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Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Die Grundrente ist ein Zuschlag zur normalen Rente, keine eigene Rentenart. Er liegt im Schnitt bei rund 97 Euro im Monat, kann bei langen Beitragszeiten und niedrigem Einkommen aber deutlich höher ausfallen. Anspruch haben Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten und einem Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Grundrentenzuschlag liegt Ende 2024 im Durchschnitt bei rund 97 Euro pro Monat und ist steuerfrei.
- Nötig sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten, der volle Zuschlag setzt 35 Jahre voraus.
- 2026 gilt ein Einkommensfreibetrag von 1.491 Euro für Singles und 2.326 Euro für Paare.
- Ein Antrag ist nicht nötig. Die Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch jedes Jahr zum 1. Januar.
Was ist die Grundrente eigentlich?
Die Grundrente wurde 2021 eingeführt und heißt offiziell Grundrentenzuschlag. Sie soll Menschen helfen, die lange gearbeitet, aber dabei wenig verdient haben, etwa in Teilzeit, in der Erziehung von Kindern oder in der Pflege von Angehörigen. Der Zuschlag verdoppelt vereinfacht gesagt die persönlichen Entgeltpunkte aus diesen Zeiten bis zu einer Obergrenze und zieht anschließend einen Abschlag von 12,5 Prozent ab. Er wird zusammen mit der normalen Alters- oder Erwerbsminderungsrente ausgezahlt.
Voraussetzung: 33 Jahre Grundrentenzeiten
Für den Anspruch braucht es mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung, Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen sowie Zeiten mit Krankengeld oder Übergangsgeld. Bei Werten zwischen 33 und 35 Jahren steigt der Zuschlag Jahr für Jahr an. Erst ab 35 Jahren gibt es den vollen Betrag. Nur berücksichtigt werden zusätzlich Jahre, in denen mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes erzielt wurden. Der Durchschnittsverdienst über das komplette Berufsleben darf zugleich 80 Prozent des bundesweiten Durchschnitts nicht überschreiten, damit überhaupt ein Anspruch entsteht.
Wie hoch ist der Zuschlag konkret?
Die genaue Summe hängt vom persönlichen Rentenkonto ab. Als Orientierung dienen die folgenden Beispielwerte für 2026, die auf dem aktuellen Rentenwert basieren.
| Durchschnittliche Entgeltpunkte in den Grundrentenzeiten | Ungefährer Zuschlag pro Monat |
|---|---|
| 0,3 Punkte | rund 375 Euro |
| 0,4 Punkte | rund 500 Euro |
| Durchschnitt aller Berechtigten (Stand Ende 2024) | rund 97 Euro |
Kurzantwort: Es gibt keinen festen Betrag für alle. Der Zuschlag reicht von wenigen Euro bis zu mehreren hundert Euro im Monat, im Schnitt liegt er bei rund 97 Euro.
Einkommensgrenzen 2026
Der Zuschlag wird nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen in voller Höhe gezahlt. 2026 liegt die Grenze für Alleinstehende bei 1.491 Euro monatlichem Einkommen, für Paare bei 2.326 Euro. Bis zu diesen Beträgen bleibt der Zuschlag unangetastet. Liegt das Einkommen darüber, rechnet die Rentenversicherung 60 Prozent des übersteigenden Betrags auf den Zuschlag an, bis 1.908 Euro bei Singles und 2.744 Euro bei Paaren erreicht sind. Jeder weitere Euro darüber mindert den Zuschlag zu 100 Prozent. Bei einem sehr hohen Einkommen aus Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen kann der Anspruch dadurch vollständig entfallen.
Muss man die Grundrente beantragen?
Nein. Laut den offiziellen Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist kein gesonderter Antrag nötig. Die Behörde prüft den Anspruch automatisch bei jeder neuen Rente und danach jährlich zum 1. Januar erneut, weil sich das Einkommen ändern kann. Für die Prüfung meldet das Finanzamt die relevanten Einkommensdaten direkt an die Rentenversicherung. Wer bereits Rente bezieht und einen Zuschlag erhält, erkennt ihn als gesonderten Posten im Rentenbescheid.
