Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Der Steuersatz bei der Erbschaftssteuer liegt zwischen 7 und 50 Prozent. Er hängt von der Steuerklasse des Erben und vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs ab. Ehepartner und Kinder zahlen die niedrigsten Sätze, entfernte Verwandte und Fremde die höchsten. Vorher ziehen die Finanzämter persönliche Freibeträge ab.
Kurzantwort: Klasse I zahlt 7 bis 30 Prozent, Klasse II 15 bis 43 Prozent und Klasse III 30 bis 50 Prozent. Der Satz greift erst, nachdem der Freibetrag abgezogen wurde.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Steuerklassen bestimmen den Satz.
- Sieben Wertstufen reichen von 75.000 bis über 26 Millionen Euro.
- Freibeträge liegen zwischen 20.000 und 500.000 Euro.
- Ein Härteausgleich mildert Sprünge an den Stufengrenzen.
Erbschaftssteuer Steuersatz: Die Tabelle nach § 19 ErbStG
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz nennt die Sätze in § 19. Maßgeblich ist der Wert des steuerpflichtigen Erwerbs. Die Tabelle zeigt die Grenzen und Prozentsätze je Steuerklasse.
| Steuerpflichtiger Erwerb | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| bis 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| bis 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Die Sätze gelten für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb und nicht bloß für den Teil oberhalb der Grenze. Ein Erwerb von 80.000 Euro in Klasse I wird deshalb komplett mit 11 Prozent belegt. Der Gesetzgeber mildert diesen Sprung mit einem Härteausgleich.
Steuerklassen: Wer zahlt welchen Steuersatz auf Erbschaft?
§ 15 ErbStG teilt die Erben nach dem persönlichen Verhältnis zum Verstorbenen ein.
- Klasse I: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel sowie Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen.
- Klasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehegatten.
- Klasse III: alle übrigen Erwerber, etwa Freunde, Lebensgefährten ohne Trauschein oder entfernte Verwandte.
Wie das bei Paaren aussieht, erklärt der Beitrag zur Erbschaftssteuer beim Ehepartner. Für Nichten und Neffen lohnt der Blick auf die Erbschaftsteuer bei Neffen.
Freibeträge: Was vor dem Steuersatz steuerfrei bleibt
Bevor ein Steuersatz greift, zieht das Finanzamt den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG ab. Er unterscheidet sich stark nach Verwandtschaftsgrad.
- Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder und Kinder verstorbener Kinder: 400.000 Euro je Elternteil
- Enkel, deren Eltern leben: 200.000 Euro
- Übrige Personen der Klasse I, etwa Eltern: 100.000 Euro
- Klasse II und III: jeweils 20.000 Euro
Kurzantwort: Besteuert wird nur der Betrag oberhalb des Freibetrags. Ein Kind erbt bis 400.000 Euro von einem Elternteil komplett steuerfrei.
Berechnung der Erbschaftssteuer: Drei Beispiele
Die Rechnung folgt immer demselben Schema: Erbe minus Freibetrag ergibt den steuerpflichtigen Erwerb. Darauf wird der Satz der Tabelle angewendet. Die Beispiele runden auf volle Euro und lassen Abzüge wie Bestattungskosten außen vor.
| Erbe | Erbschaft | Freibetrag | Steuerpflichtig | Satz | Steuer |
|---|---|---|---|---|---|
| Kind | 600.000 € | 400.000 € | 200.000 € | 11 % | 22.000 € |
| Bruder | 320.000 € | 20.000 € | 300.000 € | 20 % | 60.000 € |
| Freund | 50.000 € | 20.000 € | 30.000 € | 30 % | 9.000 € |
Das Beispiel des Freundes zeigt, wie hart Klasse III trifft. Schon ab dem ersten steuerpflichtigen Euro gelten 30 Prozent. Ein Ehepartner mit demselben Erwerb zahlt dagegen keinen Cent.
Härteausgleich: Wenn der Erwerb knapp über einer Stufe liegt
Springt der Erwerb über eine Wertgrenze, würde die Steuer sonst plötzlich stark steigen. § 19 Absatz 3 ErbStG begrenzt den Mehrbetrag. Das Finanzamt erhebt den Unterschied nur, soweit ihn der übersteigende Betrag deckt. Bei Sätzen bis 30 Prozent darf die Steuer höchstens die Hälfte des Überschreitungsbetrags ausmachen, bei höheren Sätzen drei Viertel. Die Prüfung übernimmt das Finanzamt automatisch.
