Mütterrente automatisch? Wann ein Antrag nötig ist

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Die Mütterrente kommt in den meisten Fällen automatisch. Die neue Mütterrente III gilt ab dem 1. Januar 2027. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet die höhere Rente selbst und zahlt sie ohne Antrag aus. Ein Antrag ist nur nötig, wenn die Kindererziehungszeiten noch nie im Rentenkonto erfasst wurden. Wegen des technischen Aufwands fließt das Geld erst 2028, rückwirkend für 2027.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mütterrente III: Für Kinder vor 1992 zählen ab 2027 drei statt zweieinhalb Jahre.
  • Kein Antrag nötig, wenn die Erziehungszeiten schon im Rentenkonto stehen.
  • Auszahlung ab 2028, mit Nachzahlung für das Jahr 2027.
  • Plus je Kind: ein halber Entgeltpunkt, laut Rentenversicherung derzeit rund 20,40 Euro im Monat.

Was ist die Mütterrente?

„Mütterrente“ ist kein eigenes Rentenprodukt. Der Begriff meint die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente. Für Kinder ab 1992 gibt es schon lange drei Jahre pro Kind. Für ältere Kinder waren es früher nur zwölf Monate. Der Gesetzgeber hat die Lücke in drei Schritten geschlossen.

Stufe Start Anrechnung je Kind vor 1992 Antrag nötig?
Mütterrente I 1. Juli 2014 von 1 auf 2 Jahre nein, für laufende Renten automatisch
Mütterrente II 1. Januar 2019 von 2 auf 2,5 Jahre nein, automatisch
Mütterrente III 1. Januar 2027 von 2,5 auf 3 Jahre in der Regel nein

Mit der dritten Stufe sind Eltern älterer Kinder den Eltern jüngerer Kinder gleichgestellt. Die Rentenversicherung rechnet mit rund 10 Millionen Menschen, die profitieren.

Kommt die Mütterrente III automatisch?

Ja, für die meisten Berechtigten. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu wörtlich: „Wir werden die neue Rentenhöhe automatisch berechnen und auszahlen.“ Das gilt für zwei Gruppen:

  • Rentnerinnen und Rentner: Sind die Erziehungszeiten schon in der Rente berücksichtigt, erhöht die Rentenversicherung die Rente von Amts wegen.
  • Versicherte ohne Rente: Wurden die Erziehungszeiten bereits festgestellt, fließt der Zuschlag später automatisch in die Rentenberechnung ein.

Kurzantwort: Die Mütterrente III kommt automatisch, wenn die Kindererziehungszeiten schon im Rentenkonto stehen. Ein gesonderter Antrag ist dann nicht nötig.

Warnungen wie „Wer 2026 nicht handelt, geht leer aus“ kursieren im Netz. Für diesen Normalfall stimmen sie nicht. Eine Frist, die man 2026 verpassen könnte, nennt die Rentenversicherung nicht.

Wann ein Antrag doch nötig ist

Die Automatik funktioniert nur mit vollständigen Daten. Fehlen die Kindererziehungszeiten im Konto, erkennt die Rentenversicherung das Kind nicht. Das kommt in folgenden Fällen vor:

  • Die Erziehungszeiten wurden nie beantragt, etwa weil noch keine Kontenklärung stattfand.
  • Das Kind wurde im Ausland geboren oder erzogen.
  • Es handelt sich um ein Adoptiv-, Stief- oder Pflegekind.
  • Der Vater hat das Kind überwiegend erzogen und die Zeiten sollen ihm zugeordnet werden.

Für diese Fälle gibt es das Formular V0800. Es heißt „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten“. Der Antrag geht online über die eService-Seiten der Rentenversicherung oder auf Papier. Dazu gehören meist Geburtsurkunden der Kinder. Für die Online-Variante braucht es die Rentenversicherungsnummer.

So prüfen Eltern ihr Rentenkonto

Ein Blick in die Unterlagen schafft Klarheit. Diese Schritte helfen:

  • Den letzten Versicherungsverlauf oder die Renteninformation heraussuchen.
  • Nach Einträgen zur Kindererziehung für jedes Kind suchen.
  • Fehlen Einträge, die Kontenklärung beantragen oder das Formular V0800 ausfüllen.
  • Bei Fragen das kostenlose Servicetelefon der Rentenversicherung anrufen.

