Erbschaftsteuer in Deutschland: Freibeträge und Steuersätze

Veröffentlicht am 30.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Die Erbschaftsteuer in Deutschland hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erbes ab. Ehepartner erben bis 500.000 Euro steuerfrei, Kinder bis 400.000 Euro je Elternteil. Darüber greifen Steuersätze zwischen 7 und 50 Prozent.

Kurzantwort: Die Steuer richtet sich nach der Steuerklasse (I bis III) und dem persönlichen Freibetrag. Nur der Teil des Erbes über dem Freibetrag wird besteuert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Steuerklassen bestimmen Freibetrag und Satz.
  • Freibeträge reichen von 20.000 bis 500.000 Euro.
  • Steuersätze liegen zwischen 7 und 50 Prozent.
  • Alle zehn Jahre steht der Freibetrag neu zur Verfügung.

Wie funktioniert die Erbschaftsteuer in Deutschland?

Die Steuer fällt an, wenn Vermögen durch Tod auf eine andere Person übergeht. Geregelt ist sie im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Das Aufkommen steht den Bundesländern zu. Zum Erbe zählen Geld, Immobilien, Wertpapiere, Firmenanteile und Wertgegenstände. Vom Gesamtwert ziehen die Erben Nachlassverbindlichkeiten ab, etwa Schulden und Bestattungskosten. Den Rest kürzt der persönliche Freibetrag. Erst der verbleibende „steuerpflichtige Erwerb“ wird besteuert.

Jeder Erbe wird einzeln betrachtet. Bei drei Kindern hat also jedes Kind seinen eigenen Freibetrag. Auch Vorschenkungen zählen mit, was der Abschnitt zur Zehn-Jahres-Frist erklärt.

Die drei Steuerklassen im Überblick

Nach Paragraf 15 des Gesetzes gibt es drei Steuerklassen. Sie richten sich nach dem Verhältnis zum Verstorbenen.

  • Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel sowie bei Erwerben von Todes wegen Eltern und Großeltern.
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehegatten.
  • Steuerklasse III: alle übrigen Erwerber, zum Beispiel Freunde, Lebensgefährten ohne Trauschein oder entfernte Verwandte.

Unverheiratete Paare landen damit in der ungünstigsten Klasse. Wer sein Erbe dort vermeiden will, muss früh planen. Zu Nichten und Neffen gibt es einen eigenen Beitrag: Erbschaftsteuer bei Neffen.

Freibeträge: Wie viel Erbe bleibt steuerfrei?

Die Freibeträge nennt Paragraf 16 des Gesetzes. Sie gelten pro Erblasser und pro Erwerber.

Erbe Steuerklasse Freibetrag
Ehegatte, Lebenspartner I 500.000 Euro
Kind, Stiefkind I 400.000 Euro
Enkel (Eltern leben noch) I 200.000 Euro
Eltern, Großeltern, übrige Klasse I I 100.000 Euro
Geschwister, Nichten, Neffen II 20.000 Euro
Übrige Erwerber III 20.000 Euro

Hinzu kommen Freibeträge für Hausrat und persönliche Gegenstände. Sie betragen 41.000 Euro in Steuerklasse I und 12.000 Euro in den anderen Klassen. Ehepartner und Kinder erhalten außerdem einen Versorgungsfreibetrag, wenn sie Versorgungsbezüge erwarten. Für Ehegatten liegt er bei 256.000 Euro. Er mindert den Freibetrag, soweit Hinterbliebenenrenten zustehen. Mehr dazu im Beitrag Erbschaftsteuer bei Ehepartnern.

Steuersätze: Was kostet ein Erbe über dem Freibetrag?

Der Satz steigt mit dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs. Paragraf 19 des Gesetzes legt die Stufen fest.

Steuerpflichtiger Erwerb bis Klasse I Klasse II Klasse III
75.000 Euro 7 % 15 % 30 %
300.000 Euro 11 % 20 % 30 %
600.000 Euro 15 % 25 % 30 %
6.000.000 Euro 19 % 30 % 30 %
13.000.000 Euro 23 % 35 % 50 %
26.000.000 Euro 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 Euro 30 % 43 % 50 %

Kurzantwort: Ein Kind zahlt auf 100.000 Euro über dem Freibetrag 7 Prozent, also 7.000 Euro. Ein Freund zahlt auf denselben Betrag 30 Prozent, also 30.000 Euro.

Erbschaftsteuer berechnen: drei Beispiele

Die folgenden Rechnungen sind vereinfacht. Sie zeigen den Ablauf, ersetzen aber keine Einzelfallprüfung.

