Steuerfrei schenken: Freibeträge, Zehn-Jahres-Frist und Ausnahmen

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Steuerfrei schenken ist bis zur Höhe des persönlichen Freibetrags möglich. Ehepartner erhalten 500.000 Euro steuerfrei, Kinder 400.000 Euro von jedem Elternteil und Enkel 200.000 Euro. Geschwister, Nichten, Neffen und Freunde kommen nur auf 20.000 Euro. Alle zehn Jahre stehen die Freibeträge neu zur Verfügung. Einige Schenkungen sind sogar ganz ohne Grenze steuerfrei.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Freibeträge stehen in § 16 des Erbschaftsteuergesetzes.
  • Innerhalb von zehn Jahren werden Schenkungen zusammengerechnet.
  • Das selbst genutzte Familienheim an den Ehepartner ist steuerfrei.
  • Schenkungen müssen binnen drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden.

Die Freibeträge beim steuerfreien Schenken

Die Schenkungsteuer folgt denselben Regeln wie die Erbschaftsteuer. Wie viel steuerfrei bleibt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Das Gesetz teilt Beschenkte in drei Steuerklassen ein.

Beschenkte Person Steuerklasse Freibetrag
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner I 500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder I 400.000 Euro
Enkel I 200.000 Euro
Enkel, deren Elternteil verstorben ist I 400.000 Euro
Übrige Personen der Klasse I, etwa Urenkel I 100.000 Euro
Eltern und Großeltern bei Schenkung II 20.000 Euro
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder II 20.000 Euro
Lebensgefährten ohne Trauschein, Freunde III 20.000 Euro

Jeder Schenker hat gegenüber jedem Beschenkten einen eigenen Freibetrag. Ein Kind kann also von Mutter und Vater zusammen 800.000 Euro steuerfrei erhalten. Beschenkt ein Kind dagegen seine Eltern, gilt Steuerklasse II. Dann bleiben nur 20.000 Euro steuerfrei.

Kurzantwort: Steuerfrei schenken lassen sich 500.000 Euro an Ehepartner, 400.000 Euro an jedes Kind und 200.000 Euro an jedes Enkelkind. Für alle anderen gelten 20.000 Euro.

Die Zehn-Jahres-Frist

Nach § 14 des Erbschaftsteuergesetzes rechnet das Finanzamt alle Schenkungen zusammen, die eine Person innerhalb von zehn Jahren vom selben Schenker erhält. Liegt die erste Schenkung länger als zehn Jahre zurück, steht der Freibetrag wieder voll zur Verfügung.

Ein Beispiel: Eine Mutter schenkt ihrer Tochter im März 2026 insgesamt 400.000 Euro. Der Freibetrag ist damit ausgeschöpft. Schenkt sie im April 2036 erneut 400.000 Euro, ist auch diese Summe steuerfrei. Bei einer zweiten Schenkung im Jahr 2030 würde das Finanzamt beide Beträge zusammenrechnen.

Wer früh beginnt, kann die Frist mehrfach nutzen. Beide Eltern zusammen können einem Kind in 20 Jahren so bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen. Wie Vermögen bei Kindern wächst, zeigt der Beitrag zum Vermögen von Kindern.

Steuerfrei schenken ohne Freibetrag

Manche Zuwendungen belasten den Freibetrag gar nicht. § 13 des Erbschaftsteuergesetzes nennt dafür eigene Befreiungen.

  • Familienheim: Ein Ehepartner kann dem anderen die selbst genutzte Wohnung oder das Haus ganz oder teilweise übertragen. Eine Wertgrenze gibt es dafür nicht.
  • Unterhalt und Ausbildung: Zuwendungen für einen angemessenen Unterhalt oder die Ausbildung sind steuerfrei.
  • Gelegenheitsgeschenke: Übliche Geschenke zu Geburtstag, Hochzeit oder Weihnachten bleiben steuerfrei. Einen festen Betrag nennt das Gesetz nicht.
  • Hausrat: In Steuerklasse I sind Hausrat bis 41.000 Euro und andere bewegliche Gegenstände bis 12.000 Euro frei.
  • Pflege: Wer jemanden unentgeltlich gepflegt hat, erhält zusätzlich bis zu 20.000 Euro steuerfrei, soweit das angemessen ist.

Was bei Überschreiten des Freibetrags fällig wird

Liegt der Wert über dem Freibetrag, fällt Schenkungsteuer auf den Rest an. Der Steuersatz richtet sich nach Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Betrags.