Wer schon Rente bezieht, findet die Angaben im Rentenbescheid. Dort sind die Kindererziehungszeiten im Versicherungsverlauf aufgeführt.

Wie viel bringt die Mütterrente III?

Sechs zusätzliche Monate Erziehungszeit entsprechen einem halben Entgeltpunkt. Laut Rentenversicherung sind das derzeit rund 20,40 Euro Monatsrente je Kind. Der Wert steigt mit jeder Rentenanpassung zum 1. Juli. Von diesem Betrag gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Kinder vor 1992 Plus pro Monat (brutto, ca.) Plus pro Jahr (brutto, ca.)
1 Kind 20,40 Euro 245 Euro
2 Kinder 40,80 Euro 490 Euro
3 Kinder 61,20 Euro 734 Euro
4 Kinder 81,60 Euro 979 Euro

Die Tabelle rechnet mit dem von der Rentenversicherung genannten Wert. Die echten Beträge ab 2027 fallen durch Rentenanpassungen etwas höher aus.

Auszahlung 2028 und Nachzahlung

Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2027. Die Rentenversicherung muss aber Millionen Konten neu berechnen. Die Auszahlung beginnt deshalb erst 2028. Wer vor 2028 in Rente geht oder schon Rente bezieht, erhält eine Nachzahlung. Sie deckt die Monate ab Januar 2027 ab.

Kurzantwort: Die höhere Mütterrente fließt ab 2028. Die Beträge für 2027 kommen als Nachzahlung automatisch hinterher.

Auswirkungen auf andere Leistungen

Die Mütterrente ist Teil der gesetzlichen Rente. Sie zählt deshalb als Einkommen. Das kann einkommensabhängige Leistungen mindern. Die Rentenversicherung nennt ausdrücklich Wohngeld und Hinterbliebenenrenten. Auch bei der Grundsicherung im Alter wird die Rente angerechnet. Im Einzelfall bleibt vom Plus also weniger übrig. Die Mütterrente ist zudem Teil der steuerpflichtigen Rente. Mehr zur Besteuerung steht im Beitrag zur Rentenversicherung und Steuer.

Fazit

Die Mütterrente III kommt für die meisten Eltern automatisch. Voraussetzung ist, dass die Kindererziehungszeiten schon im Rentenkonto stehen. Fehlen sie, hilft das Formular V0800. Je Kind vor 1992 gibt es einen halben Entgeltpunkt mehr, derzeit rund 20 Euro im Monat. Das Geld fließt ab 2028, die Monate aus 2027 werden nachgezahlt. Ein Blick in den Versicherungsverlauf lohnt sich trotzdem.

Hinweis: Dieser Text ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Verbindliche Auskünfte gibt die Deutsche Rentenversicherung.

FAQ – Häufige Fragen

Muss man die Mütterrente beantragen?

Meist nicht. Sie kommt automatisch, wenn die Erziehungszeiten schon erfasst sind.

Ab wann gilt die Mütterrente III?

Ab dem 1. Januar 2027.

Wann wird die Mütterrente III ausgezahlt?

Ab 2028, mit einer Nachzahlung für 2027.

Wie viel Geld gibt es pro Kind?

Einen halben Entgeltpunkt, derzeit rund 20,40 Euro brutto im Monat.

Für welche Kinder gilt die Mütterrente III?

Für Kinder, die vor 1992 geboren sind.

Welches Formular braucht man?

Das Formular V0800 zur Feststellung von Kindererziehungszeiten.

Bekommen auch Väter die Mütterrente?

Ja, wenn die Erziehungszeiten ihnen zugeordnet sind.

Gibt es eine Frist für 2026?

Die Rentenversicherung nennt keine solche Frist für den Normalfall.

Wird die Mütterrente angerechnet?

Ja, etwa beim Wohngeld und bei Hinterbliebenenrenten.

Wie viele Menschen profitieren?

Laut Rentenversicherung rund 10 Millionen.

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Quellen

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