Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Bei einer privaten Rentenversicherung hängt die Steuer von der Art der Auszahlung ab. Eine lebenslange monatliche Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert, bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind das 17 Prozent. Bei einer Kapitalauszahlung zählt der Gewinn, also Auszahlung minus eingezahlte Beiträge. Läuft der Vertrag mindestens 12 Jahre und erfolgt die Auszahlung ab 62, ist nur die Hälfte davon steuerpflichtig.
Das Wichtigste in Kürze
- Monatliche Rente: steuerpflichtig ist nur der Ertragsanteil nach § 22 EStG
- Kapitalauszahlung: Gewinn unterliegt der Abgeltungsteuer
- 12/62-Regel: nur der halbe Gewinn zum persönlichen Steuersatz
- Viele Verträge vor 2005 zahlen das Kapital steuerfrei aus
Monatliche Rente: der Ertragsanteil
Wer die private Rentenversicherung als lebenslange Rente bezieht, versteuert nicht die ganze Zahlung. Der Staat unterstellt, dass ein Teil der Rente aus den eigenen, bereits versteuerten Beiträgen stammt. Nur der Rest gilt als Ertrag. Wie hoch dieser Ertragsanteil ist, legt § 22 des Einkommensteuergesetzes fest. Er richtet sich nach dem Alter beim Rentenbeginn.
| Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil |
|---|---|
| 60 oder 61 Jahre | 22 % |
| 62 Jahre | 21 % |
| 63 Jahre | 20 % |
| 64 Jahre | 19 % |
| 65 oder 66 Jahre | 18 % |
| 67 Jahre | 17 % |
| 68 Jahre | 16 % |
| 70 Jahre | 15 % |
Beispiel: Eine Frau bezieht ab 67 eine private Rente von 500 Euro im Monat. Im Jahr sind das 6.000 Euro. Davon sind 17 Prozent steuerpflichtig, also 1.020 Euro. Dieser Betrag kommt zu ihren übrigen Einkünften und wird mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Liegt das gesamte Einkommen unter dem Grundfreibetrag, fällt gar keine Steuer an.
Kurzantwort: Bei monatlicher Rente ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Mit 67 sind das 17 Prozent der Jahresrente.
Kapitalauszahlung: Steuer auf den Gewinn
Viele Verträge bieten statt der Rente eine Einmalzahlung an. Bei Verträgen ab 2005 ist dann der Unterschiedsbetrag steuerpflichtig. Das ist die Auszahlung minus die Summe der gezahlten Beiträge. Ohne weitere Bedingungen gilt dafür die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ein Beispiel: Wer 40.000 Euro eingezahlt hat und 52.000 Euro ausgezahlt bekommt, erzielt 12.000 Euro Gewinn. Nur dieser Gewinn ist steuerpflichtig. Die eigenen Beiträge fließen steuerfrei zurück. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehepaare bleibt steuerfrei.
Die 12/62-Regel für die Kapitalauszahlung
Günstiger wird es mit dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ist nur die Hälfte des Gewinns anzusetzen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Der Vertrag lief mindestens 12 Jahre.
- Die Auszahlung erfolgt ab dem 62. Geburtstag. Für Verträge von 2005 bis 2011 reicht das 60. Lebensjahr.
Die halbe Summe wird dann mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Das geschieht über die Anlage KAP in der Steuererklärung. Im Ruhestand liegt der persönliche Satz oft niedriger als im Berufsleben.
| Beispiel: 60.000 Euro Auszahlung, 45.000 Euro Beiträge | Ohne 12/62 | Mit 12/62 |
|---|---|---|
| Gewinn | 15.000 Euro | 15.000 Euro |
| Steuerpflichtiger Teil | 14.000 Euro nach Pauschbetrag | 7.500 Euro |
| Steuersatz | 26,375 % inkl. Soli | persönlich, angenommen 25 % |
| Steuer, vereinfacht | rund 3.690 Euro | rund 1.875 Euro |
Kurzantwort: Nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und ab 62 ist nur der halbe Gewinn steuerpflichtig, und zwar zum persönlichen Steuersatz.
