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Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Fahrtkosten zur Arbeit setzen Arbeitnehmer in der Steuererklärung über die Entfernungspauschale ab. Seit dem 1. Januar 2026 gelten 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke, und zwar ab dem ersten Kilometer. In der Erklärung für 2025 gilt noch die Staffel: 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer, 0,38 Euro ab Kilometer 21. Die Angaben gehören als Werbungskosten in die Anlage N.
Das Wichtigste in Kürze
- 2026: 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
- Nur die einfache Strecke zählt, nur an Tagen im Betrieb.
- Höchstbetrag 4.500 Euro im Jahr, außer bei Fahrten mit dem eigenen Auto.
- Dienstreisen laufen gesondert über Kilometersätze oder echte Kosten.
Die Entfernungspauschale 2026 und 2025
Die Pauschale regelt § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 fiel die Staffelung weg. Laut Haufe hat der Bundesrat das Gesetz am 19. Dezember 2025 beschlossen. Die Übersicht:
| Steuerjahr | Kilometer 1 bis 20 | ab Kilometer 21 |
|---|---|---|
| 2025 | 0,30 € | 0,38 € |
| ab 2026 | 0,38 € | 0,38 € |
Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Sie steht also auch Radfahrern, Fußgängern und Mitgliedern einer Fahrgemeinschaft zu. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere, aber verkehrsgünstigere Strecke darf angesetzt werden, wenn sie regelmäßig genutzt wird. Flugstrecken sind ausgenommen.
Kurzantwort: Für 2026 gelten 0,38 Euro pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Für 2025 sind es 0,30 Euro bis Kilometer 20 und 0,38 Euro darüber.
Rechenbeispiel: So viel bringt der Arbeitsweg
Ein Beispiel mit 25 Kilometern einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen im Betrieb:
| Jahr | Rechnung | Werbungskosten |
|---|---|---|
| 2025 | (20 × 0,30 € + 5 × 0,38 €) × 220 | 1.738 € |
| 2026 | 25 × 0,38 € × 220 | 2.090 € |
Die Werbungskosten steigen im Beispiel um 352 Euro. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Wichtig ist außerdem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro nach § 9a EStG. Das Finanzamt zieht ihn automatisch ab. Fahrtkosten wirken sich erst aus, wenn alle Werbungskosten zusammen diesen Betrag übersteigen.
Schritt für Schritt: Fahrtkosten eintragen
- Schritt 1: Die erste Tätigkeitsstätte bestimmen. Das ist meist der Betrieb, dem der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dauerhaft zuordnet.
- Schritt 2: Die einfache Entfernung mit einem Routenplaner ermitteln und auf volle Kilometer abrunden.
- Schritt 3: Die Arbeitstage im Betrieb zählen. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage fallen heraus.
- Schritt 4: Beides in der Anlage N im Abschnitt zu den Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eintragen.
- Schritt 5: Steuerfreie oder pauschal versteuerte Zuschüsse des Arbeitgebers angeben. Sie stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Für Homeoffice-Tage gibt es eine eigene Pauschale. Nach § 4 Abs. 5 EStG sind es 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr.
Bus und Bahn: echte Kosten statt Pauschale
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, hat eine Wahl. Nach § 9 Abs. 2 EStG dürfen die tatsächlichen Ticketkosten angesetzt werden, soweit sie die Pauschale übersteigen. Damit sind auch Beträge über der Grenze von 4.500 Euro möglich. Die Tickets sollten deshalb aufbewahrt werden. Ein Jobticket vom Arbeitgeber mindert dagegen die abziehbare Pauschale.
Menschen mit Behinderung können ebenfalls die tatsächlichen Kosten absetzen. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 70. Alternativ reichen 50, wenn zusätzlich die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist.