Schenkung und Pflichtteil: Ähnliche Sätze, eigene Regeln
Für Schenkungen gelten dieselben Steuerklassen, Freibeträge und Sätze. Innerhalb von zehn Jahren addiert das Finanzamt alle Zuwendungen desselben Schenkers. Wer früh und in Etappen überträgt, kann Freibeträge mehrfach nutzen. Mehr dazu steht im Ratgeber steuerfrei schenken. Auch der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftssteuer, Details liefert der Beitrag zum Pflichtteil.
Kurzantwort: Erbe und Schenkung vom selben Menschen zählen zehn Jahre zusammen. Danach steht der Freibetrag neu bereit.
Fazit
Der Steuersatz der Erbschaftssteuer reicht von 7 bis 50 Prozent. Entscheidend sind Steuerklasse, Freibetrag und Höhe des Erwerbs. Kinder und Ehepartner bleiben durch hohe Freibeträge oft steuerfrei. Geschwister, Neffen und Fremde tragen dagegen schon bei kleinen Beträgen eine spürbare Last. Wer ein größeres Vermögen weitergeben will, prüft Freibeträge und Zehnjahresfristen frühzeitig. Der Text ersetzt keine steuerliche Beratung, denn jeder Nachlass hat eigene Besonderheiten.
FAQ – Häufige Fragen
Wie hoch ist der Steuersatz bei der Erbschaftssteuer?
Er liegt zwischen 7 und 50 Prozent. Die Höhe hängt von der Steuerklasse und vom steuerpflichtigen Erwerb ab, den § 19 ErbStG in sieben Stufen regelt.
Welcher Steuersatz gilt für Kinder?
Kinder gehören zur Steuerklasse I. Der Satz beginnt bei 7 Prozent und steigt bis 30 Prozent. Vorher bleiben 400.000 Euro je Elternteil steuerfrei.
Wie viel Erbschaftssteuer zahlt ein Ehepartner?
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner liegen ebenfalls in Klasse I. Sie haben 500.000 Euro Freibetrag. Erst der Rest wird mit 7 bis 30 Prozent besteuert.
Was zahlen Geschwister?
Geschwister zählen zur Steuerklasse II. Der Freibetrag beträgt 20.000 Euro. Danach gelten 15 bis 43 Prozent.
Welcher Satz gilt für nicht verwandte Personen?
Freunde, Lebensgefährten ohne Trauschein und andere Erwerber fallen in Klasse III. Der Freibetrag liegt bei 20.000 Euro. Es gelten 30 Prozent, ab 6 Millionen Euro sogar 50 Prozent.
Wird der Steuersatz auf die gesamte Erbschaft angewendet?
Ja, der Satz der jeweiligen Stufe gilt für den ganzen steuerpflichtigen Erwerb. Eine Härteausgleichsregel mildert den Sprung, wenn ein Erwerb knapp über einer Stufe liegt.
Was ist der steuerpflichtige Erwerb?
Das ist der Wert des Erbes nach Abzug der Freibeträge und Nachlassverbindlichkeiten wie Beerdigungskosten und Schulden. Nur dieser Betrag wird besteuert.
Gilt der Freibetrag mehrfach?
Der Freibetrag gilt je Person und Erblasser. Schenkungen und Erbe vom selben Menschen zählen zehn Jahre lang zusammen. Danach steht der Freibetrag neu zur Verfügung.
Wer muss die Erbschaftssteuer zahlen?
Steuerschuldner ist der Erbe oder Beschenkte. Das zuständige Finanzamt verlangt eine Erklärung, sobald ein steuerpflichtiger Erwerb vorliegen könnte.
Gibt es Sonderregeln für ein Familienheim?
Ja, für das selbst bewohnte Familienheim kann unter Bedingungen eine Steuerbefreiung greifen. Die Voraussetzungen regelt § 13 ErbStG. Eine Steuerberatung klärt den Einzelfall.
Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung. Für den Einzelfall helfen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Quellen
- § 19 ErbStG – Steuersätze (gesetze-im-internet.de)
- § 16 ErbStG – Freibeträge (gesetze-im-internet.de)
- § 15 ErbStG – Steuerklassen (gesetze-im-internet.de)
Geschrieben von Theresa Kuhn fuer vermögensatlas.de. Der Text ist keine Anlageberatung.
