Kinderzuschuss für Beamte: Familienzuschlag und Kindergeld

Veröffentlicht am 29.09.2026 · Lesezeit 6 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten

Einen Kinderzuschuss für Beamte gibt es unter diesem Namen nicht. Stattdessen zahlt der Dienstherr den Familienzuschlag mit einem Kinderanteil. Dazu kommt das reguläre Kindergeld von 259 Euro je Kind. Für Kinder gilt außerdem ein höherer Beihilfesatz von 80 Prozent.

Kurzantwort: Beamte mit Kindern erhalten den Familienzuschlag der Stufe 2 oder höher zusätzlich zum Grundgehalt. Im Bund sind das ab dem ersten Kind 317,66 Euro monatlich. Das Kindergeld kommt hinzu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Familienzuschlag ersetzt den Begriff Kinderzuschuss
  • Voraussetzung ist ein Kind, für das Kindergeld zusteht
  • Kindergeld beträgt 259 Euro pro Kind und Monat
  • Kinder erhalten bei der Beihilfe einen Bemessungssatz von 80 Prozent

Kinderzuschuss bei Beamten: Was der Begriff meint

Im Beamtenrecht taucht das Wort „Kinderzuschuss“ nicht auf. Gemeint sind meist drei Leistungen. Der Familienzuschlag gehört zur Besoldung. Das Kindergeld zahlt die Familienkasse. Der Kinderzuschlag ist eine eigene Sozialleistung für Familien mit kleinem Einkommen. Bei Beamten mit regulärer Besoldung greift diese Leistung selten, weil das Einkommen meist über den Grenzen liegt.

Auch in der gesetzlichen Rente gibt es einen Kinderzuschuss. Er hat mit der Beamtenbesoldung nichts zu tun. Wer also nach Geld für den Nachwuchs im Staatsdienst sucht, findet die Antwort im Bundesbesoldungsgesetz. Dort regeln die Paragrafen 39 bis 41 den Familienzuschlag.

Familienzuschlag für Kinder: Voraussetzungen nach § 40 BBesG

Der Familienzuschlag hängt von den Familienverhältnissen ab. Stufe 1 erhalten verheiratete, verwitwete und bestimmte geschiedene Beamte. Auch Ledige mit einem Kind im Haushalt gehören dazu. Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen zählen Beamte der Stufe 1, denen Kindergeld zusteht. Die Stufe richtet sich nach der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.

Wichtig ist der Wortlaut des Gesetzes: Es genügt, dass Kindergeld zustünde. Auch wenn der andere Elternteil das Kindergeld bezieht, kann der Beamte den Kinderanteil erhalten. Bei Ehepaaren im öffentlichen Dienst wird der Anteil aufgeteilt. Dann bekommt jeder die Hälfte der Stufe 1 und der Kinderanteil wird nicht doppelt gezahlt.

Wie hoch ist der Kinderanteil? Beträge im Bund

Die Beträge stehen in Anlage V des Bundesbesoldungsgesetzes. Der Gesetzestext nennt sie gültig ab dem 1. März 2024. Für das erste Kind liegt der Zuschlag bei 146,38 Euro über Stufe 1. Für das zweite Kind kommen weitere 146,38 Euro dazu. Ab dem dritten Kind steigt der Betrag stark: jedes weitere Kind bringt 456,06 Euro.

Familienstand Monatsbetrag Bund
Verheiratet, kein Kind (Stufe 1) 171,28 Euro
Ein Kind (Stufe 2) 317,66 Euro
Zwei Kinder (Stufe 3) 464,04 Euro
Drei Kinder (Stufe 4) 920,10 Euro
Vier Kinder (Stufe 5) 1.376,16 Euro

Die Summen ergeben sich aus den Erhöhungsbeträgen der Anlage. Wer in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 arbeitet, erhält kleine Aufschläge zwischen 5,37 und 26,84 Euro. Die Länder haben eigene Besoldungsgesetze mit abweichenden Beträgen. Zudem ändern sich die Werte mit den Besoldungsrunden. Die aktuellen Zahlen nennt die Bezügestelle des Dienstherrn.

Kurzantwort: Der Familienzuschlag steigt mit jedem Kind. Im Bund beträgt der Zuschlag für das dritte und jedes weitere Kind jeweils 456,06 Euro monatlich.

Kindergeld für Beamte: 259 Euro pro Kind

Das Kindergeld ist eine Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz. Nach § 66 EStG beträgt es monatlich 259 Euro für jedes Kind. Beamte erhalten es wie alle anderen Eltern. Den Antrag bearbeitet die Familienkasse. Das Geld läuft unabhängig von der Besoldung.

Das Kindergeld hat noch eine zweite Funktion. Steht es zu, öffnet es die Tür zum Familienzuschlag. Wer den Anspruch verliert, etwa nach dem Ende der Ausbildung des Kindes, verliert meist auch den Kinderanteil. Der Dienstherr sollte deshalb jede Änderung sofort erfahren.

