Erbschaftssteuer für Ehepartner: Freibetrag, Familienheim und Beispiele

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner zahlen Erbschaftssteuer erst oberhalb von 500.000 Euro. Dazu kommt ein Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro. Das selbst bewohnte Familienheim bleibt unter Bedingungen ganz steuerfrei. Über den Freibeträgen gelten in Steuerklasse I Sätze von 7 bis 30 Prozent.

Das Wichtigste in Kürze

  • Persönlicher Freibetrag: 500.000 Euro (§ 16 ErbStG).
  • Versorgungsfreibetrag: bis zu 256.000 Euro, gekürzt um steuerfreie Renten (§ 17 ErbStG).
  • Familienheim: steuerfrei bei zehn Jahren Selbstnutzung (§ 13 ErbStG).
  • Steuersatz über dem Freibetrag: 7 bis 30 Prozent.

Erbschaftssteuer für Ehepartner: der Freibetrag

Ehepartner gehören zur Steuerklasse I. Laut § 16 Erbschaftsteuergesetz steht ihnen ein persönlicher Freibetrag von 500.000 Euro zu. Das gilt gleich für eingetragene Lebenspartner. Nur der Teil des Erbes oberhalb dieser Grenze wird besteuert. Der Freibetrag gilt pro Erbfall und pro Person, die etwas erhält.

Zum Vergleich: Kinder haben 400.000 Euro Freibetrag, Enkel 200.000 Euro. Unverheiratete Partner fallen in Steuerklasse III. Sie haben nur 20.000 Euro Freibetrag und zahlen mindestens 30 Prozent Steuer.

Person Steuerklasse Freibetrag
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner I 500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder I 400.000 Euro
Enkel I 200.000 Euro
Geschwister, Nichten, Neffen II 20.000 Euro
Unverheiratete Partner III 20.000 Euro

Kurzantwort: Ehepartner erben bis 500.000 Euro steuerfrei. Oft kommt der Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro hinzu.

Der Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro

§ 17 ErbStG gewährt dem überlebenden Ehepartner zusätzlich einen besonderen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro. Er soll die Altersversorgung sichern. Der Betrag wird aber gekürzt. Bezieht der Ehepartner Versorgungsleistungen, die keiner Erbschaftssteuer unterliegen, zieht das Finanzamt deren Kapitalwert ab.

Dazu zählen etwa die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente und Beamtenpensionen für Hinterbliebene. Den Kapitalwert berechnet das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz. Er hängt von der Rentenhöhe und dem Alter ab. Bei einer hohen Hinterbliebenenrente kann der Versorgungsfreibetrag deshalb stark schrumpfen oder ganz entfallen.

Familienheim: steuerfrei unter Bedingungen

Das selbst bewohnte Haus oder die Eigentumswohnung kann der Ehepartner nach § 13 Absatz 1 Nummer 4b ErbStG steuerfrei erben. Der Wert zählt dann gar nicht zum steuerpflichtigen Erbe. Eine Obergrenze für Wert oder Wohnfläche gibt es für Ehepartner nicht. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Der Verstorbene hat die Immobilie bis zum Tod selbst bewohnt oder war aus zwingenden Gründen daran gehindert.
  • Der Ehepartner nutzt sie unverzüglich selbst zu Wohnzwecken.
  • Der Ehepartner wohnt dort mindestens zehn Jahre.

Zieht der Ehepartner vorher aus oder verkauft, entfällt die Befreiung rückwirkend. Eine Ausnahme gilt bei zwingenden Gründen. Ein Beispiel ist die Pflegebedürftigkeit, die eine eigene Haushaltsführung unmöglich macht. Auch zu Lebzeiten können Ehepartner einander das Familienheim steuerfrei übertragen. Das regelt Nummer 4a. Mehr zu Gestaltungen zu Lebzeiten steht im Beitrag steuerfrei schenken.

Steuersätze in Steuerklasse I

Liegt das Erbe über allen Freibeträgen, gilt § 19 ErbStG. Der Satz richtet sich nach dem gesamten steuerpflichtigen Erwerb.

