Inhalt
Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Lohnsteuer ist die monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn einbehält und an das Finanzamt abführt. Sie betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Beschäftigungsverhältnis. Wie viel abgezogen wird, hängt vor allem von der Höhe des Gehalts und der zugewiesenen Steuerklasse ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Der Arbeitgeber behält sie monatlich vom Bruttolohn ein und führt sie an das Finanzamt ab.
- Sechs Lohnsteuerklassen bestimmen zusammen mit Freibeträgen die Höhe des monatlichen Abzugs.
- Die endgültige Steuerschuld steht erst nach der Einkommensteuerveranlagung am Jahresende fest.
Definition: Was Lohnsteuer bedeutet
Lohnsteuer bezeichnet den Teil der Einkommensteuer, der bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Lohn abgezogen wird. Der Arbeitgeber übernimmt die Berechnung und Abführung, die beschäftigte Person selbst wird dabei nicht aktiv tätig. Am Ende eines Kalenderjahres gleicht das Finanzamt die einbehaltene Lohnsteuer mit der tatsächlichen Einkommensteuerschuld ab.
Lohnsteuer und Einkommensteuer im Vergleich
Beide Begriffe hängen eng zusammen, meinen aber unterschiedliche Dinge. Die Einkommensteuer erfasst grundsätzlich alle Einkunftsarten einer Person, etwa aus Gewerbebetrieb, Vermietung oder selbständiger Arbeit. Die Lohnsteuer betrifft ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und wird schon während des Jahres monatlich erhoben. Wer nur Arbeitslohn bezieht, muss deshalb oft keine gesonderte Einkommensteuer mehr nachzahlen, weil die monatlichen Abzüge die Jahressteuer bereits weitgehend abdecken.
Kurzantwort: Die Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer und betrifft nur Arbeitslohn.
Wer Lohnsteuer zahlt
Zur Zahlung verpflichtet sind alle Personen mit einem Arbeitsverhältnis, unabhängig davon, ob es sich um eine Vollzeitstelle, einen Minijob oder eine Ausbildung handelt. Bei geringfügiger Beschäftigung übernimmt häufig der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal, sodass für die beschäftigte Person kein individueller Abzug entsteht. Rentnerinnen und Rentner zahlen dagegen keine Lohnsteuer, ihre Bezüge unterliegen stattdessen direkt der Einkommensteuer über die jährliche Veranlagung.
Die sechs Lohnsteuerklassen im Überblick
Die Steuerklasse entscheidet über Freibeträge und damit über die Höhe des monatlichen Abzugs. Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung.
| Steuerklasse | Typische Zielgruppe |
|---|---|
| I | Ledige, getrennt lebende oder geschiedene Personen ohne Kinder |
| II | Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag |
| III | Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen als der Partner |
| IV | Verheiratete mit etwa gleich hohem Einkommen |
| V | Verheiratete, deren Partner in Steuerklasse III eingestuft ist |
| VI | Zweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis |
Verheiratete Paare können zusätzlich die Kombination aus Steuerklasse IV mit Faktor wählen, um die monatlichen Abzüge gleichmäßiger auf beide Einkommen zu verteilen.
Kurzantwort: Sechs Steuerklassen richten sich nach Familienstand und Einkommensverteilung und legen die Höhe der monatlichen Lohnsteuer fest.
Wie der Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet
Grundlage der Berechnung sind die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die der Arbeitgeber über die Steuer-ID beim Finanzamt abruft. Darin stehen Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträge und eingetragene Freibeträge. Aus Bruttolohn und diesen Merkmalen berechnet die Lohnabrechnungssoftware automatisch den monatlichen Abzug nach den amtlichen Lohnsteuertabellen. Änderungen, etwa durch Heirat oder Geburt eines Kindes, wirken sich meist erst im Folgemonat auf die Abzüge aus.
