Mindestlohn für Minijobber 2026: 13,90 Euro pro Stunde

Veröffentlicht am 30.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten

Für Minijobber gilt seit dem 1. Januar 2026 derselbe gesetzliche Mindestlohn wie für alle anderen Beschäftigten. Er beträgt 13,90 Euro brutto je Stunde. Die Verdienstgrenze liegt bei 603 Euro im Monat, daraus ergeben sich rechnerisch rund 43 Arbeitsstunden.

Kurzantwort: Minijobber erhalten 2026 mindestens 13,90 Euro pro Stunde. Bei 603 Euro Monatsgrenze bleiben etwa 43 Stunden im Monat, ohne dass der Minijob endet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestlohn 2026: 13,90 Euro brutto je Stunde
  • Minijob-Grenze 2026: 603 Euro im Monat, 7.236 Euro im Jahr
  • Rechnerisch etwa 43 Stunden im Monat
  • Für 2027 ist eine Grenze von 633 Euro vorgesehen

Mindestlohn für Minijobber 2026: Was gilt?

Das Mindestlohngesetz gibt jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns. Eine Ausnahme für geringfügig Beschäftigte sieht der Paragraf 1 nicht vor. Wer im Minijob arbeitet, hat also Anspruch auf mindestens 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nennt diesen Wert für 2026 ausdrücklich.

Die Höhe legt die Bundesregierung per Rechtsverordnung fest. Grundlage ist ein Vorschlag der Mindestlohnkommission. Sie besteht aus Vertretern der Tarifpartner. Die Erhöhung zum 1. Januar 2026 wurde im November 2025 verordnet.

Minijob-Grenze 2026 und die Kopplung an den Mindestlohn

Seit Oktober 2022 hängt die Verdienstgrenze direkt am Mindestlohn. Wikipedia nennt dafür eine feste Formel: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2026 ergibt sich daraus 603 Euro im Monat. Das sind 7.236 Euro im Jahr.

Steigt der Mindestlohn, wächst die Grenze automatisch mit. Für 2027 nennt Wikipedia voraussichtlich 633 Euro. Damit bleibt die erlaubte Stundenzahl nahezu gleich. Der Gesetzgeber wollte so verhindern, dass Minijobber mit jeder Erhöhung weniger arbeiten dürfen.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten?

Eine feste Stundenobergrenze gibt es nicht. Entscheidend ist allein das Arbeitsentgelt. Bei genau dem Mindestlohn rechnet sich die Höchstzahl so: 603 Euro geteilt durch 13,90 Euro ergibt etwa 43,4 Stunden im Monat. Wer mehr als den Mindestlohn verdient, kommt mit weniger Stunden an die Grenze.

Stunden pro Woche Stundenlohn Monatsverdienst (Durchschnitt) Minijob?
8 13,90 Euro ca. 482 Euro Ja
9 13,90 Euro ca. 542 Euro Ja
10 13,90 Euro ca. 602 Euro Ja, knapp
11 13,90 Euro ca. 663 Euro Nein
8 15,00 Euro ca. 520 Euro Ja
10 15,00 Euro ca. 650 Euro Nein

Die Wochenwerte wurden mit dem Faktor 52 geteilt durch 12 auf den Monat umgerechnet. Wer flexibel arbeitet, kann einzelne Monate über 603 Euro liegen. Entscheidend ist der Jahresschnitt von 7.236 Euro, wenn das Entgelt schwankt und die Vereinbarung das zulässt.

Kurzantwort: Ein Stundenlohn unter 13,90 Euro ist im Minijob rechtswidrig. Bei genau dem Mindestlohn sind rund zehn Wochenstunden möglich, ohne die Grenze zu reißen.

Was passiert bei Überschreiten der Verdienstgrenze?

Liegt das regelmäßige Entgelt über der Grenze, endet der Minijob. Es tritt Sozialversicherungspflicht ein, und zwar ab dem Zeitpunkt des Überschreitens. Wikipedia beschreibt, dass die Entgeltgrenze bei jeder dauerhaften Änderung neu geprüft werden muss. Das gilt auch, wenn ein zweiter Minijob dazukommt und beide zusammen die Grenze übersteigen.

Gelegentliche und unvorhersehbare Überschreitungen, etwa bei Krankheitsvertretung, sind in engen Grenzen zulässig. Dann sollte der Arbeitgeber die Ausnahme dokumentieren. Fragen dazu beantwortet die Minijob-Zentrale oder die Krankenkasse.