Steuerpflichtiger Erwerb bis Steuerklasse I Steuerklasse III
75.000 Euro 7 % 30 %
300.000 Euro 11 % 30 %
600.000 Euro 15 % 30 %
6 Millionen Euro 19 % 30 %
13 Millionen Euro 23 % 50 %
26 Millionen Euro 27 % 50 %
darüber 30 % 50 %

Rechenbeispiele

Beispiel 1: Eine Witwe erbt das gemeinsame Einfamilienhaus im Wert von 600.000 Euro und 450.000 Euro Bankguthaben. Sie zieht nicht aus. Das Haus ist als Familienheim steuerfrei. Die 450.000 Euro liegen unter dem Freibetrag von 500.000 Euro. Die Steuer beträgt 0 Euro.

Beispiel 2: Ein Witwer erbt 1,2 Millionen Euro Wertpapiere. Er erhält keine steuerfreie Hinterbliebenenrente. Abzuziehen sind 500.000 Euro Freibetrag und 256.000 Euro Versorgungsfreibetrag. Es bleiben 444.000 Euro. Bei 15 Prozent ergibt das 66.600 Euro Erbschaftssteuer.

Kurzantwort: Bei 1,2 Millionen Euro Erbe ohne Hinterbliebenenrente zahlt ein Ehepartner auf 444.000 Euro 15 Prozent, also 66.600 Euro.

Zugewinnausgleich: ein oft übersehener Vorteil

Wer in Zugewinngemeinschaft lebt, hat einen weiteren Hebel. Das ist der gesetzliche Güterstand ohne Ehevertrag. Nach § 5 ErbStG bleibt der Betrag steuerfrei, den der Ehepartner bei einer Scheidung als Zugewinnausgleich bekommen hätte. Das Finanzamt rechnet ihn fiktiv aus. Bei großem Vermögenszuwachs während der Ehe kann das den steuerfreien Anteil erheblich erhöhen.

Berliner Testament und Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Beim Berliner Testament erben sich die Ehepartner zuerst gegenseitig. Die Kinder erben erst nach dem zweiten Todesfall. Steuerlich hat das einen Haken. Die Freibeträge der Kinder nach dem ersten Elternteil bleiben ungenutzt. Großes Vermögen wird dann zweimal besteuert. Vermächtnisse an die Kinder können das abmildern.

Jeder Erwerb muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Das gilt auch, wenn am Ende keine Steuer anfällt. Bei notariellen Testamenten informieren oft Gericht und Notar das Finanzamt.

Fazit

Ehepartner sind bei der Erbschaftssteuer stark begünstigt. 500.000 Euro Freibetrag, bis zu 256.000 Euro Versorgungsfreibetrag und das steuerfreie Familienheim reichen in vielen Fällen. Steuer fällt meist erst bei größeren Geld- oder Wertpapiervermögen an. Die zehnjährige Selbstnutzung beim Familienheim sollte man fest einplanen.

FAQ – Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für Ehepartner?

500.000 Euro, dazu bis zu 256.000 Euro Versorgungsfreibetrag.

Gilt der Freibetrag auch für eingetragene Lebenspartner?

Ja, in gleicher Höhe.

Und für unverheiratete Paare?

Nein. Sie haben nur 20.000 Euro Freibetrag und Steuerklasse III.

Ist das geerbte Haus steuerfrei?

Ja, wenn der Ehepartner es unverzüglich selbst bezieht und zehn Jahre dort wohnt.

Was passiert, wenn der Ehepartner vor Ablauf der zehn Jahre auszieht?

Die Befreiung entfällt rückwirkend, außer bei zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit.

Warum wird der Versorgungsfreibetrag gekürzt?

Steuerfreie Hinterbliebenenrenten mindern ihn um ihren Kapitalwert.

Wie hoch ist der Steuersatz für Ehepartner?

Je nach Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs 7 bis 30 Prozent.

Muss man eine Erbschaft melden?

Ja, innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt.

Was bringt der Zugewinnausgleich?

Der fiktive Ausgleichsbetrag bleibt steuerfrei und erhöht so den steuerfreien Anteil.

Gilt der Freibetrag auch für Schenkungen?

Ja, der Freibetrag von 500.000 Euro gilt auch für Schenkungen, alle zehn Jahre neu.

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Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Quellen

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