Kann man Brillen von der Steuer absetzen? Die Regeln erklärt

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Brillen kann man von der Steuer absetzen, und zwar als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz. Das Finanzamt berücksichtigt die Kosten aber nur, soweit alle Krankheitskosten des Jahres zusammen die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Als Werbungskosten zählt eine normale Brille dagegen fast nie. Nötig sind die Rechnung und für die erste Brille eine augenärztliche Verordnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Brillen und Kontaktlinsen zählen zu den Krankheitskosten.
  • Absetzbar ist nur der Teil über der zumutbaren Belastung.
  • Diese liegt je nach Einkommen und Familie bei 1 bis 7 Prozent.
  • Zuschüsse der Krankenkasse mindern die absetzbaren Kosten.

Brille als außergewöhnliche Belastung

Eine Brille gleicht eine Sehschwäche aus. Steuerlich gilt sie deshalb als medizinisches Hilfsmittel. Die Kosten gehören zu den Krankheitskosten und damit zu den außergewöhnlichen Belastungen. Dazu zählen Gestell, Gläser und Kontaktlinsen, wenn sie die Sehkraft korrigieren.

Der Haken ist die zumutbare Belastung. Einen Teil der Krankheitskosten muss jede Person selbst tragen. Erst was darüber liegt, senkt die Steuer. Eine einzelne Brille reicht dafür oft nicht aus. Zusammen mit Zahnarzt, Medikamenten und Physiotherapie wird die Grenze aber häufig überschritten.

Kurzantwort: Ja, Brillen sind als Krankheitskosten absetzbar. Sie wirken aber erst, wenn alle Krankheitskosten zusammen die zumutbare Belastung übersteigen.

Die zumutbare Belastung in Zahlen

Die Grenze steht in § 33 Absatz 3 EStG. Sie hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte, vom Familienstand und von der Zahl der Kinder ab.

Gesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340 € 15.341 bis 51.130 € über 51.130 €
ohne Kinder, Grundtarif 5 % 6 % 7 %
ohne Kinder, Splittingtarif 4 % 5 % 6 %
1 oder 2 Kinder 2 % 3 % 4 %
3 oder mehr Kinder 1 % 1 % 2 %

Die Prozentsätze gelten stufenweise. Jeder Satz betrifft nur den Teil des Einkommens in seiner Stufe. Das senkt die Grenze gegenüber einer Rechnung mit nur einem Prozentsatz.

Rechenbeispiel Schritt für Schritt

Eine ledige Person ohne Kinder hat einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 30.000 Euro. Im Jahr kauft sie eine Gleitsichtbrille für 680 Euro. Dazu kommen 1.200 Euro Eigenanteil beim Zahnarzt und 150 Euro Zuzahlungen für Medikamente.

  • Schritt 1, Krankheitskosten: 680 + 1.200 + 150 = 2.030 Euro.
  • Schritt 2, erste Stufe: 5 Prozent von 15.340 Euro = 767 Euro.
  • Schritt 3, zweite Stufe: 6 Prozent von 14.660 Euro = 879,60 Euro.
  • Schritt 4, zumutbare Belastung: 767 + 879,60 = 1.646,60 Euro.
  • Schritt 5, absetzbar: 2.030 − 1.646,60 = 383,40 Euro.

Diese 383,40 Euro mindern das zu versteuernde Einkommen. Wie viel Steuer das spart, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Ohne Zahnarzt und Medikamente hätte die Brille allein nichts gebracht.

Welche Nachweise das Finanzamt verlangt

Für Krankheitskosten fordert das Finanzamt einen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Bei Brillen gilt eine praktische Erleichterung. Laut steuerscan.de ist für die erste Brille eine augenärztliche Verordnung nötig. Bei späteren Brillen reicht die Sehschärfenbestimmung beim Optiker.

  • Rechnung des Optikers mit Namen und Datum.
  • Verordnung des Augenarztes für die erste Brille.
  • Sehtest beim Optiker für Folgebrillen.
  • Bescheid der Krankenkasse über einen Zuschuss, falls vorhanden.