Lohnsteuer über die Steuererklärung zurückbekommen
Viele Beschäftigte zahlen im Laufe des Jahres etwas mehr Lohnsteuer, als am Ende tatsächlich an Einkommensteuer anfällt. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen mindern die Steuerlast erst rückwirkend über die Einkommensteuererklärung. Wer solche Kosten hatte, bekommt die Differenz nach Prüfung durch das Finanzamt als Erstattung zurück. Ohne Angabe dieser Kosten bleibt ein Teil der gezahlten Lohnsteuer ungenutzt beim Finanzamt.
Was auf der Lohnsteuerbescheinigung steht
Am Jahresende oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstellt der Arbeitgeber eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Sie enthält den Bruttoarbeitslohn, die einbehaltene Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Diese Bescheinigung bildet die Grundlage für die freiwillige oder verpflichtende Einkommensteuererklärung und lässt sich zusätzlich im Elster-Portal einsehen.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer als Zuschläge
Neben der eigentlichen Lohnsteuer zieht der Arbeitgeber je nach persönlicher Situation weitere Abgaben ab, die sich an der Lohnsteuer orientieren. Der Solidaritätszuschlag betrifft heute nur noch Personen mit höherem Einkommen, weil die Freigrenze seit einer Reform deutlich angehoben wurde. Die Kirchensteuer fällt ausschließlich bei Mitgliedschaft in einer erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft an und wird als Prozentsatz der Lohnsteuer berechnet, meist acht oder neun Prozent je nach Bundesland. Beide Abzüge tauchen zusammen mit der Lohnsteuer auf der monatlichen Abrechnung und der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung auf. Ein Blick auf diese Position lohnt sich bei jedem Jobwechsel, damit die Religionszugehörigkeit und der Familienstand korrekt hinterlegt sind und keine falschen Abzüge entstehen.
Fazit
Lohnsteuer ist die laufende Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und richtet sich nach Gehalt und Steuerklasse. Die endgültige Höhe der Steuerlast klärt sich erst über die Einkommensteuerveranlagung, weshalb sich eine Steuererklärung für viele Beschäftigte finanziell lohnt.
FAQ – Häufige Fragen
Ist Lohnsteuer eine eigene Steuerart?
Nein, sie ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wer berechnet die Lohnsteuer?
Der Arbeitgeber berechnet und behält sie monatlich anhand der elektronischen Abzugsmerkmale ein.
Wie viele Lohnsteuerklassen gibt es?
Es gibt sechs Steuerklassen, die sich nach Familienstand und Einkommensverteilung richten.
Zahlen Minijobber auch Lohnsteuer?
Meist übernimmt der Arbeitgeber bei Minijobs eine pauschale Lohnsteuer, ein individueller Abzug entfällt dann.
Bekomme ich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück?
Ja, über die Einkommensteuererklärung lässt sich eine Erstattung durch Werbungskosten oder Sonderausgaben erreichen.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitslohn abgezogen, Einkommensteuer erfasst alle Einkünfte im Jahresverlauf.
Ändert sich die Steuerklasse automatisch bei Heirat?
Nein, die neue Steuerklasse muss beim Finanzamt beantragt werden, meist über Steuerklasse IV für beide Partner.
Wo finde ich die Höhe der gezahlten Lohnsteuer?
Sie steht auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die der Arbeitgeber jährlich erstellt.
Zahlen Rentnerinnen und Rentner Lohnsteuer?
Nein, ihre Bezüge unterliegen direkt der Einkommensteuer über die jährliche Veranlagung.
Was bedeutet Steuerklasse IV mit Faktor?
Sie verteilt die monatlichen Abzüge bei Ehepaaren gleichmäßiger entsprechend dem jeweiligen Einkommensanteil.
- Abzüge in Lohnsteuerklasse 5
- 2300 Euro brutto in Steuerklasse 1
- Steuerklassen beim Ehegattensplitting
- Steuerklasse nach einer Scheidung
- Lohnsteuerbescheinigung beim Minijob
Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung.
Quellen
Björn Halder schreibt fuer vermögensatlas.de ueber Vermoegen, Steuern und Altersvorsorge.
