Abzug Lohnsteuerklasse 5: So hoch ist der Unterschied

Veröffentlicht am 27.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten

In Steuerklasse 5 fallen die Abzüge deutlich höher aus als in Steuerklasse 1, 3 oder 4, weil der Grundfreibetrag komplett beim Partner in Steuerklasse 3 landet. Bei 3.000 Euro brutto im Monat bleiben 2026 in Steuerklasse 5 nur rund 1.722 Euro netto übrig, in Steuerklasse 1 dagegen etwa 2.054 Euro. Die Kombination lohnt sich trotzdem für Ehepaare mit großem Einkommensunterschied, weil sich am Jahresende die Gesamtsteuerlast des Paares nicht ändert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerklasse 5 gibt es nur in Kombination mit Steuerklasse 3 beim Ehepartner
  • Kein Grundfreibetrag, kein Kinderfreibetrag in Steuerklasse 5
  • Bei 3.000 Euro brutto liegt der Netto-Nachteil gegenüber Steuerklasse 1 bei rund 333 Euro im Monat
  • Die Jahressteuerschuld des Ehepaares bleibt unabhängig von der Steuerklassenwahl gleich

Warum die Abzüge in Steuerklasse 5 so hoch sind

Der Grundfreibetrag mindert normalerweise die Steuerlast auf die ersten Euro des Einkommens. Bei der Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 wird dieser Freibetrag komplett dem Partner mit Steuerklasse 3 zugeschlagen. Der Partner mit Steuerklasse 5 zahlt dadurch von der ersten verdienten Stunde an Lohnsteuer, ohne Puffer. Auch einen Kinderfreibetrag gibt es in Steuerklasse 5 nicht, den übernimmt ebenfalls vollständig der Partner in Klasse 3. Das erklärt, warum der monatliche Abzug in Steuerklasse 5 im Vergleich zu allen anderen Steuerklassen am höchsten ausfällt.

Kurzantwort: Steuerklasse 5 hat hohe Abzüge, weil sie weder Grundfreibetrag noch Kinderfreibetrag berücksichtigt. Beide Freibeträge fließen komplett in die Steuerklasse 3 des Partners.

Beispielrechnung: 3.000 Euro brutto im Vergleich

Ein Rechenbeispiel zeigt den Unterschied deutlich. Bei 3.000 Euro brutto im Monat ergibt sich 2026 in Steuerklasse 1 ein Nettogehalt von rund 2.054 Euro, mit 293 Euro Lohnsteuer und 653 Euro Sozialabgaben. In Steuerklasse 5 bleiben bei gleichem Bruttogehalt nur etwa 1.722 Euro netto übrig, also 333 Euro weniger im Monat. Die Sozialabgaben unterscheiden sich dabei kaum, der gesamte Unterschied entsteht durch die höhere Lohnsteuer.

Steuerklasse Brutto Netto (ca.)
Steuerklasse 1 3.000 € 2.054 €
Steuerklasse 5 3.000 € 1.722 €
Differenz – ca. 333 €

Welche Abgaben zusätzlich zur Lohnsteuer anfallen

Neben der Lohnsteuer ziehen Arbeitgeber in Steuerklasse 5 dieselben Sozialabgaben ab wie in jeder anderen Steuerklasse. Diese Abgaben berechnen sich immer aus dem Bruttogehalt und bleiben von der gewählten Steuerklasse unberührt. Die Rentenversicherung liegt bei 9,3 Prozent, die Arbeitslosenversicherung bei 1,3 Prozent. Bei der Krankenversicherung kommen 7,3 Prozent plus ein individueller Zusatzbeitrag von rund 1,25 Prozent hinzu. Die Pflegeversicherung liegt bei 1,8 Prozent, für kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren bei 2,4 Prozent. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich 8 oder 9 Prozent, je nach Bundesland, berechnet auf die Lohnsteuer.

