Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Das Arbeitslosengeld I wird vom Brutto aus berechnet, ausgezahlt wird aber ein Anteil vom Netto. Die Agentur für Arbeit nimmt das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten zwölf Monate. Davon zieht sie pauschal Sozialabgaben, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ab. Vom Ergebnis gibt es 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent.
Das Wichtigste in Kürze
- Ausgangspunkt ist das Bruttogehalt der letzten 12 Monate.
- Abgezogen werden 20 Prozent Sozialpauschale, Lohnsteuer und Soli.
- Ausgezahlt werden 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent.
- Kirchensteuer wird nicht abgezogen.
Arbeitslosengeld vom Brutto oder Netto: die Antwort
Die Frage lässt sich mit „beides“ beantworten. Das Brutto ist die Rechengrundlage. Das echte Netto auf der Gehaltsabrechnung spielt dagegen keine Rolle. Die Agentur für Arbeit bildet ein eigenes, pauschales Netto. Dieses heißt Leistungsentgelt. Vom Leistungsentgelt gibt es dann einen festen Prozentsatz.
Das pauschale Netto liegt meist nah am tatsächlichen Netto. Unterschiede entstehen etwa durch Kirchensteuer, private Krankenversicherung oder Zusatzbeiträge der Krankenkasse. Als grobe Faustregel landet das Arbeitslosengeld deshalb bei etwa 60 Prozent des gewohnten Nettos.
Kurzantwort: Die Berechnung startet beim Brutto. Gezahlt werden 60 oder 67 Prozent eines pauschal ermittelten Nettos, dem Leistungsentgelt.
So wird das ALG I berechnet: Schritt für Schritt
- Bemessungsentgelt ermitteln: Die Agentur addiert das beitragspflichtige Brutto aus dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit. Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen mit. Das Ergebnis wird durch die Zahl der bezahlten Tage geteilt.
- Sozialpauschale abziehen: Pauschal 20 Prozent für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
- Lohnsteuer abziehen: Nach der Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres eingetragen war.
- Solidaritätszuschlag abziehen: Er fällt heute nur noch bei hohen Einkommen an.
- Leistungssatz anwenden: 60 Prozent ohne Kind, 67 Prozent mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts.
Nicht zum Brutto zählen Abfindungen und Krankengeld. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt ebenfalls außen vor. Sie liegt 2026 bei 8.450 Euro im Monat.
Rechenbeispiel mit Zahlen
Ein Fachbeitrag von Haufe rechnet ein Beispiel durch: verheiratet, ein Kind, Steuerklasse III, 3.500 Euro brutto im Monat.
| Rechenschritt | Betrag pro Tag |
|---|---|
| Bemessungsentgelt (3.500 € × 12 ÷ 365) | 115,07 € |
| minus Sozialpauschale 20 % | – 23,01 € |
| minus Lohnsteuer (Klasse III) | – 7,88 € |
| minus Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Leistungsentgelt | 84,18 € |
| Arbeitslosengeld 67 % | 56,40 € |
Für einen vollen Monat rechnet die Agentur mit 30 Tagen. Das ergibt rund 1.692 Euro Arbeitslosengeld. Die Lohnsteuerwerte ändern sich jedes Jahr leicht. Die Beispielzahlen dienen deshalb zur Orientierung.
Was die Höhe beeinflusst
- Steuerklasse: Eine günstige Klasse senkt die pauschale Lohnsteuer und erhöht das Arbeitslosengeld. Ein Wechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit zählt aber nur, wenn er zum Einkommen der Ehepartner passt.
- Kinder: Ein Kind mit Kindergeldanspruch hebt den Satz von 60 auf 67 Prozent.
- Gehaltsverlauf: Wer in den zwei Jahren davor im Schnitt über 10 Prozent mehr verdient hat, kann diesen längeren Zeitraum nutzen lassen.
- Teilzeit: Ein niedrigeres Gehalt im letzten Jahr senkt das Arbeitslosengeld direkt.
Kurzantwort: Steuerklasse, Kinder und das Gehalt der letzten zwölf Monate bestimmen die Höhe. Kirchensteuer und Abfindungen spielen keine Rolle.
Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat
Die Berechnung greift erst, wenn überhaupt ein Anspruch besteht. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Anwartschaftszeit: In den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung waren mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung.
- Arbeitslosmeldung: Die Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgt spätestens am ersten Tag ohne Job. Die Meldung als arbeitsuchend muss schon drei Monate vor dem Ende erfolgen, bei kurzfristiger Kündigung binnen drei Tagen.
- Verfügbarkeit: Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss für Vermittlungsangebote erreichbar sein und sich aktiv bewerben.
Wer selbst kündigt, riskiert meist eine Sperrzeit von zwölf Wochen. In dieser Zeit ruht das Geld, und die Anspruchsdauer verkürzt sich.
Muss man Arbeitslosengeld versteuern?
Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das Finanzamt rechnet es beim Steuersatz für das übrige Einkommen mit ein. Dadurch kann eine Nachzahlung entstehen. Wer im Jahr mehr als 410 Euro solcher Lohnersatzleistungen erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben.
Sozialabgaben zahlt die Agentur für Arbeit weiter. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung laufen also während des Bezugs weiter.
Fazit
Arbeitslosengeld wird vom Brutto berechnet und vom pauschalen Netto ausgezahlt. Wer seine Höhe grob abschätzen möchte, nimmt 60 Prozent des gewohnten Nettos, mit Kind 67 Prozent. Die genaue Summe steht im Bewilligungsbescheid. Ein Blick auf Steuerklasse und Gehaltsverlauf lohnt sich rechtzeitig vor der Arbeitslosmeldung. Die Online-Rechner der Agentur für Arbeit liefern dazu eine erste, unverbindliche Schätzung.
FAQ – Häufige Fragen
Wird das Arbeitslosengeld vom Brutto berechnet?
Ja, das Brutto der letzten zwölf Monate ist die Grundlage. Ausgezahlt wird ein Anteil eines pauschalen Nettos.
Wie viel Prozent vom Netto bekommt man?
60 Prozent, mit mindestens einem Kind 67 Prozent des Leistungsentgelts.
Zählt das Weihnachtsgeld mit?
Ja. Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld fließen in das Bemessungsentgelt ein.
Wird eine Abfindung angerechnet?
Sie erhöht das Arbeitslosengeld nicht. Unter Umständen kann sie aber zu einer Ruhezeit führen.
Wird Kirchensteuer abgezogen?
Nein. Bei der Berechnung zieht die Agentur keine Kirchensteuer ab.
Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?
In der Regel 12 Monate. Ab 50 Jahren verlängert sich der Anspruch schrittweise bis auf 24 Monate ab 58.
Wie viel darf man nebenbei verdienen?
Bis zu 165 Euro im Monat bleiben anrechnungsfrei. Die Arbeitszeit muss unter 15 Stunden pro Woche liegen.
Muss man Arbeitslosengeld versteuern?
Nein, aber es erhöht über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für andere Einkünfte.
Gibt es einen Höchstbetrag?
Ja, indirekt. Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat wird nicht berücksichtigt.
Lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse?
Nur, wenn er zur Einkommensverteilung der Ehepartner passt. Sonst erkennt die Agentur ihn nicht an. Vorher beraten lassen.
- Ist eine Abfindung steuerfrei?
- 2.300 Euro brutto in netto, Steuerklasse 1
- Steuerklassen und Ehegattensplitting
- Steuerklasse nach der Scheidung
- Bürgergeld und Vermögen
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.
Quellen
Geschrieben von Theresa Kuhn fuer vermögensatlas.de. Der Text ist keine Anlageberatung.