Die Belege müssen in der Regel nicht mit der Erklärung eingereicht werden. Sie sollten aber griffbereit sein, falls das Finanzamt nachfragt. Die Kosten gehören in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen unter Krankheitskosten.

Brille als Werbungskosten: nur in Ausnahmen

Viele hoffen, die Brille als Werbungskosten abzusetzen. Dann würde die zumutbare Belastung entfallen. Die Lohnsteuerhilfe VLH verweist jedoch auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2005. Danach dient eine Brille vor allem dem Ausgleich einer Sehschwäche, und das ist privat.

Zwei Ausnahmen nennt die VLH. Die erste ist eine Sehschwäche, die nachweislich durch die Arbeit entstanden ist. Die zweite sind Schutzbrillen, die der Arbeitsschutz vorschreibt, etwa gegen Spritzer oder Laserlicht. Bezahlt der Arbeitgeber eine Bildschirmarbeitsplatzbrille, ist das für Beschäftigte steuerfrei.

Kurzantwort: Als Werbungskosten zählt eine Brille nur bei Schutzbrillen oder nachweislich berufsbedingter Sehschwäche. Sonst bleibt nur der Weg über die außergewöhnlichen Belastungen.

Tipp: Krankheitskosten bündeln

Für das Finanzamt zählt das Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wird. Wer eine neue Brille und eine größere Zahnbehandlung ohnehin plant, kann beides ins selbe Jahr legen. So steigt die Chance, die zumutbare Belastung zu überschreiten. Bei zusammen veranlagten Paaren zählen die Krankheitskosten beider Partner gemeinsam. Auch Kosten für Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, fließen mit ein.

Sonderfälle im Überblick

Fall Steuerlich absetzbar?
Brille mit Sehstärke ja, als Krankheitskosten
Kontaktlinsen ja, wenn medizinisch notwendig
Sonnenbrille ohne Sehstärke nein
Schutzbrille für den Beruf ja, als Werbungskosten
Bildschirmbrille vom Arbeitgeber für Beschäftigte steuerfrei
Zuschuss der Krankenkasse wird von den Kosten abgezogen

Wer seine Steuerunterlagen ordnet, findet weitere Hilfen in den Beiträgen zur Abkürzung der Steuernummer und zur Ehrenamtspauschale in der Steuererklärung.

Fazit

Brillen lassen sich als außergewöhnliche Belastung absetzen. Die Steuer sinkt aber erst, wenn alle Krankheitskosten des Jahres die zumutbare Belastung übersteigen. Deshalb lohnt es sich, Belege für Brille, Zahnarzt und Medikamente das ganze Jahr zu sammeln. Als Werbungskosten gilt eine Brille nur in engen Ausnahmen.

FAQ – Häufige Fragen

Kann man eine Brille von der Steuer absetzen?

Ja, als außergewöhnliche Belastung über der zumutbaren Grenze.

Braucht man ein Rezept vom Augenarzt?

Für die erste Brille ja. Bei Folgebrillen reicht die Messung beim Optiker.

Wie hoch ist die zumutbare Belastung?

Zwischen 1 und 7 Prozent der Einkünfte, je nach Einkommen, Familienstand und Kindern.

Kann man Kontaktlinsen absetzen?

Ja, wenn sie eine Sehschwäche ausgleichen.

Ist eine Sonnenbrille absetzbar?

Nur mit Sehstärke. Eine reine Sonnenbrille zählt nicht.

Zählt die Brille als Werbungskosten?

Nur als Schutzbrille oder bei nachweislich berufsbedingter Sehschwäche.

Wo trägt man die Brille in der Steuererklärung ein?

In der Anlage Außergewöhnliche Belastungen unter Krankheitskosten.

Zählt der Zuschuss der Krankenkasse mit?

Nein. Absetzbar ist nur der Eigenanteil.

Muss man die Rechnung einreichen?

Nicht sofort. Das Finanzamt kann sie aber anfordern.

Lohnt sich das Absetzen einer einzelnen Brille?

Selten. Zusammen mit anderen Krankheitskosten aber oft.

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Hinweis: Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung. Im Einzelfall helfen eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Quellen

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