Selbständig: Welche Steuern fallen an? Der Überblick für Gründer

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Selbständige zahlen in Deutschland vor allem drei Steuern: Einkommensteuer auf den Gewinn, Umsatzsteuer auf ihre Umsätze und, wenn sie ein Gewerbe betreiben, Gewerbesteuer. Freiberufler wie Ärztinnen, Architekten oder Journalistinnen zahlen keine Gewerbesteuer. Die Umsatzsteuer entfällt für Kleinunternehmer mit höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr. Wer Personal beschäftigt, führt zusätzlich Lohnsteuer ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einkommensteuer: Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro
  • Gewerbesteuer: Freibetrag 24.500 Euro, nur für Gewerbetreibende
  • Umsatzsteuer: 19 oder 7 Prozent, Kleinunternehmer bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz befreit
  • Vorauszahlungen zur Einkommensteuer: 10. März, Juni, September, Dezember

Selbständig: welche Steuern im Überblick

Steuer Wer zahlt Bemessung
Einkommensteuer alle Einzelunternehmer und Freiberufler Gewinn, Satz 14 bis 45 Prozent
Gewerbesteuer Gewerbetreibende, keine Freiberufler Gewinn über 24.500 Euro, Satz je nach Gemeinde
Umsatzsteuer alle außer Kleinunternehmer 19 oder 7 Prozent auf den Nettopreis
Lohnsteuer Arbeitgeber mit Personal Löhne der Beschäftigten
Körperschaftsteuer GmbH, UG, AG 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag

Kurzantwort: Selbständige zahlen Einkommensteuer, meist Umsatzsteuer und als Gewerbetreibende zusätzlich Gewerbesteuer. Freiberufler und Kleinunternehmer sparen sich jeweils eine davon.

Einkommensteuer: Steuer auf den Gewinn

Grundlage ist der Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Kleine Betriebe ermitteln ihn meist mit der Einnahmenüberschussrechnung. Laut der Gründerplattform von Bundeswirtschaftsministerium und KfW bleibt 2026 für Alleinstehende ein Grundfreibetrag von 12.348 Euro steuerfrei. Darüber steigt der Steuersatz von 14 bis auf 45 Prozent. Dazu können Kirchensteuer und bei hohen Einkommen der Solidaritätszuschlag kommen.

Anders als Angestellte zahlen Selbständige keine monatliche Lohnsteuer. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, die sich nach dem Vorjahr richten. Fällig sind sie nach § 37 EStG jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Festgesetzt werden sie erst ab 400 Euro im Jahr und mindestens 100 Euro pro Termin.

Gewerbesteuer: nur für Gewerbetreibende

Wer ein Gewerbe anmeldet, etwa einen Onlineshop, ein Café oder eine Handwerksfirma, zahlt Gewerbesteuer an die Gemeinde. Freie Berufe sind davon ausgenommen. Die Berechnung folgt einem festen Schema:

  1. Gewinn minus Freibetrag von 24.500 Euro
  2. Ergebnis mal Steuermesszahl von 3,5 Prozent ergibt den Messbetrag
  3. Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde ergibt die Gewerbesteuer

Die Hebesätze liegen laut Gründerplattform zwischen 200 und 900 Prozent. Einzelunternehmer bekommen einen großen Teil zurück. Nach § 35 EStG mindert sich ihre Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer.

Beispiel: 60.000 Euro Gewinn Hebesatz 400 % Hebesatz 450 %
Gewerbeertrag nach Freibetrag 35.500 Euro 35.500 Euro
Messbetrag (3,5 %) 1.242,50 Euro 1.242,50 Euro
Gewerbesteuer 4.970 Euro 5.591,25 Euro
Anrechnung auf Einkommensteuer 4.970 Euro 4.970 Euro
Echte Mehrbelastung 0 Euro 621,25 Euro

Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer also rechnerisch aus, sofern genug Einkommensteuer anfällt.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Auf ihre Rechnungen schlagen Selbständige in der Regel 19 Prozent Umsatzsteuer auf, für bestimmte Leistungen 7 Prozent. Diese Steuer gehört dem Finanzamt. Im Gegenzug dürfen sie die Vorsteuer aus eigenen Einkäufen abziehen. Die Differenz melden sie monatlich oder vierteljährlich in der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Kleinunternehmer sind davon befreit. Nach § 19 UStG gilt das, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Sie weisen keine Umsatzsteuer aus, dürfen aber auch keine Vorsteuer ziehen.

