Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Eine Abfindung ist in Deutschland grundsätzlich voll steuerpflichtig. Die früheren Freibeträge sind seit 2006 abgeschafft. Steuerfrei wird eine Abfindung heute nur, wenn der Arbeitgeber sie ganz oder teilweise in eine betriebliche Altersversorgung einzahlt. Daneben senkt die Fünftelregelung die Steuerlast, und Sozialversicherungsbeiträge fallen meist nicht an.
Das Wichtigste in Kürze
- Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, einen Freibetrag gibt es nicht mehr.
- Sozialversicherungsbeiträge fallen in vielen Fällen nicht an.
- Die Fünftelregelung gibt es seit 2025 nur noch über die Steuererklärung.
- 2026 sind bis zu 40.560 Euro über die Betriebsrente steuerfrei möglich.
Ist eine Abfindung steuerfrei?
Bis Ende 2005 blieben Abfindungen je nach Alter und Betriebszugehörigkeit bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Diese Regel ist entfallen. Heute zählt eine Abfindung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Der Arbeitgeber behält bei der Auszahlung Lohnsteuer ein, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Anders sieht es bei der Sozialversicherung aus. Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gilt in vielen Fällen nicht als Arbeitsentgelt. Dann fallen keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Enthält die Zahlung dagegen rückständigen Lohn, Urlaubsabgeltung oder Boni, sind diese Teile beitragspflichtig.
Kurzantwort: Eine Abfindung ist steuerpflichtig, aber meist frei von Sozialabgaben. Steuerfrei wird sie nur über eine Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung.
Abfindung steuerfrei über die Betriebsrente
Der einzige echte Weg zur Steuerfreiheit führt über Paragraf 3 Nummer 63 des Einkommensteuergesetzes. Der Arbeitgeber zahlt dabei einen Teil der Abfindung in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Das Geld fließt dann erst im Alter als Rente.
Zwei Grenzen gelten. Jedes Jahr sind 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei. Zusätzlich erlaubt das Gesetz bei Ende des Arbeitsverhältnisses 4 Prozent der Grenze, multipliziert mit den Dienstjahren beim Arbeitgeber. Dabei zählen höchstens zehn Jahre. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 8.450 Euro im Monat, also 101.400 Euro im Jahr.
| Regel | Berechnung 2026 | Steuerfrei |
|---|---|---|
| Jahresgrenze | 8 % von 101.400 Euro | 8.112 Euro |
| Bei Ende des Jobs, je Dienstjahr | 4 % von 101.400 Euro | 4.056 Euro |
| Bei Ende des Jobs, 10 Jahre und mehr | 4.056 Euro × 10 | 40.560 Euro |
Der Haken liegt in der späteren Rente. Sie wird im Alter voll versteuert, und gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf meist Kranken- und Pflegebeiträge. Der Vorteil entsteht, wenn der persönliche Steuersatz im Ruhestand niedriger liegt als im Jahr der Abfindung.
Fünftelregelung: weniger Steuer auf die Abfindung
Die Fünftelregelung nach Paragraf 34 Einkommensteuergesetz macht eine Abfindung nicht steuerfrei. Sie mildert aber die Progression. Das Finanzamt rechnet so, als wäre nur ein Fünftel der Abfindung im Jahr zugeflossen. Die Steuer auf dieses Fünftel wird dann verfünffacht.
Seit dem 1. Januar 2025 wendet der Arbeitgeber die Regel beim Lohnsteuerabzug nicht mehr an. Er zieht zunächst die volle Lohnsteuer ab. Den Vorteil gibt es erst über die Einkommensteuererklärung zurück. Voraussetzung ist eine Zusammenballung: Die Abfindung fließt in einem Kalenderjahr und erhöht das Einkommen dieses Jahres.
Beispielrechnung mit dem Tarif 2026 für Alleinstehende, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer:
| Übriges Einkommen | Abfindung | Steuer ohne Fünftelregelung | Steuer mit Fünftelregelung | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| 45.000 Euro | 30.000 Euro | 11.529 Euro | 10.330 Euro | 1.199 Euro |
| 45.000 Euro | 60.000 Euro | 24.129 Euro | 21.280 Euro | 2.849 Euro |
| 20.000 Euro | 30.000 Euro | 8.978 Euro | 7.735 Euro | 1.243 Euro |
Die Zahlen zeigen die zusätzliche Einkommensteuer, die allein durch die Abfindung entsteht. Wer im Jahr der Abfindung wenig anderes Einkommen hat, profitiert am stärksten.
