Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Eine Pflegehilfskraft verdient in Deutschland seit dem 1. Juli 2026 mindestens 16,52 Euro brutto je Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das rechnerisch rund 2.860 Euro brutto im Monat. Mit einer mindestens einjährigen Ausbildung liegt die Untergrenze bei 17,80 Euro je Stunde.
Kurzantwort: Das Pflegehilfe-Gehalt beginnt bei 16,52 Euro brutto pro Stunde (Juli 2026). Das entspricht bei Vollzeit etwa 2.860 Euro im Monat. Mit einjähriger Ausbildung sind es mindestens 17,80 Euro pro Stunde.
Das Wichtigste in Kürze
- Mindestentgelt für Hilfskräfte: 16,52 Euro brutto je Stunde seit Juli 2026
- Mit einjähriger Ausbildung: mindestens 17,80 Euro je Stunde
- Pflegefachkräfte erhalten mindestens 21,03 Euro je Stunde
- Die nächste Erhöhung folgt zum 1. Juli 2027
Pflegehilfe Gehalt: Der Pflegemindestlohn ab Juli 2026
Die Höhe des Gehalts regelt für die Pflegebranche eine eigene Verordnung. Das Bundesarbeitsministerium hat die 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung erlassen. Sie stützt sich auf eine einstimmige Empfehlung der Pflegekommission. Seit dem 1. Juli 2026 ist sie in Kraft und gilt bis zum 30. September 2028.
Sie legt drei Stufen fest. Die Tabelle zeigt die Beträge je Stunde brutto.
| Gruppe | ab 1. Juli 2026 | ab 1. Juli 2027 |
|---|---|---|
| Pflegehilfskräfte ohne einjährige Ausbildung | 16,52 Euro | 16,95 Euro |
| Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung | 17,80 Euro | 18,26 Euro |
| Pflegefachkräfte | 21,03 Euro | 21,58 Euro |
Es handelt sich um Untergrenzen. Kein Pflegebetrieb darf weniger zahlen. Viele Arbeitgeber zahlen mehr, vor allem bei Tarifbindung.
Was Pflegehilfskräfte im Monat brutto verdienen
Für den Monatswert braucht es eine Annahme zur Arbeitszeit. Bei 40 Wochenstunden ergeben sich etwa 173 bezahlte Stunden im Monat. Die folgende Übersicht rechnet damit. Verträge mit 38,5 oder 39 Stunden führen zu leicht niedrigeren Werten.
| Gruppe | Monatsbrutto ab Juli 2026 | Monatsbrutto ab Juli 2027 |
|---|---|---|
| Hilfskraft ohne einjährige Ausbildung | rund 2.863 Euro | rund 2.938 Euro |
| Kraft mit einjähriger Ausbildung | rund 3.085 Euro | rund 3.165 Euro |
| Pflegefachkraft | rund 3.645 Euro | rund 3.740 Euro |
Aufs Jahr gerechnet kommt eine Hilfskraft zum Mindestsatz auf rund 34.400 Euro brutto. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld sind darin nicht enthalten.
Kurzantwort: Wer als Pflegehelfer Vollzeit arbeitet, erhält zum Mindestentgelt rund 2.860 bis 3.085 Euro brutto im Monat. Der genaue Wert hängt von der Ausbildung und vom Arbeitsvertrag ab.
Gehalt als Pflegehelfer netto: Was bleibt übrig?
Vom Brutto gehen Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. Bei einer Hilfskraft in Steuerklasse 1 bleiben von rund 2.860 Euro brutto grob 2.100 bis 2.200 Euro netto. Das ist ein Richtwert. Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse verschieben die Zahl.
Eine Orientierung bietet der Artikel zum Verhältnis von 2.300 Euro brutto zu netto in Steuerklasse 1. Die Rechenwege sind bei höheren Beträgen ähnlich.
Pflegehelfer mit und ohne Ausbildung: Wer bekommt welchen Satz?
Der höhere Satz von 17,80 Euro gilt für Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung. Dazu zählen die Pflegefachassistenz, Assistenz- und Helferberufe oder eine vergleichbare Ausbildung. Sie darf auch im Ausland abgeschlossen worden sein. Zusätzlich muss die Tätigkeit dazu passen. Die Kraft muss also auf Anweisung des Arbeitgebers auch pflegerische Aufgaben der Assistenzebene übernehmen.
Wer ohne Ausbildung im Pflegebetrieb arbeitet, fällt in die unterste Stufe. Das betrifft zum Beispiel Betreuungskräfte und Quereinsteiger, die pflegend oder betreuend tätig sind.
Für Beschäftigte in Verwaltung, Küche, Haustechnik oder Reinigung gilt die Verordnung grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme greift, wenn sie mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen verbringen.
Tarifvertrag, Wegezeiten und Bereitschaftsdienst
Das Mindestentgelt bildet nur die Basis. Häufig liegt das tatsächliche Gehalt höher, etwa bei kirchlichen Trägern, kommunalen Häusern oder Wohlfahrtsverbänden mit eigenen Tarifwerken. Wie unterschiedlich Tarifgehälter in Assistenzberufen ausfallen, zeigt ein Blick auf den Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte. Ein Vergleich lohnt sich, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.
