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Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Ein Testament beim Notar kostet je nach Vermögen zwischen 60 Euro und einigen tausend Euro. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro fallen für ein Einzeltestament rund 273 Euro netto an, mit Umsatzsteuer etwa 325 Euro. Die Höhe steht im Gesetz und gilt bei jedem Notar gleich.
Kurzantwort: Ein einzelnes Testament kostet mindestens 60 Euro netto, ein gemeinschaftliches Testament mindestens 120 Euro. Die Gebühr wächst mit dem Vermögen und liegt bei 200.000 Euro Nachlass bei 435 Euro netto.
Das Wichtigste in Kürze
- Einzeltestament: eine volle Gebühr nach dem Vermögenswert
- Ehegattentestament und Erbvertrag: doppelte Gebühr
- Dazu 19 Prozent Umsatzsteuer und kleine Auslagen
- Das handschriftliche Testament ist kostenlos, die Verwahrung nicht
Was kostet ein notarielles Testament
Die Notarkosten regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz, kurz GNotKG. Für ein einzelnes Testament fällt laut Kostenverzeichnis eine 1,0-Gebühr an, mindestens 60 Euro. Das gilt auch, wenn mehrere Personen etwas beim Notar erklären. Die genaue Summe hängt vom Geschäftswert ab.
Für ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern und für einen Erbvertrag verlangt das Gesetz eine 2,0-Gebühr, mindestens 120 Euro. Die Urkunde erledigt dann zwei Verfügungen in einem Schritt. Getrennte Einzeltestamente sind meist nicht günstiger.
Notarkosten Testament: Geschäftswert und Tabelle
Maßgeblich ist das Vermögen, über das jemand verfügt. Wer alles vererbt, setzt das gesamte Vermögen an. Wer nur einen Bruchteil regelt, setzt den entsprechenden Anteil an. Schulden ziehen die Notare ab, allerdings höchstens bis zur Hälfte des Vermögens. Das steht in § 102 GNotKG.
Aus dem Geschäftswert ergibt sich die Gebühr nach Tabelle B des Gesetzes. Die folgende Übersicht zeigt die Nettobeträge für eine 1,0-Gebühr und die doppelte Gebühr.
| Vermögen | Einzeltestament netto | Mit 19 % Umsatzsteuer | Ehegattentestament netto |
|---|---|---|---|
| 50.000 Euro | 165,00 Euro | 196,35 Euro | 330,00 Euro |
| 100.000 Euro | 273,00 Euro | 324,87 Euro | 546,00 Euro |
| 200.000 Euro | 435,00 Euro | 517,65 Euro | 870,00 Euro |
| 500.000 Euro | 935,00 Euro | 1.112,65 Euro | 1.870,00 Euro |
| 1.000.000 Euro | 1.735,00 Euro | 2.064,65 Euro | 3.470,00 Euro |
Die Werte stammen aus der Gebührentabelle des GNotKG. Auslagen für Post und Telekommunikation kommen mit einer Pauschale von höchstens 20 Euro dazu. Wer ein Konto oder Haus besitzt, sollte die Werte grob zusammenzählen, bevor er den Termin macht.
Rechenbeispiel: Schritt für Schritt
Ein Ehepaar besitzt eine Wohnung im Wert von 250.000 Euro und 50.000 Euro Erspartes. Es hat 100.000 Euro Restschuld. Die Rechnung läuft in vier Schritten ab.
- Vermögen addieren: 300.000 Euro
- Schulden abziehen: 100.000 Euro, das liegt unter der Hälfte des Vermögens, also zulässig
- Geschäftswert: 200.000 Euro, dafür sieht Tabelle B 435 Euro vor
- Gemeinschaftliches Testament: doppelte Gebühr, also 870 Euro netto und rund 1.035 Euro mit Umsatzsteuer
Die Zahlen dienen als Beispiel. Den verbindlichen Betrag nennt der Notar vor der Beurkundung. Er erklärt die Berechnung auf Nachfrage.
Testament beim Notar oder handschriftlich: Kostenvergleich
Ein eigenhändiges Testament schreibt der Erblasser komplett mit der Hand und unterschreibt es. Das kostet keine Gebühr. Wer es beim Amtsgericht hinterlegt, zahlt 82 Euro für die amtliche Verwahrung. Nach dem Todesfall verlangt das Gericht 109 Euro für die Eröffnung.
Kurzantwort: Handschriftlich kostet das Testament nichts, nur die freiwillige Verwahrung beim Amtsgericht schlägt mit 82 Euro zu Buche. Der Notar ist teurer, prüft aber die Wirksamkeit und berät.
Der Notar sorgt außerdem für die Meldung ans Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Dort steht, wo das Testament liegt. So findet das Nachlassgericht die Urkunde im Todesfall zuverlässig. Die Registrierungsgebühr reicht der Notar an die Beteiligten weiter.
Weitere Kosten rund um Testament und Erbe
Das Testament ist nur ein Baustein. Beim Erbfall können Pflichtteilsansprüche entstehen. Wie hoch sie sind, zeigt der Beitrag zum Pflichtteil. Auch die Steuer spielt eine Rolle, zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer für Ehepartner oder bei der Erbschaftsteuer für Neffen.
Wer zu Lebzeiten Vermögen überträgt, sollte die Freibeträge kennen. Die Verbraucherzentrale und die Notarkammern informieren dazu neutral. Die Beratung beim Notar ist im Gebührenpreis enthalten. Eine gesonderte Beratungsgebühr fällt bei der Beurkundung nicht an.