Dienstreisen und andere Fahrten
Nicht jede Fahrt fällt unter die Entfernungspauschale. Fahrten zu Kunden, Baustellen oder Schulungen sind Reisekosten. Hier zählt jeder gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückweg. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG gelten die Kilometersätze des Bundesreisekostengesetzes. Für den Pkw sind das 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer. Alternativ lassen sich die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten ansetzen.
| Art der Fahrt | Abrechnung |
|---|---|
| Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte | Entfernungspauschale, nur einfache Strecke |
| Dienstreise, Auswärtstätigkeit | Kilometersatz je gefahrenem Kilometer oder echte Kosten |
| Familienheimfahrt bei doppelter Haushaltsführung | eine Fahrt pro Woche mit Entfernungspauschale |
| Bus und Bahn zur Arbeit | Pauschale oder höhere Ticketkosten |
Erstattet der Arbeitgeber Reisekosten steuerfrei, dürfen sie nicht zusätzlich abgesetzt werden. Geringverdiener mit einem Einkommen unter dem Grundfreibetrag können statt der Pauschale eine Mobilitätsprämie beantragen. Sie beträgt laut Haufe 14 Prozent der Pauschale ab dem 21. Kilometer.
Kurzantwort: Der Arbeitsweg läuft über die Entfernungspauschale mit einfacher Strecke. Dienstreisen werden mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer oder mit den echten Kosten abgerechnet.
Häufige Fehler bei den Fahrtkosten
- Hin- und Rückweg beim Arbeitsweg doppelt zählen.
- Urlaubs-, Krankheits- und Homeoffice-Tage mitrechnen.
- Arbeitgeberzuschüsse vergessen.
- Dienstreisen fälschlich über die Entfernungspauschale abrechnen.
- Für 2025 schon den neuen Satz von 0,38 Euro ab Kilometer 1 ansetzen.
Wer weitere Steuerfragen zum Arbeitsverhältnis hat, findet Hintergründe im Beitrag Abfindung steuerfrei. Welche Rolle die Steuerklasse spielt, zeigt der Artikel zur Steuerklasse nach der Scheidung.
Fazit
Fahrtkosten in der Steuererklärung laufen für den Arbeitsweg über die Entfernungspauschale. Seit 2026 sind es einheitlich 0,38 Euro je Kilometer der einfachen Strecke. Für 2025 gilt noch die Staffel mit 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer. Dienstreisen werden gesondert mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer abgerechnet. Spürbar wird der Abzug, sobald alle Werbungskosten 1.230 Euro übersteigen.
FAQ – Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
Welcher Satz gilt in der Steuererklärung 2025?
0,30 Euro bis Kilometer 20 und 0,38 Euro ab Kilometer 21.
Zählt der Hin- und Rückweg?
Beim Arbeitsweg nur die einfache Strecke. Bei Dienstreisen jeder gefahrene Kilometer.
Gibt es einen Höchstbetrag?
Ja, 4.500 Euro im Jahr. Wer mit dem eigenen Auto fährt, darf mehr ansetzen.
Wo werden Fahrtkosten eingetragen?
In der Anlage N bei den Werbungskosten.
Zählen Homeoffice-Tage mit?
Nein. Dafür gibt es 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr.
Welche Strecke ist maßgeblich?
Die kürzeste Straßenverbindung oder eine regelmäßig genutzte, verkehrsgünstigere Strecke.
Können Bahntickets abgesetzt werden?
Ja, soweit sie höher sind als die Entfernungspauschale.
Wie werden Dienstreisen abgerechnet?
Mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer im Pkw oder mit den tatsächlichen Kosten.
Lohnt sich die Angabe bei kurzem Arbeitsweg?
Nur wenn alle Werbungskosten zusammen über 1.230 Euro liegen.
Hinweis: Die Beispiele sind vereinfacht. Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung.
Quellen
- § 9 EStG: Werbungskosten
- § 9a EStG: Pauschbeträge für Werbungskosten
- Haufe: Neue Entfernungspauschale ab 2026
Von Andre Siebert, Redaktion vermögensatlas.de. Zahlen stammen aus amtlichen Statistiken mit Jahresangabe.