Beihilfe für Kinder: 80 Prozent statt 50 Prozent

Beamte sind meist privat krankenversichert und erhalten Beihilfe. Nach § 46 der Bundesbeihilfeverordnung liegt der Bemessungssatz für aktive Beamte bei 50 Prozent. Für berücksichtigungsfähige Kinder beträgt er 80 Prozent. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt der Satz für den Beamten selbst auf 70 Prozent.

Das senkt die Kosten der privaten Krankenversicherung. Für Kinder braucht die Familie nur eine Restkostenversicherung über 20 Prozent. Diese Prämien sind meist niedrig. Viele Familien sparen dadurch mehr, als die reinen Zuschlagsbeträge vermuten lassen.

Alleinerziehende, Geschiedene und Teilzeit

Auch ledige und geschiedene Beamte mit Kind erhalten einen Zuschlag. Das Gesetz zahlt ihnen den Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und der Stufe, die zur Kinderzahl passt. Ein alleinerziehender Beamter im Bund kommt deshalb mit einem Kind ebenfalls auf 317,66 Euro monatlich.

Bei Teilzeit wird die Besoldung anteilig gekürzt. Der Familienzuschlag zählt dabei zu den Dienstbezügen. Ob er voll oder anteilig fließt, regeln die Vorschriften des jeweiligen Dienstherrn. Eine Nachfrage bei der Bezügestelle klärt den Einzelfall. Der Familienzuschlag gehört wie das Gehalt zum steuerpflichtigen Einkommen.

Kinderzuschlag der Familienkasse: Chancen für Beamte

Der Kinderzuschlag der Familienkasse richtet sich an Eltern mit geringem Einkommen. Er ist eine Ergänzung zum Kindergeld. Beamte im einfachen Dienst mit mehreren Kindern könnten theoretisch in Reichweite kommen. Meist übersteigen Besoldung und Familienzuschlag jedoch die Grenzen. Ein Antrag lohnt nur im Einzelfall.

Zur Orientierung dient der KiZ-Lotse der Bundesagentur für Arbeit. Weitere Steuerthemen rund um Familie und Gehalt erklärt der Beitrag zu Steuerklassen und Ehegattensplitting. Ein Überblick zur Steuerpflicht von Sonderzahlungen steht im Text zum steuerfreien Weihnachtsgeld.

Fazit

Ein Kinderzuschuss für Beamte existiert unter diesem Namen nicht, doch der Familienzuschlag erfüllt denselben Zweck. Er steigt mit jedem Kind, beim dritten Kind sogar sprunghaft. Kindergeld von 259 Euro und der Beihilfesatz von 80 Prozent für Kinder kommen hinzu. Wer Beamter wird oder Nachwuchs bekommt, meldet die Änderung sofort bei der Bezügestelle.

FAQ – Häufige Fragen

Gibt es einen Kinderzuschuss für Beamte?

Unter diesem Namen nicht. Beamte erhalten den Familienzuschlag der Stufe 2 oder höher, sobald ihnen Kindergeld zusteht.

Wie hoch ist der Familienzuschlag mit einem Kind?

Im Bund beträgt er nach Anlage V BBesG 317,66 Euro monatlich. Davon sind 146,38 Euro der Kinderanteil.

Was zahlt der Bund für das dritte Kind?

Für das dritte und jedes weitere Kind erhöht sich der Familienzuschlag um 456,06 Euro im Monat.

Bekommen Beamte auch Kindergeld?

Ja. Das Kindergeld beträgt 259 Euro pro Kind und Monat. Die Familienkasse zahlt es aus.

Gilt der Bundessatz auch in den Ländern?

Nein. Jedes Land regelt die Besoldung selbst. Die Beträge weichen teils deutlich vom Bund ab.

Wer bekommt den Familienzuschlag bei zwei verbeamteten Eltern?

Das Gesetz sieht bei Ehepaaren im öffentlichen Dienst eine Aufteilung der Stufe 1 vor. Der Kinderanteil wird nicht doppelt gezahlt.

Erhalten Alleinerziehende den Kinderanteil?

Ja. Ledige und geschiedene Beamte mit Kind bekommen den Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und der passenden Kinderstufe.

Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?

Der Bemessungssatz für berücksichtigungsfähige Kinder liegt im Bund bei 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten.

Ist der Familienzuschlag steuerpflichtig?

Ja. Er zählt zur Besoldung und wird wie das Gehalt versteuert.

Was passiert, wenn das Kindergeld endet?

Mit dem Wegfall des Kindergeldanspruchs entfällt in der Regel auch der Kinderanteil. Der Dienstherr muss davon erfahren.

Mehr zum Thema

Dieser Text ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die genauen Ansprüche klärt die Bezügestelle des Dienstherrn.

Quellen

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