Freibetrag für die Witwenrente: So viel Einkommen bleibt 2026 anrechnungsfrei

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 4 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Der Freibetrag für die Witwenrente liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1.122,53 Euro netto im Monat. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente kommen 238,11 Euro dazu. Nur das Einkommen oberhalb dieser Grenze zählt, und davon kürzt die Rentenversicherung 40 Prozent von der Witwenrente.

Das Wichtigste in Kürze

  • Freibetrag ab 1. Juli 2026: 1.122,53 Euro netto im Monat
  • Zuschlag pro waisenrentenberechtigtem Kind: 238,11 Euro
  • Vom Einkommen über dem Freibetrag werden 40 Prozent angerechnet.
  • Im Sterbevierteljahr gibt es keine Anrechnung.

So berechnet sich der Freibetrag

Der Freibetrag hängt am aktuellen Rentenwert. Nach § 97 SGB VI beträgt er das 26,4-Fache davon. Pro Kind mit Waisenrente erhöht er sich um das 5,6-Fache. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Rentenwert bei 42,52 Euro. Er steigt mit jeder Rentenanpassung, und der Freibetrag steigt mit.

Zeitraum Rentenwert Freibetrag je Kind zusätzlich
1.7.2025 bis 30.6.2026 40,79 Euro 1.076,86 Euro 228,42 Euro
ab 1.7.2026 42,52 Euro 1.122,53 Euro 238,11 Euro

Eine Witwe mit zwei waisenrentenberechtigten Kindern hat ab Juli 2026 also einen Freibetrag von 1.598,75 Euro.

Kurzantwort: Bei der Witwenrente bleiben ab Juli 2026 monatlich 1.122,53 Euro Nettoeinkommen frei. Pro Kind mit Waisenrente steigt der Freibetrag um 238,11 Euro.

Welches Einkommen angerechnet wird

§ 18b SGB IV legt fest, welche Einkünfte zählen. Dazu gehören:

  • Arbeitslohn aus einer Beschäftigung
  • Gewinn aus selbstständiger Arbeit
  • eigene Renten, etwa Altersrente oder Erwerbsminderungsrente
  • Lohnersatz wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld
  • Vermögenseinkommen wie Zinsen und Dividenden, wenn das neue Hinterbliebenenrecht gilt

Das neue Recht gilt für Ehen ab 2002 und für Paare, bei denen beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind. Nach altem Recht zählen Zinsen und private Renten nicht.

Pauschalabzüge vom Brutto

Der Freibetrag bezieht sich auf das Nettoeinkommen. Die Rentenversicherung rechnet das Netto aber nicht genau aus. Sie zieht vom Brutto feste Pauschalen ab.

Einkommensart Pauschalabzug
Arbeitslohn 40 %
Beamtenbezüge 27,5 %
Gewinn Selbstständiger 39,8 %
eigene gesetzliche Rente, Beginn ab 2011 14 %
eigene gesetzliche Rente, Beginn vor 2011 13 %
Vermögenseinkommen 25 %

Die Berechnung in vier Schritten

  • Schritt 1: Bruttoeinkommen des Monats ermitteln.
  • Schritt 2: Pauschalabzug laut Tabelle abziehen. Das Ergebnis ist das fiktive Netto.
  • Schritt 3: Freibetrag abziehen, bei Kindern den erhöhten Wert.
  • Schritt 4: Vom Rest 40 Prozent nehmen. Diesen Betrag zieht die Rentenversicherung von der Witwenrente ab.

Liegt das fiktive Netto unter dem Freibetrag, endet die Rechnung nach Schritt 3. Die Witwenrente bleibt dann ungekürzt.

Rechenbeispiele für 2026

Beispiel 1: Eigene Rente. Eine Witwe bezieht 900 Euro große Witwenrente. Ihre eigene Altersrente beträgt 1.600 Euro brutto, Beginn 2015. Nach Abzug von 14 Prozent bleiben 1.376 Euro. Das sind 253,47 Euro über dem Freibetrag. 40 Prozent davon sind 101,39 Euro. Die Witwenrente sinkt auf 798,61 Euro.