Kurzantwort: Die Fünftelregelung spart je nach Einkommen oft mehr als 1.000 Euro. Seit 2025 gibt es sie nur noch über die Steuererklärung.
Weitere Wege, die Steuer zu senken
- Auszahlung ins Folgejahr verschieben: Ist im nächsten Jahr weniger Einkommen zu erwarten, etwa durch Arbeitslosigkeit oder Ruhestand, lohnt ein Zufluss im Januar.
- Keine Ratenzahlung: Wird die Abfindung auf zwei Jahre verteilt, entfällt meist die Fünftelregelung.
- Werbungskosten bündeln: Anwaltskosten für den Kündigungsschutzprozess und Fortbildungen mindern das Einkommen im Abfindungsjahr.
- Rentenabschläge ausgleichen: Freiwillige Zahlungen an die Rentenversicherung zum Ausgleich von Abschlägen können als Altersvorsorge abziehbar sein.
Welche Variante passt, hängt vom gesamten Einkommen in beiden Jahren ab. Wer vorher rechnet, erkennt schnell, ob sich eine Verschiebung lohnt. Wie hoch ein Vermögen ausfallen muss, um als wohlhabend zu gelten, zeigt der Beitrag Ab wie viel Geld auf dem Konto ist man reich.
Abfindung und Arbeitslosengeld
Auf das Arbeitslosengeld wird eine Abfindung in der Regel nicht angerechnet. Das Arbeitslosengeld kann aber ruhen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist endet. Ein Aufhebungsvertrag kann außerdem eine Sperrzeit auslösen. Beide Punkte betreffen die Leistungen der Arbeitsagentur. Die Steuer bleibt davon unberührt.
Bei Bürgergeld gelten andere Regeln, denn dort zählt eine Abfindung als Einkommen oder Vermögen. Details stehen im Beitrag zum Schonvermögen beim Bürgergeld.
Fazit
Eine Abfindung ist 2026 steuerpflichtig, ein Freibetrag existiert nicht mehr. Steuerfrei wird sie nur über die Betriebsrente, 2026 mit bis zu 40.560 Euro bei langer Betriebszugehörigkeit. Die Fünftelregelung senkt die Last spürbar, verlangt aber seit 2025 eine Steuererklärung.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Für die eigene Situation hilft eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
FAQ – Häufige Fragen
Gibt es 2026 einen Freibetrag für Abfindungen?
Nein. Die Freibeträge für Abfindungen gelten seit 2006 nicht mehr.
Muss auf eine Abfindung Sozialversicherung gezahlt werden?
Meist nicht, wenn die Zahlung den Verlust des Arbeitsplatzes ausgleicht. Enthaltener Lohn oder Urlaubsabgeltung bleibt beitragspflichtig.
Wie funktioniert die Fünftelregelung?
Das Finanzamt berechnet die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung und multipliziert sie mit fünf. Das dämpft die Progression.
Zieht der Arbeitgeber die Fünftelregelung noch ab?
Seit 2025 nicht mehr. Der Vorteil kommt über die Einkommensteuererklärung.
Wie viel Abfindung ist über die Betriebsrente steuerfrei?
2026 bis zu 4.056 Euro je Dienstjahr, höchstens 40.560 Euro. Dazu kommt die Jahresgrenze von 8.112 Euro.
Lohnt sich die Auszahlung im Folgejahr?
Oft ja, wenn im Folgejahr weniger Einkommen anfällt. Das senkt den Steuersatz auf die Abfindung.
Darf die Abfindung in Raten gezahlt werden?
Möglich ist das, aber die Fünftelregelung setzt meist eine Zahlung in einem Jahr voraus.
Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
In der Regel nicht. Bei verkürzter Kündigungsfrist kann das Arbeitslosengeld aber ruhen.
Muss eine Steuererklärung abgegeben werden?
Für die Fünftelregelung ja. Ohne Erklärung bleibt es beim höheren Lohnsteuerabzug.
Zählt eine Abfindung beim Bürgergeld?
Ja. Sie wird als Einkommen oder Vermögen berücksichtigt.
Quellen
- Einkommensteuergesetz, Paragraf 34
- Einkommensteuergesetz, Paragraf 3
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung
- Finanztip: Abfindung versteuern
Björn Halder schreibt fuer vermögensatlas.de ueber Vermoegen, Steuern und Altersvorsorge.
