Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Minijobber haben denselben Anspruch auf bezahlten Urlaub wie andere Beschäftigte. Die Zahl der Urlaubstage hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab. Die Formel lautet: Arbeitstage pro Woche mal 24, geteilt durch 6. Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat also mindestens acht Urlaubstage im Jahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzlich gibt es mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche.
- Entscheidend sind die Arbeitstage pro Woche, die Stunden zählen nicht.
- Bekommen Vollzeitkräfte mehr Urlaub, gilt das anteilig auch im Minijob.
- Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat.
Urlaub für Minijobber: der gesetzliche Anspruch
Minijobber sind Teilzeitkräfte. Für sie gilt das Bundesurlaubsgesetz genauso wie für alle anderen. Danach stehen jedem Beschäftigten mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr zu. Als Werktage zählen alle Tage außer Sonn- und Feiertagen. Das Gesetz rechnet also mit einer Sechs-Tage-Woche.
Der Anspruch gilt im gewerblichen Minijob und im Minijob im Privathaushalt. Ob jemand im Café, im Büro oder als Haushaltshilfe arbeitet, spielt keine Rolle.
Kurzantwort: Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Tage berechnen sich nach der Formel Arbeitstage pro Woche mal 24 geteilt durch 6.
Urlaubstage im Minijob berechnen
Wichtig sind nur die Arbeitstage pro Woche. Ob jemand an einem Tag zwei oder sechs Stunden arbeitet, ändert nichts an der Zahl der Urlaubstage. Ein Urlaubstag ersetzt einfach einen Arbeitstag.
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub |
|---|---|
| 1 | 4 Tage |
| 2 | 8 Tage |
| 3 | 12 Tage |
| 4 | 16 Tage |
| 5 | 20 Tage |
In allen Fällen ergeben sich vier freie Wochen. Das ist der Kern der Regel: Minijobber sollen genauso lange Pause machen können wie alle anderen.
Mehr Urlaub, wenn Vollzeitkräfte mehr bekommen
Viele Betriebe geben mehr als das gesetzliche Minimum. Häufig sind es 25 bis 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Dann gilt das anteilig auch für Minijobber. Eine Benachteiligung wegen Teilzeit ist verboten.
Ein Beispiel: Vollzeitkräfte haben 30 Urlaubstage bei fünf Arbeitstagen. Eine Minijobberin arbeitet an zwei Tagen pro Woche. Sie bekommt 30 geteilt durch 5, mal 2, also 12 Urlaubstage statt der gesetzlichen 8.
Unregelmäßige Arbeitstage
Viele Minijobs haben keinen festen Wochenplan. Dann wird über das ganze Jahr gerechnet. Die Minijob-Zentrale zeigt dazu ein Beispiel. Ein Minijobber arbeitet an 78 Tagen im Jahr. Im Betrieb gilt die Fünf-Tage-Woche mit 20 Urlaubstagen und 260 Arbeitstagen im Jahr. Die Rechnung lautet 20 mal 78 geteilt durch 260. Das ergibt 6 Urlaubstage.
Wie viel Geld gibt es im Urlaub?
Urlaub im Minijob ist bezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Überstundenzuschläge zählen dabei nicht mit. Das Geld muss vor Antritt des Urlaubs gezahlt werden.
Ein Rechenbeispiel: Eine Aushilfe verdient an jedem ihrer zwei Arbeitstage 4 Stunden mal 13,90 Euro Mindestlohn, also 55,60 Euro. Für jeden Urlaubstag bekommt sie diesen Betrag weiter. Das Urlaubsentgelt zählt zum Verdienst im Minijob. Die Grenze von 603 Euro im Monat bleibt deshalb im Blick.
Kurzantwort: Im Urlaub zahlt der Arbeitgeber den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen weiter. Minijobber verlieren durch Urlaub also kein Geld.
Urlaub beantragen und festlegen
Minijobber beantragen Urlaub wie alle anderen beim Arbeitgeber. Am besten geschieht das früh und schriftlich, etwa per Mail. Der Arbeitgeber muss die Wünsche berücksichtigen. Ablehnen darf er nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wenn Wünsche anderer Beschäftigter Vorrang haben, etwa von Eltern schulpflichtiger Kinder in den Ferien.
Wer zwei Minijobs hat, beantragt den Urlaub bei beiden Arbeitgebern getrennt. Jeder Job hat seinen eigenen Anspruch. Es lohnt sich, die freien Tage abzustimmen, damit echte Erholung möglich ist.
Neuer Job, Resturlaub und Kündigung
Den vollen Jahresurlaub gibt es erst nach sechs Monaten im Betrieb. Vorher entsteht für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Anspruchs. Wer mitten im Jahr anfängt oder geht, bekommt also anteilig Urlaub.
Urlaub soll im laufenden Jahr genommen werden. Nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen darf er ins nächste Jahr wandern. Dann muss er bis zum 31. März genommen werden.
Endet der Minijob, sollte der Resturlaub vorher genommen werden. Geht das nicht, zahlt der Arbeitgeber ihn als Urlaubsabgeltung aus. Auch dieser Betrag zählt zum Verdienst.
Unbezahlter Urlaub und Krankheit
Zusätzlich zum bezahlten Urlaub ist unbezahlter Urlaub möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Dauert er länger als einen Monat, muss der Arbeitgeber den Minijobber bei der Minijob-Zentrale abmelden.
Wer im Urlaub krank wird und ein ärztliches Attest vorlegt, verliert die Krankheitstage nicht. Sie werden nicht auf den Urlaub angerechnet.
Fazit
Urlaub für Minijobber ist gesetzlich garantiert und bezahlt. Die Zahl der Tage folgt allein den Arbeitstagen pro Woche. Geben Arbeitgeber ihren Vollzeitkräften mehr Urlaub, profitieren Minijobber anteilig. Das Urlaubsentgelt entspricht dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen.
FAQ – Häufige Fragen
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja. Das Bundesurlaubsgesetz gilt auch im Minijob.
Wie viele Urlaubstage haben Minijobber?
Arbeitstage pro Woche mal 24 geteilt durch 6. Bei zwei Tagen sind das 8 Urlaubstage.
Zählen die Stunden pro Tag?
Nein. Nur die Zahl der Arbeitstage pro Woche ist entscheidend.
Wird Urlaub im Minijob bezahlt?
Ja. Es gilt der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen.
Wie wird Urlaub bei unregelmäßigen Arbeitstagen berechnet?
Über die Arbeitstage im Jahr im Verhältnis zu den Arbeitstagen einer Vollzeitkraft.
Bekommen Minijobber so viel Urlaub wie Vollzeitkräfte?
Anteilig ja. Die Zahl der freien Wochen ist gleich.
Was passiert mit Resturlaub bei Jobende?
Er wird möglichst vorher genommen. Sonst wird er ausgezahlt.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 Euro im Monat, bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro.
Zählt das Urlaubsgeld zur Verdienstgrenze?
Ja. Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung gehören zum Verdienst.
Was gilt bei Krankheit im Urlaub?
Mit ärztlichem Attest werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet.
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Hinweis: Dieser Text ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Im Einzelfall helfen Arbeitgeber, Minijob-Zentrale oder eine Beratungsstelle weiter.
Quellen
- Minijob-Zentrale: Urlaubsanspruch im Minijob
- Minijob-Magazin: Urlaub im Minijob
- Gesetze im Internet: § 3 BUrlG
- Gesetze im Internet: § 11 BUrlG
Von Andre Siebert, Redaktion vermögensatlas.de. Zahlen stammen aus amtlichen Statistiken mit Jahresangabe.