Kurzantwort: Ein eigener Antrag ist nicht erforderlich. Die Prüfung läuft automatisch im Hintergrund, sobald eine Rente bewilligt wird.
Wer bekommt gar keinen Zuschlag?
Wer weniger als 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen kann, geht leer aus, egal wie niedrig das Einkommen ist. Auch Personen mit durchgehend sehr niedrigem Verdienst unter 30 Prozent des Durchschnitts in einzelnen Jahren verlieren diese Jahre für die Zählung. Wer dagegen fast durchgehend über 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes lag, erfüllt die Bedingungen ebenfalls nicht, weil die Grundrente gezielt niedrige und mittlere Verdienste über lange Zeiträume fördern soll.
Grundrente und Grundsicherung im Alter: der Unterschied
Die Grundrente ist keine Mindestrente und kein Sozialleistungsanspruch. Sie hängt allein von Beitragsjahren und Verdienst ab, nicht von der finanziellen Bedürftigkeit im Alter. Wer trotz Grundrentenzuschlag nicht genug zum Leben hat, kann zusätzlich Grundsicherung im Alter beim Sozialamt beantragen. Diese Leistung wird anders berechnet und braucht im Gegensatz zur Grundrente einen eigenen Antrag.
Fazit
Der Grundrentenzuschlag hilft vor allem Menschen mit langen Erwerbsbiografien und niedrigem Einkommen, ohne dass sie selbst aktiv werden müssen. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten gesammelt hat und mit dem Einkommen unter den genannten Grenzen liegt, bekommt den Zuschlag automatisch zur Rente dazu.
FAQ – Häufige Fragen
Ab wie vielen Jahren gibt es den vollen Grundrentenzuschlag?
Der volle Zuschlag setzt 35 Jahre Grundrentenzeiten voraus. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er anteilig gestaffelt gezahlt.
Zählen Kindererziehungszeiten zu den Grundrentenzeiten?
Ja, Zeiten der Kindererziehung zählen genauso wie Pflegezeiten und Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Erwerbstätigkeit zu den anrechenbaren Grundrentenzeiten.
Ist der Grundrentenzuschlag steuerpflichtig?
Nein, der Zuschlag ist laut Deutscher Rentenversicherung steuerfrei und wird dennoch als Teil der Gesamtrente ausgezahlt.
Wird die Grundrente bei Bürgergeld angerechnet?
Ja, wie die reguläre Rente zählt auch der Grundrentenzuschlag als Einkommen und wird beim Bürgergeld berücksichtigt.
Wie erfährt man, ob man Grundrente bekommt?
Die Rentenversicherung informiert im Rentenbescheid über einen möglichen Zuschlag. Eine gesonderte Mitteilung vor Rentenbeginn gibt es in der Regel nicht.
Können Selbstständige Grundrentenzeiten sammeln?
Nur wenn sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, etwa als pflichtversicherte Selbstständige. Freiwillige Beiträge zählen nicht als Grundrentenzeit.
Wirkt sich eine Witwenrente auf den Grundrentenzuschlag aus?
Eine Witwenrente zählt als Einkommen und kann die Einkommensgrenzen für den Zuschlag beeinflussen, wenn sie zusammen mit anderen Einkünften die Freibeträge übersteigt.
Gilt die Einkommensgrenze für Paare auch bei unverheirateten Partnern?
Nein, die höhere Partnergrenze gilt nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Unverheiratete Paare werden einzeln nach der Singlegrenze geprüft.
Was passiert, wenn sich das Einkommen im Ruhestand ändert?
Da die Prüfung jährlich zum 1. Januar erfolgt, kann sich der Zuschlag von Jahr zu Jahr erhöhen, verringern oder ganz entfallen, je nach aktuellem Einkommen.
Bekommen auch Erwerbsminderungsrentner den Grundrentenzuschlag?
Ja, der Zuschlag gilt für alle Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung, also auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rentenberatung. Für eine persönliche Berechnung hilft die kostenlose Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.
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Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zum Grundrentenzuschlag
- t-online: Grundrentenzuschlag 2026 in der Tabelle
Björn Halder schreibt fuer vermögensatlas.de ueber Vermoegen, Steuern und Altersvorsorge.