Wann sich die Kombination aus 3 und 5 lohnt

Die Steuerklassenkombination 3 und 5 rechnet sich vor allem dann, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Als grobe Faustregel gilt eine Verteilung von etwa 60 zu 40 Prozent des gemeinsamen Bruttoeinkommens zugunsten des Besserverdieners. Verdienen beide Partner ähnlich viel, führt die Kombination aus 3 und 5 häufig zu einer Steuernachzahlung, weil zu wenig Lohnsteuer im Jahresverlauf einbehalten wurde. In solchen Fällen ist die Steuerklassenkombination 4 mit Faktor oft die bessere Wahl.

Kurzantwort: Die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 lohnt sich, wenn ein Partner rund 60 Prozent und der andere rund 40 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient.

Steuererklärung und Fristen bei Steuerklasse 5

Wer die Steuerklassenkombination 3 und 5 nutzt, muss jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt gleicht dabei die im Jahresverlauf gezahlte Lohnsteuer mit der tatsächlichen Steuerschuld des Ehepaares ab. Ein Wechsel der Steuerklasse ist beim Finanzamt bis zum 30. November eines Jahres möglich und wirkt dann rückwirkend zum Jahresbeginn. Wer absehbar Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen wird, sollte die Steuerklasse frühzeitig wechseln, weil diese Leistungen sich am Nettoeinkommen orientieren. Bei Elterngeld muss der Wechsel spätestens sieben Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist erfolgen.

Fazit

Steuerklasse 5 bringt für sich genommen die höchsten monatlichen Abzüge aller Steuerklassen, weil Grund- und Kinderfreibetrag komplett beim Partner in Steuerklasse 3 liegen. Für das Ehepaar insgesamt ändert sich die Jahressteuerschuld dadurch aber nicht. Die Kombination lohnt sich vor allem bei einem klaren Einkommensgefälle zwischen den Partnern und erfordert danach eine jährliche Steuererklärung.

FAQ – Häufige Fragen

Warum sind die Abzüge in Steuerklasse 5 so hoch?

Weil weder Grundfreibetrag noch Kinderfreibetrag berücksichtigt werden. Beide Freibeträge fließen vollständig in die Steuerklasse 3 des Partners.

Wie viel Netto bleibt bei 3.000 Euro brutto in Steuerklasse 5?

2026 bleiben rund 1.722 Euro netto übrig, etwa 333 Euro weniger als in Steuerklasse 1 bei gleichem Bruttogehalt.

Kann ich Steuerklasse 5 allein wählen?

Nein, Steuerklasse 5 gibt es nur in Kombination mit Steuerklasse 3 beim Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner.

Ändert sich die Jahressteuerschuld durch die Steuerklassenwahl?

Nein, die Steuerklassen beeinflussen nur die monatlichen Abzüge. Die endgültige Steuerschuld des Paares wird über die Steuererklärung ausgeglichen.

Wann lohnt sich die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5?

Bei einem Einkommensverhältnis von etwa 60 zu 40 Prozent zugunsten des Partners in Steuerklasse 3.

Muss ich mit Steuerklasse 5 eine Steuererklärung abgeben?

Ja, die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 macht eine jährliche Steuererklärung verpflichtend.

Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?

Ein Wechsel ist grundsätzlich einmal im Jahr bis zum 30. November beim Finanzamt möglich.

Wirkt sich Steuerklasse 5 auf das Elterngeld aus?

Ja, Elterngeld berechnet sich nach dem Nettoeinkommen. Ein rechtzeitiger Wechsel vor der Geburt kann sich deshalb auszahlen.

Wird Steuerklasse 5 im Jahr 2026 abgeschafft?

Nein, nach aktuellem Stand bleibt Steuerklasse 5 im Jahressteuergesetz 2026 bestehen.

Welche Alternative gibt es zur Kombination 3 und 5?

Bei ähnlichem Einkommen beider Partner ist die Steuerklassenkombination 4 mit Faktor häufig die ausgeglichenere Wahl.

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Dieser Text ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.

Quellen

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