Nachtzuschlag: Ab wann er gilt und wie hoch er ausfällt

Veröffentlicht am 30.09.2026 · Lesezeit 6 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten

Nachtzuschlag: ab wann gibt es ihn? Steuerrechtlich beginnt die Nachtarbeit um 20 Uhr und endet um 6 Uhr. Das Arbeitszeitgesetz rechnet die Nachtzeit dagegen von 23 bis 6 Uhr. Wie viel Geld fließt, hängt vom Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ab.

Kurzantwort: Steuerfrei bleiben Zuschläge für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr bis zu 25 Prozent des Grundlohns. Ein gesetzlicher Anspruch auf angemessenen Ausgleich besteht für Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerliche Nachtzeit: 20 bis 6 Uhr
  • Arbeitszeitgesetz: Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr
  • Steuerfrei: bis 25 Prozent, zwischen 0 und 4 Uhr bis 40 Prozent
  • Die genaue Höhe regeln Tarifvertrag und Arbeitsvertrag

Nachtzuschlag ab wann: Zwei Uhrzeiten, zwei Bedeutungen

Die Frage nach dem Beginn führt oft zu Verwirrung. Es gibt zwei gesetzliche Definitionen. Sie dienen verschiedenen Zwecken.

Das Einkommensteuergesetz legt in Paragraf 3b fest, welche Zuschläge steuerfrei bleiben. Dort gilt als Nachtarbeit die Zeit von 20 bis 6 Uhr. Das Arbeitszeitgesetz schützt die Gesundheit der Beschäftigten. Es nennt in Paragraf 2 die Zeit von 23 bis 6 Uhr als Nachtzeit. In Bäckereien und Konditoreien gilt die Zeit von 22 bis 5 Uhr.

Ein Nachtzuschlag im Sinne des Arbeitsrechts setzt außerdem Nachtarbeit voraus. Das ist Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Wer nur kurz nach 23 Uhr noch eine Mail schreibt, arbeitet also noch nicht nachts im Sinne des Gesetzes.

Wie hoch fällt der Zuschlag für Nachtarbeit aus?

Eine feste gesetzliche Prozentzahl gibt es nicht. Paragraf 6 des Arbeitszeitgesetzes verlangt „eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag“. Was angemessen ist, klären Tarifverträge oder Gerichte. Gerichte halten häufig 25 Prozent für angemessen. Bei Dauernachtarbeit kann der Satz höher liegen.

Viele Tarifverträge zahlen mehr oder weniger. Im öffentlichen Dienst zum Beispiel nennt der Tarifvertrag feste Prozentsätze je Stunde. Ein Blick in den eigenen Vertrag lohnt sich deshalb immer. Wer Tarifbindung hat, findet die Sätze im jeweiligen Tarifwerk. Mehr zu Urlaub und Tarif im öffentlichen Dienst steht im Beitrag zum TVöD-Urlaubsanspruch.

Steuerfreie Zuschläge: Diese Grenzen gelten

Paragraf 3b des Einkommensteuergesetzes nennt Höchstsätze. Sie beziehen sich auf den Grundlohn. Nur was diese Sätze nicht übersteigt, bleibt steuerfrei. Der Zuschlag muss außerdem für tatsächlich geleistete Arbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden.

Art der Arbeit Steuerfreier Höchstsatz
Nachtarbeit 20 bis 6 Uhr 25 Prozent
Nachtarbeit 0 bis 4 Uhr (Beginn vor 0 Uhr) 40 Prozent
Sonntagsarbeit 50 Prozent
Gesetzlicher Feiertag, 31. Dezember ab 14 Uhr 125 Prozent
24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai 150 Prozent

Kurzantwort: Der Zuschlag von 40 Prozent für die Zeit von 0 bis 4 Uhr gilt nur, wenn die Arbeit vor 0 Uhr begonnen hat. Der Grundlohn zählt steuerlich mit höchstens 50 Euro je Stunde.

Fällt eine Nachtschicht auf einen Sonntag oder Feiertag, können sich die Zuschläge steuerfrei addieren. Die Grenzen gelten dann je Zuschlagsart. Auch die Zeit von 0 bis 4 Uhr am Folgetag eines Sonntags oder Feiertags zählt als Sonn- oder Feiertagsarbeit. Ähnliche Fragen zur Steuerfreiheit von Sonderzahlungen beantwortet der Beitrag zu steuerfreiem Weihnachtsgeld.

Nachtzuschlag berechnen: Beispiel mit Zahlen

Ein Beispiel zeigt die Rechnung. Eine Pflegekraft verdient 20 Euro Grundlohn pro Stunde. Sie arbeitet in einer Nachtschicht von 21 bis 6 Uhr, also neun Stunden. Ihr Tarifvertrag sieht 25 Prozent Zuschlag vor.

  • Zuschlag je Stunde: 20 Euro mal 0,25 gleich 5 Euro
  • Zuschlag je Schicht: 9 Stunden mal 5 Euro gleich 45 Euro
  • Steuerfrei: alle 45 Euro, weil der Satz innerhalb der Grenze liegt

Zahlt der Betrieb 30 Prozent, liegen 5 Prozentpunkte über der Grenze. Für die Stunden zwischen 20 und 6 Uhr wären 1 Euro je Stunde steuerpflichtig. Bei neun Stunden sind das 9 Euro. Zwischen 0 und 4 Uhr steigt die steuerfreie Grenze auf 40 Prozent. Die Gewichtung rechnet die Lohnabrechnung automatisch aus.