Altverträge vor 2005
Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gelten ältere Regeln. Die Kapitalauszahlung kann dort komplett steuerfrei sein. Voraussetzung sind unter anderem mindestens 12 Jahre Laufzeit und mindestens 5 Jahre laufende Beitragszahlung. Entscheidend ist immer das Abschlussjahr, nicht das Jahr der Auszahlung. Wer einen solchen Altvertrag besitzt, sollte ihn vor einer Kündigung genau prüfen lassen.
Abgrenzung zu Riester, Rürup und gesetzlicher Rente
Die hier beschriebenen Regeln gelten nur für die klassische private Rentenversicherung aus versteuertem Geld. Riester- und Rürup-Renten werden anders behandelt. Dort waren die Beiträge steuerlich gefördert. Deshalb ist die spätere Auszahlung weitgehend oder ganz steuerpflichtig. Wer die eigene Versicherungsnummer für die gesetzliche Rente sucht, findet Hilfe im Beitrag Rentenversicherungsnummer finden.
Was sonst noch zählt
- Krankenversicherung: Pflichtversicherte Rentner zahlen auf eine private Rente in der Regel keine Beiträge. Freiwillig Versicherte müssen sie meist angeben.
- Steuererklärung: Die Versicherung meldet Rentenzahlungen an das Finanzamt. Eine Erklärung ist trotzdem oft Pflicht.
- Verteilung: Wer mehrere Verträge hat, kann Auszahlungen auf verschiedene Jahre legen und so die Steuerprogression dämpfen.
Wie Einmalzahlungen bei Jobende steuerlich laufen, zeigt der Artikel Abfindung steuerfrei.
Fazit
Eine private Rentenversicherung wird je nach Auszahlung sehr unterschiedlich besteuert. Die monatliche Rente ist mit dem Ertragsanteil günstig. Bei der Kapitalauszahlung lohnt sich ein Blick auf die 12/62-Regel. Altverträge vor 2005 können das Kapital sogar steuerfrei auszahlen. Vor jeder Entscheidung lohnt ein Blick in die Vertragsunterlagen und im Zweifel ein Gespräch mit einer Steuerberatung.
FAQ – Häufige Fragen
Muss man eine private Rente versteuern?
Ja, aber meist nur zum Teil. Bei monatlicher Rente zählt der Ertragsanteil, bei Einmalzahlung der Gewinn.
Wie hoch ist der Ertragsanteil mit 67?
17 Prozent. Mit 65 oder 66 sind es 18 Prozent.
Was bedeutet die 12/62-Regel?
Nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 62 wird nur der halbe Gewinn besteuert.
Gilt die 12/62-Regel auch für monatliche Renten?
Nein. Sie betrifft nur die Kapitalauszahlung. Monatliche Renten laufen über den Ertragsanteil.
Welche Grenze gilt für Verträge aus 2005 bis 2011?
Dort reicht eine Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr, sofern der Vertrag 12 Jahre lief.
Ist die Kapitalauszahlung aus Altverträgen steuerfrei?
Bei Verträgen vor 2005 oft ja, wenn Laufzeit und Beitragsdauer die Bedingungen erfüllen.
Zieht die Versicherung die Steuer direkt ab?
Bei Kapitalauszahlungen behält sie meist Kapitalertragsteuer ein. Die genaue Abrechnung folgt über die Steuererklärung.
Zählt der Sparer-Pauschbetrag?
Ja. Er beträgt 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehepaare.
Wie werden Riester-Renten besteuert?
Weitgehend voll, da die Beiträge gefördert wurden. Das unterscheidet sie von der klassischen privaten Rente.
Lohnt sich die Verrentung statt Einmalzahlung?
Steuerlich oft ja, wegen des niedrigen Ertragsanteils. Die Entscheidung hängt aber auch von Lebenserwartung und Geldbedarf ab.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Quellen
- § 22 EStG: Ertragsanteil
- § 20 EStG: Kapitalvermögen
- Versicherungen mit Kopf: Besteuerung vor und nach 2005
Nina Wolter rechnet fuer vermögensatlas.de Beispiele durch, statt nur Faustregeln zu nennen.
