alltag

  • Lena, 19 Jahre: Sie macht eine Ausbildung zur Pflegefachfrau mit 38 Wochenstunden. Die Halbwaisenrente läuft bis zum Abschluss weiter, längstens bis zum 27. Geburtstag.
  • Tim, 18 Jahre: Nach dem Abitur im Juni jobbt er ein halbes Jahr und beginnt im Januar ein Studium. Die Pause ist länger als vier Kalendermonate. Für diese Zeit gibt es keine Rente. Mit Beginn des Studiums liegen die Voraussetzungen wieder vor.
  • Mia, 26 Jahre: Sie studiert im Master. Mit dem 27. Geburtstag endet die Rente, auch wenn das Studium weitergeht.

Nachweise ab dem 18. Geburtstag

Ab 18 fragt die Rentenversicherung regelmäßig nach, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Nötig sind etwa eine Schulbescheinigung, eine Immatrikulationsbescheinigung oder der Ausbildungsvertrag. Die Unterlagen lassen sich per Post oder über Online-Formulare einreichen. Wer Fristen versäumt, riskiert eine Unterbrechung der Zahlung. Endet die Ausbildung früher, muss das gemeldet werden. Sonst drohen Rückforderungen.

Fazit

Halbwaisenrente gibt es bis zum 18. Geburtstag. Mit Schule, Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst, kurzer Übergangszeit oder Behinderung läuft sie bis höchstens 27 weiter. Die Ausbildung muss mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen. Eigenes Einkommen spielt keine Rolle, die Nachweise müssen aber pünktlich bei der Rentenversicherung sein.

FAQ – Häufige Fragen

Bis wann bekommt man Halbwaisenrente ohne Ausbildung?

Bis zum 18. Geburtstag. Danach nur, wenn einer der gesetzlichen Gründe vorliegt.

Bekommt man Halbwaisenrente während des Studiums?

Ja, längstens bis zum 27. Geburtstag.

Wird die Halbwaisenrente in einem Gap Year gezahlt?

Nur bei einem anerkannten Freiwilligendienst oder einer Pause von höchstens vier Kalendermonaten.

Wird Ausbildungsgehalt auf die Waisenrente angerechnet?

Nein. Seit Juli 2015 wird kein Einkommen angerechnet.

Endet die Halbwaisenrente bei Heirat?

Nein, laut Deutscher Rentenversicherung bleibt der Anspruch bestehen.

Was passiert bei einer Adoption?

Die Waisenrente läuft weiter. Das regelt Paragraf 48 Absatz 6 SGB VI.

Wie viel Halbwaisenrente bekommt man?

10 Prozent der Versichertenrente des verstorbenen Elternteils.

Zählt ein Teilzeitstudium als Ausbildung?

Nur wenn der Aufwand mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt.

Verlängert ein Bundesfreiwilligendienst die Altersgrenze 27?

Nein. Nur gesetzlicher Wehr- oder Zivildienst verlängert die Grenze.

Wer bekommt Waisenrente außer leiblichen Kindern?

Adoptivkinder, Stief- und Pflegekinder im Haushalt sowie Enkel und Geschwister unter bestimmten Bedingungen.

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Hinweis: Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte gibt die Deutsche Rentenversicherung.

Quellen

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