Wann sich ein Notartestament lohnt
Bei Immobilien, Firmenanteilen, Patchworkfamilien oder Kindern aus verschiedenen Beziehungen lohnt sich der Gang zum Notar. Formfehler machen ein handschriftliches Testament schnell unwirksam. Zudem erspart die notarielle Urkunde häufig den Erbschein. Wie viel ein Notar verdient und warum die Gebühren so hoch sind, erklärt der Beitrag Was verdient ein Notar.
Für kleine Vermögen mit klarer Erbfolge reicht oft ein handschriftliches Testament. Wichtig ist dann eine saubere Formulierung mit Datum, Ort und Unterschrift. Ein Muster erspart Fehler, ersetzt aber keine Beratung.
Kosten sparen ohne Risiko
Am Notartarif lässt sich nichts verhandeln. Sparen können Kunden bei der Vorbereitung. Wer Vermögen, Erben und Wünsche vorab notiert, verkürzt den Termin und vermeidet Nachträge. Änderungen später sind eigene Beurkundungen und kosten erneut.
Wer Vermögen schon zu Lebzeiten verteilen möchte, findet Hinweise unter steuerfrei schenken. Steuerberater rechnen ab, ob Steuerberatungskosten absetzbar sind. Die Notarkosten selbst mindern in der Regel keine Steuer.
Fazit
Ein notarielles Testament ist günstiger als sein Ruf. Bei 100.000 Euro Vermögen liegt die Gebühr bei 273 Euro netto, bei 500.000 Euro bei 935 Euro. Ehepaare zahlen für ein gemeinsames Testament die doppelte Gebühr. Der Betrag ist gesetzlich festgelegt und überall gleich. Wer Streit im Erbfall vermeiden will, bekommt dafür Rechtssicherheit.
FAQ – Häufige Fragen
Was kostet ein Testament beim Notar mindestens?
Die Mindestgebühr für ein einzelnes Testament beträgt 60 Euro netto. Bei Erbvertrag oder gemeinschaftlichem Testament liegt sie bei 120 Euro netto. Dazu kommen Umsatzsteuer und Auslagen.
Wer legt den Geschäftswert fest?
Der Geschäftswert ergibt sich aus dem Gesetz. Er richtet sich nach dem Vermögen, über das jemand verfügt. Der Notar rechnet ihn anhand Ihrer Angaben aus und hat keinen Spielraum bei der Gebühr.
Verlangen Notare unterschiedlich viel?
Nein. Die Gebühren stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und gelten bundesweit. Der Preis für dieselbe Urkunde ist bei jedem Notar gleich. Ein Preisvergleich lohnt sich deshalb kaum.
Ist ein handschriftliches Testament kostenlos?
Das Schreiben selbst kostet nichts. Wer es beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung gibt, zahlt 82 Euro. Später fällt bei der Eröffnung eine Gerichtsgebühr von 109 Euro an.
Sind die Notarkosten für ein Testament steuerlich absetzbar?
In der Regel nein. Die Kosten für ein Testament zählen zur privaten Lebensführung. Ein Steuerberater kann klären, ob im Einzelfall eine Ausnahme greift.
Was kostet ein Ehegattentestament beim Notar?
Für ein gemeinschaftliches Testament gilt die doppelte Gebühr. Bei 200.000 Euro Vermögen sind das 870 Euro netto, mit Umsatzsteuer rund 1.035 Euro. Auslagen kommen hinzu.
Wie werden Schulden beim Geschäftswert behandelt?
Schulden mindern den Wert, aber nur bis zur Hälfte des Vermögens. Bei 200.000 Euro Vermögen und 150.000 Euro Schulden zählen also 100.000 Euro.
Gilt der Immobilienwert voll?
Ja, Immobilien zählen mit ihrem Wert zum Vermögen. Eine grobe Schätzung reicht meist aus. Bei einem Haus im Wert von 400.000 Euro steigt die Gebühr entsprechend.
Muss ich ein Testament beim Notar machen?
Nein, das Gesetz verlangt keinen Notar. Das eigenhändige Testament ist wirksam, wenn es komplett handschriftlich geschrieben und unterschrieben ist. Bei komplizierten Verhältnissen kann der Notar dennoch sinnvoll sein.
Wann lohnt sich ein notarielles Testament?
Bei größerem Vermögen, Immobilien, Patchworkfamilien oder Unternehmen. Der Notar berät zur Formulierung und beugt Streit vor. Zudem entfällt oft der Erbschein, weil das Nachlassgericht die Urkunde anerkennt.
- Wie hoch ist der Pflichtteil
- Erbschaftsteuer für Ehepartner
- Erbschaftsteuer für Neffen
- Steuerfrei schenken
- Was verdient ein Notar
Hinweis: Dieser Text ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Fragen zum eigenen Testament beantworten Notare, Anwälte und Steuerberater.
Quellen
- GNotKG, Anlage 1: Kostenverzeichnis
- GNotKG, Anlage 2: Gebührentabellen
- GNotKG § 102: Erbrechtliche Angelegenheiten
- Wikipedia: Testament
Von Andre Siebert, Redaktion vermögensatlas.de. Zahlen stammen aus amtlichen Statistiken mit Jahresangabe.
