Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Wer während des Bezugs von Arbeitslosengeld krank wird, verliert seinen Anspruch nicht. Die Arbeitsagentur zahlt zunächst bis zu sechs Wochen weiter, danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld in gleicher Höhe. Der Wechsel läuft automatisch, sofern die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig gemeldet wird. Für Betroffene ändert sich finanziell zunächst nichts, weil beide Leistungen in der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes berechnet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Arbeitsagentur zahlt bei Krankheit bis zu sechs Wochen weiter
- Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes
- Der Krankengeldbezug ist auf insgesamt 78 Wochen je Krankheit begrenzt, die sechs Wochen zählen mit
- Nach Genesung muss man sich erneut arbeitslos melden
Die ersten sechs Wochen: Die Arbeitsagentur zahlt weiter
Nach § 146 SGB III verliert ein Arbeitsloser seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht, wenn er unverschuldet durch Krankheit arbeitsunfähig wird. Die Arbeitsagentur zahlt das Arbeitslosengeld für bis zu sechs Wochen in unveränderter Höhe fort. Diese Regelung ähnelt der Entgeltfortzahlung, die Arbeitgeber gesunden Beschäftigten gewähren, nur dass hier die Arbeitsagentur die Rolle des Zahlers übernimmt. Der Zeitraum beginnt mit dem ersten Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und endet automatisch nach 42 Kalendertagen.
Nach sechs Wochen: Die Krankenkasse übernimmt
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, endet die Zahlung durch die Arbeitsagentur. Von diesem Zeitpunkt an zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Grundlage ist § 47b SGB V, wonach das Krankengeld für Arbeitslose in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes gewährt wird. Betroffene müssen dafür in der Regel nichts extra beantragen, weil die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsdaten seit Januar 2024 elektronisch von der Arztpraxis erhält und automatisch weiterleitet.
Kurzantwort: Die Arbeitsagentur zahlt bei Krankheit sechs Wochen weiter, danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes.
Wie hoch fällt das Krankengeld für Arbeitslose aus
Anders als bei Beschäftigten wird das Krankengeld für Arbeitslose nicht aus dem letzten Gehalt berechnet. Es entspricht stattdessen exakt dem Betrag, den die Person zuletzt als Arbeitslosengeld erhalten hat. Ändern sich die Verhältnisse während des Krankengeldbezugs erheblich, kann eine Neuberechnung beantragt werden, allerdings nur bei einer Erhöhung von mehr als zehn Prozent. Kleinere Schwankungen bleiben unberücksichtigt, damit die Berechnung stabil und für die Krankenkasse verwaltbar bleibt.
Wie lange kann Krankengeld nach Arbeitslosengeld gezahlt werden
Der gesamte Krankengeldanspruch ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren je Erkrankung begrenzt. Die sechs Wochen, die zuvor von der Arbeitsagentur getragen wurden, zählen dabei mit. Rechnerisch bleiben also maximal 72 Wochen Krankengeld durch die Krankenkasse übrig, bevor der Anspruch wegen derselben Krankheit endet.
Kurzantwort: Insgesamt sind für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen Leistung möglich, die ersten sechs Wochen durch die Arbeitsagentur eingerechnet. Danach zahlt maximal 72 Wochen die Krankenkasse.
Was während der Krankschreibung gemeldet werden muss
Wer arbeitslos gemeldet ist und krank wird, muss die Arbeitsunfähigkeit sofort mitteilen. Gesetzlich Versicherte erledigen das über den eService der Arbeitsagentur oder die BA-mobil-App, eine Papierbescheinigung ist seit Januar 2024 nicht mehr nötig. Ausnahmen gelten für privat Versicherte, erkrankte Kinder oder eine Behandlung im Ausland, hier bleibt eine Frist von drei Kalendertagen für die Vorlage der Bescheinigung bestehen.
Rückkehr zum Arbeitslosengeld nach der Krankheit
Wird jemand nach mehr als sechs Wochen Krankheit wieder gesund, endet der automatische Übergang. Die Person muss sich in diesem Fall erneut arbeitslos melden, damit die Zahlung von Arbeitslosengeld wieder aufgenommen wird. Ein formloses Weiterlaufen der alten Zahlung findet nicht statt, weil der Anspruch während des Krankengeldbezugs ruht. Wichtig ist dabei, sich möglichst zeitnah nach der Genesung bei der Arbeitsagentur zurückzumelden, um Lücken bei der Zahlung zu vermeiden.
Kranken- und Rentenversicherung während der Zeit
Während des Krankengeldbezugs bleibt die gesetzliche Krankenversicherung bestehen, die Beiträge trägt größtenteils die Krankenkasse selbst. Auch in der Rentenversicherung entstehen für diese Zeit weiterhin Anwartschaften, sodass keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht. Das unterscheidet die Situation deutlich von einer Zeit ganz ohne Leistungsbezug. Wer sich unsicher ist, ob der eigene Fall genau diesen Regeln folgt, klärt das am besten frühzeitig direkt mit der zuständigen Krankenkasse, weil Details je nach Einzelfall abweichen können.
Fazit
Wer während des Arbeitslosengeldbezugs krank wird, ist finanziell abgesichert. Erst zahlt die Arbeitsagentur sechs Wochen weiter, danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld in gleicher Höhe. Wichtig bleibt die rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit und die erneute Arbeitslosmeldung nach der Genesung.
FAQ – Häufige Fragen
Verliert man das Arbeitslosengeld bei Krankheit?
Nein, der Anspruch bleibt bestehen, die Arbeitsagentur zahlt bei Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen weiter.
Wer zahlt nach sechs Wochen Krankheit?
Ab der siebten Woche übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes.
Wie hoch ist das Krankengeld für Arbeitslose?
Es entspricht exakt dem Betrag, den die Person zuletzt als Arbeitslosengeld erhalten hat.
Wie lange kann man insgesamt Krankengeld beziehen?
Höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren je Erkrankung, die ersten sechs Wochen der Arbeitsagentur zählen mit.
Muss man einen Antrag auf Krankengeld stellen?
In der Regel nicht gesondert, die Arbeitsunfähigkeitsdaten werden elektronisch von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt.
Was passiert nach der Genesung?
Wer wieder arbeitsfähig ist, muss sich erneut arbeitslos melden, damit die Zahlung von Arbeitslosengeld weiterläuft.
Bleibt man während der Krankheit krankenversichert?
Ja, die gesetzliche Krankenversicherung besteht während des Krankengeldbezugs fort.
Zählen die Wochen für die Rente?
Ja, während des Krankengeldbezugs entstehen weiterhin Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Was gilt für privat Versicherte?
Sie müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von drei Kalendertagen selbst bei der Arbeitsagentur einreichen.
Kann sich die Höhe des Krankengeldes ändern?
Nur bei erheblichen Änderungen der Verhältnisse und einer Erhöhung von mehr als zehn Prozent ist eine Neuberechnung möglich.
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Quellen
- Gesetze im Internet: § 146 SGB III
- Gesetze im Internet: § 47b SGB V
- Bundesagentur für Arbeit: Krankheit während des Arbeitslosengeldbezugs
Nina Wolter rechnet fuer vermögensatlas.de Beispiele durch, statt nur Faustregeln zu nennen.
