Inhalt
Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Trennungsunterhalt gibt es ab dem Tag der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Wie lange das dauert, hängt vor allem vom Scheidungsverfahren ab. Einvernehmliche Paare können nach einem Trennungsjahr die Scheidung beantragen. Bei Streit sind es bis zu drei Jahre Trennung, bevor das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet wird. Der Anspruch endet auch bei einer Versöhnung.
Das Wichtigste in Kürze
- Beginn: mit der Trennung.
- Ende: mit der rechtskräftigen Scheidung oder bei Versöhnung.
- Im Trennungsjahr besteht meist keine Pflicht zur Arbeitsaufnahme.
- Auf Trennungsunterhalt kann niemand verzichten.
Wie lange gibt es Trennungsunterhalt?
Die Grundlage ist § 1361 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach können getrennt lebende Ehegatten angemessenen Unterhalt voneinander verlangen. Maßstab sind die Lebensverhältnisse sowie die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse beider Partner.
Der Anspruch beginnt, sobald das Paar getrennt lebt. Er endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Ab dann gilt ein anderes Recht, der nacheheliche Unterhalt. Er folgt eigenen, strengeren Regeln und ist kein automatisches Anschlussrecht. Der Trennungsunterhalt endet auch, wenn das Paar wieder zusammenzieht.
Kurzantwort: Trennungsunterhalt läuft von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Danach gelten die Regeln für den nachehelichen Unterhalt.
Trennungsjahr und Scheidung: die zeitliche Linie
Die Dauer des Trennungsunterhalts ergibt sich aus dem Weg bis zur Scheidung. § 1566 BGB nennt zwei Fristen:
- Ein Jahr Trennung: Stellen beide den Antrag oder stimmt der andere zu, gilt die Ehe als gescheitert.
- Drei Jahre Trennung: Dann gilt die Ehe auch ohne Zustimmung als gescheitert.
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Folgen. Ein Paar trennt sich im Januar 2026. Frühestens im Januar 2027 ist bei Einigkeit der Scheidungsantrag möglich. Das Verfahren selbst dauert dann oft noch einige Monate. Bis zur Rechtskraft läuft der Trennungsunterhalt weiter. Bei Streit kann sich die gesamte Zeit auf drei Jahre und mehr ausdehnen.
| Situation | Typische Dauer des Trennungsunterhalts |
|---|---|
| Einvernehmliche Scheidung | Trennungsjahr plus Dauer des Verfahrens |
| Strittige Scheidung ohne Zustimmung | bis zu drei Jahre Trennung plus Verfahren |
| Versöhnung | Anspruch endet mit dem Zusammenleben |
Wann gilt ein Paar als getrennt?
Der Startpunkt ist wichtig, denn ab ihm läuft der Anspruch. Getrennt leben heißt, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Mindestens ein Partner muss diese erkennbar ablehnen. Ein Auszug ist dafür nicht zwingend. Auch in der gemeinsamen Wohnung ist eine Trennung möglich. Dann schlafen, essen und wirtschaften beide getrennt. Das Datum der Trennung sollte schriftlich festgehalten werden. Eine kurze Nachricht an den Partner oder ein Schreiben reicht als Beleg. Im späteren Verfahren hilft dieser Nachweis bei der Berechnung des Trennungsjahres.
Muss der Unterhaltsberechtigte arbeiten?
Im Trennungsjahr muss ein bisher nicht berufstätiger Partner in der Regel keine Arbeit aufnehmen. Der bisherige Lebensstandard soll in dieser Zeit erhalten bleiben. Das Gesetz stellt auf die Zumutbarkeit ab. Maßgeblich sind die persönlichen Verhältnisse, eine frühere Erwerbstätigkeit, die Dauer der Ehe und die wirtschaftliche Lage beider Partner.
Nach dem Trennungsjahr wächst die Pflicht, selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen. Ausnahmen gelten etwa bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Auch eine lange Ehe, Alter oder Krankheit können die Arbeitspflicht einschränken. Wer arbeiten muss, sollte sich nachweislich ernsthaft um eine Stelle bemühen. Bleiben diese Bemühungen aus, kann der Anspruch sinken.
