Geburt des Kindes: Sonderurlaub für Väter und Partner – was 2026 gilt

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Bei der Geburt des eigenen Kindes haben Väter und Partner in Deutschland meist Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB. Das Gesetz nennt aber keine feste Zahl an Tagen. In der Praxis sind ein bis zwei Tage üblich, im öffentlichen Dienst gilt nach TVöD genau ein Arbeitstag. Die geplante Familienstartzeit mit zehn bezahlten Tagen ist Stand September 2026 nicht beschlossen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundlage ist § 616 BGB, eine feste Tageszahl gibt es dort nicht.
  • Arbeits- oder Tarifvertrag können den Anspruch regeln oder ausschließen.
  • TVöD und TV-L: 1 Arbeitstag bei Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin.
  • Die Familienstartzeit mit 10 Arbeitstagen ist noch kein Gesetz.

Sonderurlaub bei der Geburt des Kindes: die Rechtslage

Ein eigenes Gesetz für Sonderurlaub bei der Geburt gibt es in Deutschland nicht. Die wichtigste Regel steht in § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach verliert ein Arbeitnehmer seinen Lohn nicht, wenn er für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ aus einem persönlichen Grund ohne eigenes Verschulden nicht arbeiten kann.

Die Geburt des eigenen Kindes gilt allgemein als ein solcher persönlicher Grund. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt für diese Zeit weiter. Wie lange die Freistellung dauert, sagt das Gesetz aber nicht. Üblich sind ein bis zwei Arbeitstage.

Kurzantwort: Väter und Partner erhalten bei der Geburt ihres Kindes meist ein bis zwei Tage bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB. Eine feste gesetzliche Tageszahl gibt es nicht.

Wann der Anspruch entfallen kann

§ 616 BGB ist abdingbar. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung dürfen die Regel einschränken oder ganz ausschließen. Manche Verträge enthalten dafür eine eigene Liste mit Anlässen und Tagen. Andere schließen § 616 BGB komplett aus. Dann gibt es keinen bezahlten Sonderurlaub, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.

Wer wissen will, was gilt, prüft deshalb in dieser Reihenfolge:

  1. Den eigenen Arbeitsvertrag, oft unter „Arbeitsverhinderung“ oder „Freistellung“.
  2. Einen geltenden Tarifvertrag.
  3. Betriebsvereinbarungen oder das Intranet des Arbeitgebers.
  4. Erst danach das Gesetz, also § 616 BGB.

Sonderurlaub im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst regeln Tarifverträge die Arbeitsbefreiung abschließend. Für Beschäftigte von Bund und Kommunen gilt § 29 TVöD, für Beschäftigte der Länder die inhaltlich entsprechende Regel in § 29 TV-L.

Anlass nach § 29 TVöD Arbeitsbefreiung
Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin 1 Arbeitstag
Tod von Ehegatte, Lebenspartner, Kind oder Elternteil 2 Arbeitstage
schwere Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren bis zu 4 Arbeitstage im Jahr
dienstlich veranlasster Umzug 1 Arbeitstag

Der Tarifvertrag spricht von der Ehefrau oder der eingetragenen Lebenspartnerin. Unverheiratete Partner sind dort nicht ausdrücklich genannt. Für sonstige dringende Fälle erlaubt Absatz 3 dem Arbeitgeber aber, bis zu drei Arbeitstage freizugeben. Beamte haben eigene Regeln in den Sonderurlaubsverordnungen von Bund und Ländern.

Familienstartzeit: der Stand im September 2026

Die EU-Richtlinie 2019/1158 verlangt einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von zehn Arbeitstagen. Deutschland hätte sie bis 2022 umsetzen müssen. Die EU-Kommission leitete deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Die frühere Bundesregierung plante dafür die sogenannte Familienstartzeit. Vorgesehen waren zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung nach der Geburt. Das Entgelt sollte sich am Durchschnitt der letzten drei Monate orientieren. Die Kosten sollten über das Umlageverfahren U2 der Krankenkassen laufen. Ein Gesetz ist daraus bis September 2026 nicht geworden. Die Finanzierung ist politisch umstritten.