Steuer und Sozialversicherung beim Nachtzuschlag

Steuerfreie Zuschläge erhöhen das zu versteuernde Einkommen nicht. Sie fließen deshalb auch nicht in die Lohnsteuer ein. Für die Sozialversicherung gilt in der Regel dasselbe, solange der Grundlohn eine Obergrenze von 25 Euro je Stunde nicht überschreitet. Das Nettoergebnis fällt dadurch spürbar höher aus als bei normalem Lohn. Wie sich Abzüge je nach Steuerklasse auswirken, zeigt der Beitrag zu Abzügen in Lohnsteuerklasse 5.

Steuerpflichtige Zuschläge landen dagegen im Bruttolohn. Ein Beispiel für die Nettoberechnung liefert der Beitrag 2300 Euro brutto netto in Steuerklasse 1.

Anspruch auf Nachtzuschlag: Wer kann ihn fordern?

Das Arbeitszeitgesetz kennt den Begriff Nachtarbeitnehmer. Dazu zählen Beschäftigte, die in Wechselschicht regelmäßig Nachtarbeit leisten. Ebenso zählen Beschäftigte dazu, die an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr nachts arbeiten. Für sie verlangt das Gesetz einen Ausgleich.

Für Minijobber gelten dieselben Regeln. Steuerfreie Zuschläge zählen üblicherweise nicht zum Verdienst. Wer im Minijob nachts arbeitet, findet Grundlagen im Beitrag zum Urlaub im Minijob. Dort steht auch, welche Rechte Minijobber sonst haben.

Sonderfälle bleiben möglich. Manche Tarifverträge ersetzen den Zuschlag durch freie Tage. Auch das lässt das Gesetz ausdrücklich zu. Wichtig ist nur, dass der Ausgleich angemessen ausfällt.

Fazit

Der Nachtzuschlag beginnt steuerlich um 20 Uhr. Rechtlich wichtig ist meist die Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr. Die Höhe legen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag fest. Bis 25 Prozent des Grundlohns bleiben steuerfrei, zwischen 0 und 4 Uhr sogar bis 40 Prozent. Ein Blick auf die Lohnabrechnung zeigt schnell, ob der Zuschlag korrekt ausgewiesen ist.

FAQ – Häufige Fragen

Ab wann gibt es Nachtzuschlag?

Steuerlich zählt die Zeit von 20 bis 6 Uhr. Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber zahlt, regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Ohne solche Regeln gilt der gesetzliche Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich ab 23 Uhr.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag?

Das Gesetz nennt keine feste Zahl. Steuerfrei bleiben bis zu 25 Prozent des Grundlohns. Zwischen 0 und 4 Uhr sind es bis zu 40 Prozent, wenn die Arbeit vor Mitternacht begann. Tarifverträge weichen oft davon ab.

Ist der Nachtzuschlag Pflicht?

Der Arbeitgeber muss Nachtarbeitnehmern laut Arbeitszeitgesetz bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag gewähren. Wer dafür eine Regelung im Tarifvertrag hat, richtet sich nach dieser.

Was ist Grundlohn?

Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit, umgerechnet auf eine Stunde. Steuerlich zählen höchstens 50 Euro je Stunde. Überstundenzuschläge, Prämien und Sonderzahlungen gehören nicht dazu.

Wird der Nachtzuschlag versteuert?

Bis zu den Grenzen des Paragrafen 3b Einkommensteuergesetz bleibt er steuerfrei. Was darüber hinausgeht, gilt als normaler Arbeitslohn und wird versteuert.

Gilt der Nachtzuschlag im Minijob?

Ja. Auch Minijobber haben Anspruch auf angemessenen Ausgleich für Nachtarbeit. Steuerfreie Zuschläge zählen in der Regel nicht zum Verdienst, der für die Minijob-Grenze wichtig ist.

Kann der Zuschlag mit dem Mindestlohn verrechnet werden?

Darüber streiten Arbeitgeber und Beschäftigte gelegentlich. Der Mindestlohn gilt als Untergrenze für jede geleistete Stunde. Wer Zweifel hat, fragt bei der Verbraucherzentrale oder der Gewerkschaft nach.

Wie viele Nachtstunden braucht es für den Status Nachtarbeitnehmer?

Das Gesetz nennt zwei Gruppen. Dazu zählen Beschäftigte in Wechselschicht mit Nachtarbeit und Beschäftigte, die Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.

Gibt es Nachtzuschlag auch für Bäcker?

Für Bäckereien und Konditoreien beginnt die Nachtzeit im Arbeitszeitgesetz schon um 22 Uhr und endet um 5 Uhr. Der steuerliche Zeitraum von 20 bis 6 Uhr bleibt unverändert.

Wo steht mein Anspruch schwarz auf weiß?

Im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag und in der Betriebsvereinbarung. Die Lohnabrechnung zeigt die Zuschläge als eigene Position. Bei fehlenden Angaben hilft das Gespräch mit Personalabteilung oder Betriebsrat.

Mehr zum Thema

Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei individuellen Fragen helfen Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein.

Quellen

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