GmbH-Steuer im Überblick: Welche Abgaben auf eine Gesellschaft zukommen

Veröffentlicht am 27.09.2026 · Lesezeit 4 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 7 Minuten

Eine GmbH zahlt in Deutschland vor allem drei Steuern auf ihren Gewinn: Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Zusammen liegt die Belastung 2026 je nach Gemeinde bei knapp über 26 bis rund 33 Prozent des Gewinns, hinzu kommt bei Ausschüttungen an Gesellschafter die Kapitalertragsteuer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Körperschaftsteuer: 15 Prozent des zu versteuernden Gewinns
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer: 3,5 Prozent Steuermesszahl mal kommunaler Hebesatz, mindestens 200 Prozent
  • Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung an Gesellschafter: 25 Prozent zuzüglich Soli

Körperschaftsteuer: der Grundpfeiler der GmbH-Steuer

Die Körperschaftsteuer beträgt nach Paragraf 23 Körperschaftsteuergesetz 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens der GmbH. Sie fällt unabhängig davon an, ob der Gewinn im Unternehmen bleibt oder an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. Bemessungsgrundlage ist der steuerliche Gewinn, der sich aus der Handelsbilanz nach steuerlichen Korrekturen ergibt. Der Satz von 15 Prozent gilt laut Gesetz für Veranlagungszeiträume bis 2027, danach sinkt er schrittweise auf 14 Prozent im Jahr 2028, 13 Prozent 2029, 12 Prozent 2030, 11 Prozent 2031 und 10 Prozent ab 2032.

Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer

Zusätzlich zur Körperschaftsteuer erhebt der Staat den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuerschuld. Bei einer Körperschaftsteuer von 15 Prozent ergibt das rechnerisch einen weiteren Aufschlag von 0,825 Prozentpunkten auf den Gewinn, insgesamt also 15,825 Prozent für Körperschaftsteuer und Soli zusammen.

Kurzantwort: Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag zusammen kosten eine GmbH 2026 rund 15,8 Prozent ihres Gewinns.

Gewerbesteuer: abhängig vom Standort der GmbH

Jede GmbH gilt kraft Rechtsform automatisch als Gewerbebetrieb und zahlt deshalb Gewerbesteuer, unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit. Die Berechnung erfolgt über eine bundeseinheitliche Steuermesszahl von 3,5 Prozent, multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Der Hebesatz liegt gesetzlich bei mindestens 200 Prozent, im bundesweiten Durchschnitt bei rund 400 Prozent, in Großstädten wie Hamburg oder München oft deutlich darüber.

Hebesatz Effektive Gewerbesteuer
200 % (gesetzliches Minimum) 7,0 %
330 % (kleinere Gemeinde) 11,55 %
400 % (bundesweiter Schnitt) 14,0 %
470 % (Hamburg) 16,45 %

Die Gewerbesteuer mindert im Gegensatz zur Körperschaftsteuer nicht die eigene Bemessungsgrundlage, sie wird auf den vollen Gewerbeertrag berechnet.

Gesamtbelastung: Beispielrechnung für eine GmbH

Bei einem Jahresgewinn von 100.000 Euro und einem Hebesatz von 400 Prozent ergibt sich folgende Rechnung: 15.000 Euro Körperschaftsteuer, 825 Euro Solidaritätszuschlag und 14.000 Euro Gewerbesteuer. Insgesamt zahlt die GmbH damit 29.825 Euro Steuern, es bleiben 70.175 Euro nach Steuern im Unternehmen. Bei niedrigeren Hebesätzen fällt die Gesamtbelastung entsprechend geringer aus, bei sehr hohen Hebesätzen kann sie über 32 Prozent steigen.

Kurzantwort: Auf Unternehmensebene zahlt eine GmbH je nach Gemeinde zwischen etwa 23 und 33 Prozent Steuern auf ihren Gewinn.

Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung an Gesellschafter

Schüttet die GmbH Gewinne an ihre Gesellschafterinnen und Gesellschafter aus, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag an, bei Privatpersonen als Abgeltungsteuer. Hält eine Gesellschafterin die Anteile im Betriebsvermögen, kommt stattdessen häufig das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung, bei dem nur 60 Prozent der Ausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Diese Doppelbelastung aus Unternehmens- und Gesellschafterebene ist ein wichtiger Unterschied zur Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Umsatzsteuer: eine durchlaufende Steuer

Zusätzlich zu den Gewinnsteuern erhebt eine GmbH auf ihre Umsätze in der Regel 19 Prozent Umsatzsteuer, für bestimmte Waren und Dienstleistungen den ermäßigten Satz von 7 Prozent. Wirtschaftlich trägt diese Steuer der Endkunde, die GmbH führt sie lediglich an das Finanzamt ab und kann im Gegenzug die selbst gezahlte Vorsteuer verrechnen.

Weitere Steuern, die eine GmbH treffen können

Besitzt eine GmbH eigene Grundstücke oder Immobilien, fällt zusätzlich Grundsteuer an, die Kommunen jährlich erheben. Beim Kauf eines Grundstücks kommt einmalig die Grunderwerbsteuer hinzu, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises liegt. Beschäftigt die GmbH eigenes Personal, muss sie außerdem Lohnsteuer für die Angestellten einbehalten und abführen, das betrifft aber die Arbeitnehmer und nicht die Gesellschaft selbst als Steuerschuldnerin.

Fazit

Eine GmbH zahlt auf Unternehmensebene Körperschaftsteuer von 15 Prozent, Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent darauf sowie Gewerbesteuer nach dem örtlichen Hebesatz, insgesamt meist zwischen 23 und 33 Prozent des Gewinns. Bei Ausschüttungen kommt für die Gesellschafter zusätzlich Kapitalertragsteuer hinzu. Die genaue Belastung hängt stark vom Sitz der Gesellschaft und der Ausschüttungspolitik ab. Wer eine GmbH gründet oder den Firmensitz verlegt, sollte den örtlichen Hebesatz deshalb frühzeitig in die Standortentscheidung einbeziehen.

FAQ – Häufige Fragen

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer für eine GmbH?

Sie beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens, unabhängig von der Ausschüttung.

Was kommt zusätzlich zur Körperschaftsteuer hinzu?

Der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer.

Wie wird die Gewerbesteuer einer GmbH berechnet?

Über eine Steuermesszahl von 3,5 Prozent, multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.

Wie hoch ist der Hebesatz mindestens?

Gesetzlich mindestens 200 Prozent, der bundesweite Durchschnitt liegt bei rund 400 Prozent.

Wie hoch ist die Gesamtsteuerlast einer GmbH insgesamt?

Je nach Gemeinde meist zwischen etwa 23 und 33 Prozent des Gewinns.

Welche Steuer fällt bei Gewinnausschüttung an Gesellschafter an?

Kapitalertragsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, bei Privatpersonen als Abgeltungsteuer.

Was ist das Teileinkünfteverfahren?

Ein Verfahren, bei dem nur 60 Prozent einer Ausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn die Anteile im Betriebsvermögen liegen.

Zahlt eine GmbH auch Umsatzsteuer?

Ja, in der Regel 19 Prozent, für bestimmte Leistungen den ermäßigten Satz von 7 Prozent.

Warum gilt eine GmbH immer als Gewerbebetrieb?

Weil die Rechtsform GmbH kraft Gesetzes automatisch als Gewerbebetrieb eingestuft wird, unabhängig von der Tätigkeit.

Mindert die Gewerbesteuer die eigene Bemessungsgrundlage?

Nein, anders als früher wird sie seit der Unternehmensteuerreform 2008 nicht mehr als eigene Betriebsausgabe von der eigenen Bemessungsgrundlage abgezogen.

Dieser Text ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für die individuelle Steuerplanung einer GmbH ist eine Steuerberatung der richtige Ansprechpartner.

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Quellen

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