Kurzantwort: Einen gesetzlichen Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub gibt es Stand September 2026 nicht. Die Familienstartzeit blieb ein Entwurf.

Mehr Zeit nach der Geburt: die Alternativen

Ein oder zwei Tage reichen vielen Familien nicht. Diese Wege bringen mehr Zeit:

  • Elternzeit ab Geburt: Sie muss bis zum dritten Geburtstag spätestens sieben Wochen vor Beginn in Textform beim Arbeitgeber angemeldet werden. Wer sie direkt ab Geburt nehmen will, rechnet vom errechneten Termin zurück.
  • Elterngeld: Es ersetzt während der Elternzeit einen Teil des Nettoeinkommens.
  • Erholungsurlaub: Frühzeitig für die Wochen um den Termin beantragen.
  • Überstunden abbauen: Arbeitszeitkonten bieten oft flexible freie Tage.
  • Freiwillige Leistungen: Einige Unternehmen gewähren von sich aus mehr bezahlte Tage.

Was Sonderurlaub finanziell bedeutet

Bezahlter Sonderurlaub wird wie ein normaler Arbeitstag abgerechnet. Das Gehalt läuft weiter, Steuern und Sozialabgaben fallen wie üblich an. Unbezahlter Sonderurlaub kostet dagegen Geld. Für diese Tage fällt das Gehalt weg. Bis zu einem Monat unbezahlter Freistellung bleibt die Sozialversicherung in der Regel bestehen. Wer länger aussetzt, sollte vorher mit der Krankenkasse sprechen. Wie Eltern Geld für ihr Kind langfristig anlegen, zeigt der Beitrag Vermögen für Kinder.

Fazit

Einen gesetzlich festgelegten Sonderurlaub zur Geburt gibt es in Deutschland nicht. § 616 BGB sichert meist ein bis zwei bezahlte Tage, sofern der Vertrag sie nicht ausschließt. Im öffentlichen Dienst ist es ein Tag. Die Familienstartzeit mit zehn Tagen ist bis September 2026 nicht beschlossen. Mehr Zeit bringen Elternzeit, Urlaub und freiwillige Leistungen des Arbeitgebers.

FAQ – Häufige Fragen

Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es bei der Geburt des Kindes?

Das Gesetz nennt keine Zahl. Üblich sind ein bis zwei Tage, im TVöD ein Arbeitstag.

Wo ist der Sonderurlaub zur Geburt geregelt?

In § 616 BGB sowie in Arbeits- und Tarifverträgen.

Kann der Arbeitgeber den Sonderurlaub verweigern?

Ja, wenn der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag § 616 BGB wirksam ausschließt.

Gilt der Sonderurlaub auch für unverheiratete Väter?

Nach § 616 BGB zählt die Geburt des eigenen Kindes. Tarifverträge nennen teils nur Ehefrau oder Lebenspartnerin.

Gibt es 2026 zehn Tage Vaterschaftsurlaub?

Nein. Die Familienstartzeit ist bis September 2026 nicht beschlossen.

Wird der Sonderurlaub bezahlt?

Ja, nach § 616 BGB läuft das Gehalt weiter.

Wann muss die Elternzeit angemeldet werden?

Spätestens sieben Wochen vor Beginn, wenn sie vor dem dritten Geburtstag liegt.

Muss der Sonderurlaub am Tag der Geburt genommen werden?

In der Regel ja, oder zeitnah dazu. Der Anlass ist die Geburt selbst.

Wie viel Arbeitsbefreiung gibt es im öffentlichen Dienst?

Nach § 29 TVöD und TV-L einen Arbeitstag.

Was gilt für Beamte?

Für sie gelten die Sonderurlaubsverordnungen von Bund und Ländern.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen

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