Kurzantwort: Bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung. Dann fällt keine Umsatzsteuer an.

Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Die Einordnung entscheidet über die Gewerbesteuer. Freie Berufe sind etwa Ärzte, Rechtsanwältinnen, Architekten, Ingenieurinnen, Journalisten, Übersetzerinnen und Künstler. Händler, Handwerker, Gastronomen und viele Onlinedienstleister gelten dagegen als Gewerbetreibende. In Grenzfällen entscheidet das Finanzamt. Was typische Freiberufler verdienen, zeigt der Beitrag Architekt: Gehalt.

Betriebsausgaben senken die Steuerlast

Jeder Euro, der als Betriebsausgabe zählt, mindert den Gewinn und damit Einkommen- und Gewerbesteuer. Belege sollten deshalb von Anfang an sauber gesammelt werden. Typische Betriebsausgaben sind:

  • Miete für Büro, Werkstatt oder Laden
  • Laptop, Software, Telefon und Internet
  • Fahrtkosten zu Kunden und Dienstreisen
  • Fortbildungen, Fachliteratur und Beratungskosten
  • Versicherungen des Betriebs, etwa eine Berufshaftpflicht

Größere Anschaffungen werden über mehrere Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto lassen sich dagegen im Jahr des Kaufs vollständig absetzen. Private Anteile, etwa bei einem gemischt genutzten Handy, müssen herausgerechnet werden.

Weitere Pflichten im Blick behalten

  • Steuernummer: Nach der Anmeldung vergibt das Finanzamt eine Steuernummer. Was die Abkürzungen bedeuten, erklärt der Artikel Steuernummer: Abkürzung.
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Er ist nach der Gründung elektronisch an das Finanzamt zu senden.
  • Rücklagen: Nachzahlungen und Vorauszahlungen können gleichzeitig kommen. Ein separates Steuerkonto schützt vor Engpässen.
  • Lohnsteuer: Wer Minijobber oder Angestellte beschäftigt, meldet und zahlt die Lohnsteuer für sie.

Fazit

Wer selbständig ist, zahlt Einkommensteuer auf den Gewinn und meist Umsatzsteuer auf die Umsätze. Gewerbetreibende kommen mit der Gewerbesteuer hinzu, die bei Einzelunternehmern aber großteils auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Freiberufler und Kleinunternehmer haben es etwas leichter. Rücklagen und ein Blick auf die Termine verhindern böse Überraschungen.

FAQ – Häufige Fragen

Welche Steuern zahlt man als Selbständiger?

Einkommensteuer, meist Umsatzsteuer und bei einem Gewerbe zusätzlich Gewerbesteuer.

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein. Freie Berufe sind von der Gewerbesteuer ausgenommen.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

24.500 Euro Gewerbeertrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Bis wann ist man Kleinunternehmer?

Bis 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 Euro für Alleinstehende. Bis dahin fällt keine Einkommensteuer an.

Wann sind die Vorauszahlungen fällig?

Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Wird die Gewerbesteuer angerechnet?

Ja. Einzelunternehmer mindern ihre Einkommensteuer um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.

Muss man als Kleinunternehmer eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Die Einkommensteuererklärung mit Gewinnermittlung bleibt Pflicht.

Wie oft ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung fällig?

Je nach Steuerlast monatlich oder vierteljährlich, in manchen Fällen nur jährlich.

Welche Steuern zahlt eine GmbH?

Körperschaftsteuer von 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Quellen

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