Die Verordnung enthält weitere Regeln, die das Einkommen betreffen:
- Wegezeiten zwischen Patienten im ambulanten Dienst zählen zur bezahlten Arbeitszeit.
- Bereitschaftsdienst darf mit mindestens 40 Prozent als Arbeitszeit gewertet werden.
- Bereitschaftsstunden über 64 im Monat werden voll mit dem Mindestentgelt vergütet.
- Rufbereitschaft fällt nicht unter die Verordnung.
Pflegehilfskraft und Pflegefachkraft im Vergleich
Der Abstand zur Fachkraft ist deutlich. Ab Juli 2026 verdient eine Pflegefachkraft mindestens 4,51 Euro mehr pro Stunde als eine Hilfskraft ohne Ausbildung. Gegenüber einer Assistenzkraft mit einjähriger Ausbildung beträgt der Unterschied 3,23 Euro. Bei Vollzeit sind das gut 500 Euro brutto im Monat.
Das Pflegefachassistenzgesetz vom 28. Oktober 2025 schafft zudem einen bundesweit einheitlichen Ausbildungsweg für die Assistenz. Die Verordnung nennt diese Ausbildung ausdrücklich. Wer sie abschließt, fällt in die mittlere Lohnstufe.
Ausbildung und Berufsaussichten in der Pflegehilfe
Für den Beruf des Altenpflegehelfers regeln die Bundesländer die Ausbildung. Laut Wikipedia dauert sie in Vollzeit ein bis zwei Jahre, in Teilzeit zwei bis drei Jahre. Häufig genügt ein Hauptschulabschluss. Die Berufsaussichten gelten wie in allen Pflegeberufen als überdurchschnittlich gut.
Wer sich in einem verwandten Feld umsieht, findet Vergleichswerte im Beitrag Was verdient ein Schulbegleiter. Auch dort hängt das Gehalt stark vom Träger ab.
Fazit
Das Gehalt in der Pflegehilfe hat feste Untergrenzen. Seit Juli 2026 sind es 16,52 Euro für Hilfskräfte und 17,80 Euro mit einjähriger Ausbildung. Zum Juli 2027 folgt die nächste Stufe. Wer mehr verdienen will, achtet auf Tarifbindung, Zuschläge und eine anerkannte Ausbildung.
FAQ – Häufige Fragen
Wie viel verdient eine Pflegehilfskraft im Monat?
Bei 40 Wochenstunden rechnerisch rund 2.860 Euro brutto zum Mindestentgelt ab Juli 2026. Mit mindestens einjähriger Ausbildung sind es rund 3.085 Euro. Tarifverträge liegen oft darüber.
Was ist der Pflegemindestlohn für Hilfskräfte?
Ab dem 1. Juli 2026 gelten 16,52 Euro brutto je Stunde. Ab dem 1. Juli 2027 steigt der Satz auf 16,95 Euro.
Gilt der höhere Satz auch ohne Ausbildung?
Nein. Der Satz von 17,80 Euro setzt eine mindestens einjährige Ausbildung und eine entsprechende Tätigkeit voraus. Ohne diese Voraussetzungen gilt der Grundsatz von 16,52 Euro.
Wie viel bleibt netto übrig?
Das hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Krankenkasse ab. Bei Steuerklasse 1 bleiben von rund 2.860 Euro brutto grob 2.100 bis 2.200 Euro. Ein Brutto-Netto-Rechner liefert die genaue Zahl.
Verdienen Auszubildende in der Pflegehilfe auch den Mindestlohn?
Nein. Die Verordnung gilt ausdrücklich nicht für Auszubildende. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung nach den Regeln ihres Landes oder ihres Trägers.
Zählen Wegezeiten im ambulanten Dienst zur bezahlten Arbeitszeit?
Ja. Das Mindestentgelt gilt auch für Wegezeiten zwischen mehreren Patienten und zwischen Patient und Geschäftsräumen des Pflegebetriebs.
Wird Bereitschaftsdienst anders bezahlt?
Ja. Die Verordnung enthält eigene Regeln. Die Bruttovergütung geteilt durch alle Stunden muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn ergeben. Über 64 Stunden im Monat hinaus gilt das volle Mindestentgelt.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Altenpflegehelfer?
Nach Wikipedia dauert sie in Vollzeit ein bis zwei Jahre, in Teilzeit zwei bis drei Jahre. Die Regeln legen die Bundesländer fest.
Kann eine Pflegehilfskraft auch im Minijob arbeiten?
Ja. Auch dann gilt das Mindestentgelt je Stunde. Die Monatsgrenze von 603 Euro erlaubt bei 16,52 Euro rund 36 Stunden. Die Grenze kann sich ändern.
Wie lange gilt die aktuelle Verordnung?
Die 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie läuft bis zum 30. September 2028.
- Pflegegrad 3: Welches Geld gibt es?
- Pflegegeld versteuern: Was gilt?
- Minijob und Rente nach 20 Jahren
Dieser Text ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind der Arbeitsvertrag, geltende Tarifverträge und die amtlichen Verordnungstexte.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung
- Wikipedia: Altenpflegehelfer
- Bundesagentur für Arbeit: Entgeltatlas
Björn Halder schreibt fuer vermögensatlas.de ueber Vermoegen, Steuern und Altersvorsorge.