Kurzantwort: Im Trennungsjahr besteht meist keine Pflicht zur Arbeitsaufnahme. Danach wächst sie, außer bei kleinen Kindern, langer Ehe, Alter oder Krankheit.
Wie hoch ist der Trennungsunterhalt?
Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen beider Partner. Nach der Düsseldorfer Tabelle erhält der Berechtigte bei Erwerbseinkommen meist 3/7 der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen. Bei anderen Einkünften, etwa aus Miete oder Kapital, ist es die Hälfte. Vorher werden zum Beispiel Kindesunterhalt und berufsbedingte Kosten abgezogen.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel:
- Bereinigtes Nettoeinkommen Partner A: 3.500 Euro
- Bereinigtes Nettoeinkommen Partner B: 1.400 Euro
- Differenz: 2.100 Euro
- Trennungsunterhalt: 3/7 von 2.100 Euro = 900 Euro im Monat
Dem Zahlenden muss ein Selbstbehalt bleiben. Liegt er darunter, sinkt der Unterhalt. Ab der Rechtshängigkeit der Scheidung umfasst der Anspruch zusätzlich Beiträge zur Altersvorsorge. Wie sich die Steuerklasse nach der Trennung ändert, erklärt der Beitrag Steuerklasse nach der Scheidung.
Zahlung, Rückstände und Verzicht
Trennungsunterhalt wird als monatliche Geldrente im Voraus gezahlt. Stirbt der Berechtigte im Laufe eines Monats, bleibt der volle Monatsbetrag geschuldet.
Für die Vergangenheit gibt es Unterhalt nur eingeschränkt. Der Zahlungspflichtige muss vorher zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert worden sein. Wer zu lange wartet, verliert daher Geld. Eine schriftliche Aufforderung gleich nach der Trennung ist sinnvoll.
Auf Trennungsunterhalt kann niemand wirksam verzichten. Vereinbarungen, die den Anspruch ganz ausschließen, sind unwirksam. In Fällen grober Unbilligkeit kann ein Gericht den Unterhalt aber kürzen oder streichen. Dazu zählen schwere Verfehlungen gegen den Zahlenden. Wie sich das Ehegattensplitting in dieser Phase auswirkt, zeigt Steuerklassen und Ehegattensplitting.
Fazit
Trennungsunterhalt gibt es von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Bei Einigkeit sind das meist das Trennungsjahr plus die Dauer des Verfahrens. Bei Streit können es drei Jahre und mehr werden. Im Trennungsjahr muss der Berechtigte meist nicht arbeiten. Auf den Anspruch kann niemand verzichten.
FAQ – Häufige Fragen
Wie lange muss man Trennungsunterhalt zahlen?
Bis zur rechtskräftigen Scheidung.
Ab wann gibt es Trennungsunterhalt?
Ab dem Tag der Trennung, rückwirkend nur ab einer Aufforderung.
Endet Trennungsunterhalt nach dem Trennungsjahr?
Nein. Er läuft bis zur Scheidung weiter.
Muss man im Trennungsjahr arbeiten?
Wer bisher nicht gearbeitet hat, in der Regel nicht.
Wie hoch ist der Trennungsunterhalt?
Bei Erwerbseinkommen meist 3/7 der Einkommensdifferenz.
Kann man auf Trennungsunterhalt verzichten?
Nein, ein Verzicht ist unwirksam.
Was passiert nach der Scheidung?
Dann gilt der nacheheliche Unterhalt mit eigenen Regeln.
Wie lange dauert das Trennungsjahr?
Ein Jahr ab der Trennung.
Wann gilt eine Ehe ohne Zustimmung als gescheitert?
Nach drei Jahren Trennung.
Endet der Anspruch bei einer Versöhnung?
Ja, mit dem erneuten Zusammenleben.
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Quellen
- § 1361 BGB: Unterhalt bei Getrenntleben
- § 1566 BGB: Vermutung für das Scheitern
- Scheidung.org: Trennungsunterhalt
Björn Halder schreibt fuer vermögensatlas.de ueber Vermoegen, Steuern und Altersvorsorge.