Steuerpflichtiger Betrag bis Klasse I Klasse II Klasse III
75.000 Euro 7 % 15 % 30 %
300.000 Euro 11 % 20 % 30 %
600.000 Euro 15 % 25 % 30 %
6.000.000 Euro 19 % 30 % 30 %
13.000.000 Euro 23 % 35 % 50 %
26.000.000 Euro 27 % 40 % 50 %
darüber 30 % 43 % 50 %

Drei Rechenbeispiele zeigen die Wirkung:

  • Ein Kind erhält vom Vater 500.000 Euro. Steuerpflichtig sind 100.000 Euro. Bei 11 Prozent fallen 11.000 Euro an.
  • Ein Neffe erhält 50.000 Euro. Nach Abzug von 20.000 Euro bleiben 30.000 Euro. Bei 15 Prozent sind das 4.500 Euro.
  • Eine Freundin erhält 50.000 Euro. Auf 30.000 Euro werden 30 Prozent fällig, also 9.000 Euro.

Kurzantwort: Über dem Freibetrag kostet eine Schenkung in Steuerklasse I zwischen 7 und 30 Prozent. Fremde zahlen mindestens 30 Prozent.

Anzeigepflicht beim Finanzamt

Jede Schenkung muss dem Finanzamt gemeldet werden, auch wenn keine Steuer anfällt. Die Frist beträgt drei Monate. Anzeigen müssen der Beschenkte und bei Schenkungen unter Lebenden auch der Schenker. Eine Ausnahme gilt, wenn ein Notar die Schenkung beurkundet hat. Dann informiert der Notar das Finanzamt.

Die Meldung hat einen praktischen Nutzen. Das Finanzamt kann nur so die Zehn-Jahres-Frist überwachen. Wer später eine zweite Schenkung macht, kann mit der ersten Anzeige den Zeitpunkt belegen.

Schritt für Schritt zur steuerfreien Schenkung

  1. Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse bestimmen.
  2. Frühere Schenkungen der letzten zehn Jahre zusammenrechnen.
  3. Prüfen, ob eine Befreiung wie das Familienheim greift.
  4. Größere Schenkungen schriftlich festhalten, bei Immobilien notariell.
  5. Schenkung binnen drei Monaten dem Finanzamt melden.

Fazit

Steuerfrei schenken klappt innerhalb der Freibeträge. Ehepartner erhalten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Alle zehn Jahre beginnt die Rechnung neu. Das Familienheim unter Ehepartnern, Ausbildungskosten und übliche Gelegenheitsgeschenke sind unabhängig davon steuerfrei. Bei großen Summen lohnt sich eine steuerliche Beratung.

FAQ – Häufige Fragen

Wie viel darf man seinem Kind steuerfrei schenken?

400.000 Euro pro Elternteil innerhalb von zehn Jahren.

Wie viel dürfen Großeltern den Enkeln schenken?

200.000 Euro je Großelternteil und Enkel. Ist der Elternteil des Enkels verstorben, sind es 400.000 Euro.

Wie hoch ist der Freibetrag für Ehepartner?

500.000 Euro. Das selbst genutzte Familienheim kommt steuerfrei hinzu.

Was gilt für unverheiratete Paare?

Lebensgefährten ohne Trauschein haben Steuerklasse III und 20.000 Euro Freibetrag.

Wann beginnt die Zehn-Jahres-Frist?

Mit dem Tag der Schenkung. Nach Ablauf von zehn Jahren steht der Freibetrag wieder voll zur Verfügung.

Muss man eine steuerfreie Schenkung melden?

Ja, innerhalb von drei Monaten. Bei notarieller Beurkundung übernimmt das der Notar.

Sind Geburtstagsgeschenke steuerpflichtig?

Übliche Gelegenheitsgeschenke sind steuerfrei. Das Gesetz nennt keinen festen Betrag.

Wie viel dürfen Kinder ihren Eltern schenken?

Eltern haben bei Schenkungen Steuerklasse II mit 20.000 Euro Freibetrag.

Welcher Steuersatz gilt über dem Freibetrag?

In Steuerklasse I zwischen 7 und 30 Prozent, in Klasse II zwischen 15 und 43 Prozent, in Klasse III 30 oder 50 Prozent.

Ist das Bezahlen der Ausbildung eine Schenkung?

Zuwendungen für einen angemessenen Unterhalt oder die Ausbildung sind steuerfrei.

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Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Quellen

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