Sozialabgaben, Rente und Steuern im Minijob

Minijobber sind in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht pflichtversichert. Von der Rentenversicherungspflicht können sie sich befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge, daraus folgt aber kein Krankenversicherungsschutz. Wie sich ein langer Minijob auf die Altersvorsorge auswirkt, zeigt der Beitrag Minijob und Rente nach 20 Jahren.

Steuerlich hat der Arbeitgeber die Wahl zwischen Pauschalsteuer und Abzug nach Lohnsteuerklasse. Einen Überblick über den Nachweis gibt der Text zur Lohnsteuerbescheinigung im Minijob. Rentner mit Nebenjob finden Hinweise unter Nebenjob für Rentner.

Rechte im Minijob: Urlaub, Krankheit, Nachweis

Minijobber haben gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wie viele Tage zustehen, erklärt der Artikel Urlaub im Minijob. Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit aufzeichnen, wenn er Minijobber in bestimmten Branchen beschäftigt. Dazu zählen zum Beispiel Gastronomie und Gebäudereinigung.

Ausnahmen vom Mindestlohn

Vom Mindestlohn ausgenommen sind unter anderem Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Auch bestimmte Pflichtpraktika und Ausbildungsverhältnisse fallen nicht darunter. Für Langzeitarbeitslose gilt eine Übergangsfrist in den ersten sechs Monaten. Wer unsicher ist, fragt bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach.

Wenn der Arbeitgeber zu wenig zahlt

Wer weniger als 13,90 Euro pro Stunde erhält, kann die Differenz nachfordern. Der Anspruch bleibt auch bei anderslautenden Vereinbarungen bestehen. Hilfreich sind Stundenzettel und Kontoauszüge. Die Zollverwaltung kontrolliert die Einhaltung. Bei Streit hilft eine Beratungsstelle oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Fazit

Der Mindestlohn für Minijobber beträgt 2026 einheitlich 13,90 Euro. Die Grenze von 603 Euro im Monat begrenzt die Arbeitszeit auf rund zehn Stunden pro Woche. Wer mehr arbeiten will, kann in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln. Wie sich Brutto und Netto dabei entwickeln, zeigt ein Beispiel unter 2300 Euro brutto in Steuerklasse 1.

FAQ – Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?

Ja. Das Mindestlohngesetz nimmt Minijobber nicht aus. Sie haben Anspruch auf mindestens 13,90 Euro brutto je Stunde, ebenso wie alle anderen Beschäftigten.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?

Bei 13,90 Euro Stundenlohn sind es rechnerisch etwa 43 Stunden im Monat. Das entspricht knapp 10 Stunden pro Woche im Durchschnitt.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Sie liegt bei 603 Euro im Monat. Pro Jahr ergibt das 7.236 Euro, sofern das Entgelt regelmäßig anfällt.

Was passiert, wenn mein Verdienst über 603 Euro steigt?

Regelmäßig höhere Einkünfte machen aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Grenze überschritten wird. Es gibt Ausnahmen bei unvorhersehbaren Ausfällen von Kollegen.

Darf der Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlen?

Nein. Ein Stundenlohn unter 13,90 Euro verstößt gegen das Gesetz. Der Anspruch auf die Differenz bleibt bestehen.

Wie viel Mindestlohn gilt für Minijobber 2027?

Vorgesehen ist eine Erhöhung. Die Minijob-Grenze steigt laut Wikipedia voraussichtlich auf 633 Euro im Monat.

Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn?

Ja, zum Beispiel für bestimmte Praktika, Auszubildende und unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss. Für gewöhnliche Minijobs gilt keine solche Ausnahme.

Muss ein Minijobber Steuern zahlen?

Meist übernimmt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer. Wer sie nicht wählt, versteuert das Entgelt nach der Lohnsteuerklasse. Der Betrag hängt vom Einzelfall ab.

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub und Lohn im Krankheitsfall?

Ja. Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung gelten für Minijobber genauso wie für andere Beschäftigte.

Wo melde ich einen Verstoß gegen den Mindestlohn?

Ansprechpartner ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Auch eine Beratungsstelle oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann weiterhelfen.

Mehr zum Thema

Dieser Text ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Im Einzelfall helfen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Fachanwalt.

Quellen

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