  • Kind erbt 475.000 Euro: Abzüglich 400.000 Euro Freibetrag bleiben 75.000 Euro. Bei 7 Prozent ergibt das 5.250 Euro Steuer.
  • Ehepartner erbt 900.000 Euro: Abzüglich 500.000 Euro bleiben 400.000 Euro. Der Satz liegt bei 15 Prozent, die Steuer bei 60.000 Euro.
  • Neffe erbt 100.000 Euro: Abzüglich 20.000 Euro bleiben 80.000 Euro. Bei 20 Prozent fallen 16.000 Euro an.

An den Stufengrenzen mildert ein Härteausgleich sprunghafte Anstiege. Das Finanzamt wendet ihn von Amts wegen an.

Steuerfreies Erbe: Familienheim und weitere Ausnahmen

Das selbst genutzte Familienheim bleibt unter Bedingungen steuerfrei. Ehegatten und Lebenspartner erben es ohne Obergrenze, wenn sie zehn Jahre darin wohnen. Bei Kindern gilt die Befreiung bis 200 Quadratmeter Wohnfläche und ebenfalls mit zehn Jahren Selbstnutzung. Wer früher auszieht, verliert die Befreiung rückwirkend. Ausnahmen gelten bei zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit.

Weitere Befreiungen betreffen Hausrat, bestimmte Kulturgüter und Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen. Für Betriebsvermögen gibt es eigene Verschonungsregeln, die an Lohnsumme und Haltefristen geknüpft sind.

Zehn-Jahres-Frist: Schenken vor dem Erbfall

Der Freibetrag erneuert sich alle zehn Jahre. Schenkungen und Erbe von derselben Person werden innerhalb dieses Zeitraums zusammengerechnet. Eltern können deshalb Vermögen schrittweise übertragen. Ein Kind erhält zum Beispiel heute 400.000 Euro steuerfrei und nach zehn Jahren erneut. Wie das im Detail funktioniert, erklärt der Beitrag Steuerfrei schenken. Wer den Pflichtteil einfordert, findet Zahlen im Artikel Wie hoch ist der Pflichtteil.

Anzeige beim Finanzamt und Fristen

Erben müssen den Erwerb innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Das gilt auch, wenn das Erbe unter dem Freibetrag liegt. Ausnahmen bestehen, wenn ein Testament vom Nachlassgericht eröffnet wurde. Das Finanzamt fordert danach die Steuererklärung an und setzt die Steuer fest. Der Bescheid nennt die Zahlungsfrist. Bei Immobilien kann eine Stundung helfen, falls die Zahlung nur durch Verkauf möglich wäre.

Fazit

Die Erbschaftsteuer trifft vor allem entfernte Verwandte und Nichtverwandte. Für Ehepartner und Kinder bleiben die meisten Erbfälle wegen der hohen Freibeträge steuerfrei. Wer Vermögen über 400.000 Euro je Kind hinterlässt oder unverheiratet ist, sollte früh planen. Der Text ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei größeren Erbfällen lohnt sich der Gang zu einer Steuerberaterin oder einem Notar.

FAQ – Häufige Fragen

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Deutschland?

Sie beträgt je nach Steuerklasse und Erbe zwischen 7 und 50 Prozent auf den Teil über dem Freibetrag.

Wie viel darf ein Kind steuerfrei erben?

Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil.

Wie viel erbt der Ehepartner steuerfrei?

Der Freibetrag beträgt 500.000 Euro. Dazu kommt gegebenenfalls ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro.

Zahlen Geschwister Erbschaftsteuer?

Ja, sie gehören zur Steuerklasse II und haben 20.000 Euro Freibetrag.

Muss jedes Erbe dem Finanzamt gemeldet werden?

Ja, grundsätzlich innerhalb von drei Monaten. Ausnahmen gelten etwa bei einem eröffneten Testament.

Gilt der Freibetrag für jedes Kind einzeln?

Ja, jeder Erwerber hat seinen eigenen Freibetrag gegenüber dem jeweiligen Erblasser.

Bleibt das Elternhaus steuerfrei?

Kinder erben ein selbst genutztes Familienheim bis 200 Quadratmeter steuerfrei, wenn sie zehn Jahre darin wohnen.

Wie oft gilt der Freibetrag?

Er steht alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Frühere Zuwendungen derselben Person werden angerechnet.

Wer bekommt die Erbschaftsteuer?

Das Aufkommen fließt den Bundesländern zu.

Zahlen unverheiratete Partner mehr Steuer?

Ja, sie zählen zur Steuerklasse III mit 20.000 Euro Freibetrag und bis zu 50 Prozent Steuersatz.

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Quellen

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