Beispiel 2: Arbeitslohn. Ein Witwer verdient 2.500 Euro brutto. Nach 40 Prozent Pauschale bleiben 1.500 Euro. Über dem Freibetrag liegen 377,47 Euro. Angerechnet werden 150,99 Euro.

Beispiel 3: Minijob. Mit 603 Euro im Minijob bleibt das Einkommen unter dem Freibetrag. Die Witwenrente fließt dann in voller Höhe.

Kurzantwort: Von jedem Euro Nettoeinkommen über dem Freibetrag gehen 40 Cent von der Witwenrente ab. Die übrigen 60 Cent bleiben voll erhalten.

Sterbevierteljahr ohne Anrechnung

In den ersten drei Monaten nach dem Tod zahlt die Rentenversicherung die volle Rente des Verstorbenen. Eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet. Das soll die Umstellung erleichtern. Erst ab dem vierten Monat greift der Freibetrag.

Kleine und große Witwenrente

Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Sie läuft im neuen Recht höchstens 24 Monate. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent, im alten Recht 60 Prozent. Sie gibt es bei Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren, bei Erwerbsminderung oder ab einem bestimmten Alter. Diese Altersgrenze steigt bis 2029 schrittweise auf 47 Jahre. Der Freibetrag gilt für beide Formen gleich.

Einkommen melden und prüfen lassen

Wer Witwenrente bezieht, muss Änderungen beim Einkommen melden. Die Rentenversicherung prüft das Einkommen jährlich zum 1. Juli. Grundlage ist dann meist das Einkommen des Vorjahres. Sinkt das laufende Einkommen um mindestens zehn Prozent, kann auf Antrag das aktuelle Einkommen zählen. Für die Kommunikation mit der Rentenversicherung hilft die eigene Rentenversicherungsnummer. Rund um den Todesfall stellt sich oft auch die Frage nach der Erbschaftsteuer für Ehepartner.

Dieser Text ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Verbindliche Auskunft geben die Deutsche Rentenversicherung und Rentenberater.

Fazit

Der Freibetrag für die Witwenrente beträgt seit Juli 2026 monatlich 1.122,53 Euro netto, plus 238,11 Euro je Kind mit Waisenrente. Das Netto ermittelt die Rentenversicherung über Pauschalen, bei Arbeitslohn 40 Prozent, bei eigener Rente 13 oder 14 Prozent. Vom Betrag darüber werden 40 Prozent angerechnet. In den ersten drei Monaten nach dem Tod bleibt jedes Einkommen außen vor.

FAQ – Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?

Ab 1. Juli 2026 beträgt er 1.122,53 Euro netto im Monat.

Wie viel darf man zur Witwenrente dazuverdienen?

Bei Arbeitslohn bleiben rund 1.870 Euro brutto im Monat ohne Kürzung, weil 40 Prozent pauschal abgezogen werden.

Wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

Ja. Nach Abzug von 13 oder 14 Prozent zählt sie als Einkommen.

Wie viel wird angerechnet?

40 Prozent des Nettoeinkommens über dem Freibetrag.

Erhöhen Kinder den Freibetrag?

Ja, um 238,11 Euro pro Kind mit Anspruch auf Waisenrente.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Die ersten drei Monate nach dem Tod. Dann gibt es die volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung.

Wird ein Minijob angerechnet?

Ja, er zählt. Er bleibt aber in aller Regel unter dem Freibetrag.

Werden Zinsen angerechnet?

Im neuen Hinterbliebenenrecht ja, nach 25 Prozent Pauschalabzug. Im alten Recht nicht.

Wann steigt der Freibetrag wieder?

Mit der nächsten Rentenanpassung am 1. Juli.

Muss eine Gehaltserhöhung gemeldet werden?

Ja. Einkommensänderungen sind der Rentenversicherung mitzuteilen.

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Quellen

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