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Stand: September 2026 · Lesezeit: 7 Minuten
Beamtenpensionen werden in Deutschland als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert. Ein Teil bleibt aber über den Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag steuerfrei, die Höhe richtet sich nach dem Jahr, in dem die Pension erstmals bezogen wurde, nicht nach dem aktuellen Kalenderjahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Versorgungsfreibetrag und Zuschlag richten sich nach dem Jahr des Versorgungsbeginns
- Bei Beginn 2026 bleiben 12,8 Prozent, höchstens 960 Euro, plus 288 Euro Zuschlag steuerfrei
- Der einmal ermittelte Freibetrag gilt für die gesamte Laufzeit der Pension
- Ab dem Jahrgang 2058 entfällt der Freibetrag vollständig, Pensionen sind dann komplett steuerpflichtig
Wie die Besteuerung von Pensionen grundsätzlich funktioniert
Pensionen von Beamtinnen und Beamten fallen unter Paragraf 19 Einkommensteuergesetz und gelten steuerlich als Arbeitslohn, anders als die gesetzliche Rente, die unter Paragraf 22 fällt und einem eigenen Besteuerungsanteil folgt. Vom Bruttobetrag der Pension zieht das Finanzamt zunächst den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ab, danach den Werbungskosten-Pauschbetrag. Der verbleibende Betrag zählt zum zu versteuernden Einkommen und unterliegt dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Die Tabelle: Versorgungsfreibetrag nach Jahr des Versorgungsbeginns
Seit der Reform von 2005 sinkt der Versorgungsfreibetrag für jeden neu hinzukommenden Jahrgang, bis er 2058 bei null liegt. Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Werte nach Paragraf 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz.
| Jahr des Versorgungsbeginns | Prozentsatz | Höchstbetrag | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 2005 | 40,0 % | 3.000 € | 900 € |
| 2015 | 19,2 % | 1.440 € | 432 € |
| 2020 | 16,0 % | 1.200 € | 360 € |
| 2026 | 12,8 % | 960 € | 288 € |
| 2040 | 7,2 % | 540 € | 162 € |
| 2058 | 0,0 % | 0 € | 0 € |
Grundlage für die Berechnung ist laut Gesetzestext das Zwölffache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat, zuzüglich voraussichtlicher Sonderzahlungen mit Rechtsanspruch, etwa Weihnachtsgeld.
Kurzantwort: Bei Versorgungsbeginn 2026 bleiben 12,8 Prozent der Pension steuerfrei, höchstens 960 Euro, zuzüglich 288 Euro Zuschlag.
Rechenbeispiel für den Versorgungsbeginn 2026
Wer 2026 erstmals eine Pension von 30.000 Euro brutto im Jahr bezieht, erhält einen Versorgungsfreibetrag von 12,8 Prozent dieses Betrags, das wären 3.840 Euro, gedeckelt auf den Höchstbetrag von 960 Euro. Dazu kommt der Zuschlag von 288 Euro. Steuerfrei bleiben damit insgesamt 1.248 Euro, der Rest von 28.752 Euro fließt abzüglich des Werbungskosten-Pauschbetrags in die Steuerberechnung ein.
Warum der Freibetrag über die Jahre sinkt
Der Gesetzgeber hat mit dem Alterseinkünftegesetz von 2004 eine schrittweise Angleichung zwischen der Besteuerung von Renten und Pensionen beschlossen. Während bei der gesetzlichen Rente der steuerpflichtige Anteil seit 2005 schrittweise steigt, sinkt bei Pensionen im Gegenzug der steuerfreie Versorgungsfreibetrag. Beide Kurven laufen auf dasselbe Ziel zu: eine vollständige nachgelagerte Besteuerung ab dem Jahrgang 2058.
Kurzantwort: Der Freibetrag sinkt jedes Jahr, weil Renten und Pensionen bis 2058 schrittweise auf eine vollständig nachgelagerte Besteuerung umgestellt werden.
Pension und Rente: der wichtige Unterschied
Viele verwechseln die Begriffe Pension und Rente, steuerlich handelt es sich aber um zwei getrennte Systeme. Pensionen erhalten ausschließlich Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten aus der Beamtenversorgung, finanziert aus dem Staatshaushalt. Renten zahlt dagegen die gesetzliche Rentenversicherung an frühere Angestellte und Arbeiter, finanziert über Beiträge. Für Renten gilt statt des Versorgungsfreibetrags der sogenannte Besteuerungsanteil, der bei Rentenbeginn 2026 bei 84 Prozent liegt und für spätere Jahrgänge weiter steigt, seit 2023 allerdings nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr statt wie früher um einen ganzen Punkt. Wer sowohl eine kleine gesetzliche Rente als auch eine Pension bezieht, etwa nach einem Berufswechsel zwischen Angestelltenverhältnis und Beamtentum, muss beide Anteile getrennt berechnen und in der Steuererklärung entsprechend zuordnen.
Werbungskosten und weitere Abzüge bei Pensionen
Nach Abzug von Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zieht das Finanzamt zusätzlich einen Werbungskosten-Pauschbetrag ab, der ohne Einzelnachweis automatisch berücksichtigt wird. Wer höhere tatsächliche Werbungskosten hatte, etwa für eine Steuerberatung oder Fachliteratur zur Ruhestandsplanung, kann diese stattdessen einzeln nachweisen, wenn sie über dem Pauschbetrag liegen. Sonderausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mindern das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.
Was einmal festgelegt ist, bleibt bestehen
Versorgungsfreibetrag und Zuschlag werden einmalig im ersten vollen Bezugsjahr berechnet und gelten dann als feste Eurobeträge für die gesamte Laufzeit der Pension. Regelmäßige Pensionserhöhungen führen also nicht automatisch zu einer Neuberechnung des Freibetrags, sie erhöhen lediglich den steuerpflichtigen Teil der Pension.
Fazit
Die Besteuerung von Pensionen richtet sich nach Paragraf 19 Einkommensteuergesetz und einem über die Jahre sinkenden Versorgungsfreibetrag. Bei Versorgungsbeginn 2026 bleiben 12,8 Prozent, höchstens 960 Euro, plus 288 Euro Zuschlag steuerfrei. Wer den genauen Betrag für die eigene Pension berechnen möchte, sollte das exakte Jahr des Versorgungsbeginns und die Bruttobezüge zugrunde legen.
FAQ – Häufige Fragen
Wie hoch ist der Versorgungsfreibetrag 2026?
Er liegt bei 12,8 Prozent der Bezüge, höchstens 960 Euro, zuzüglich 288 Euro Zuschlag.
Nach welchem Jahr richtet sich der Versorgungsfreibetrag?
Nach dem Jahr, in dem die Pension zum ersten Mal bezogen wird, nicht nach dem aktuellen Kalenderjahr.
Was ist der Unterschied zwischen Pension und Rente bei der Steuer?
Pensionen fallen unter Paragraf 19 Einkommensteuergesetz, Renten unter Paragraf 22 mit einem eigenen Besteuerungsanteil.
Ändert sich der Freibetrag später noch einmal?
Nein, er wird einmalig festgelegt und gilt als fester Eurobetrag für die gesamte Laufzeit.
Wann entfällt der Versorgungsfreibetrag vollständig?
Ab dem Versorgungsbeginn im Jahr 2058 liegt er bei null Prozent.
Welche Grundlage zählt für die Berechnung des Freibetrags?
Das Zwölffache des ersten vollen Monatsbezugs zuzüglich voraussichtlicher Sonderzahlungen mit Rechtsanspruch.
Muss ich den Versorgungsfreibetrag beantragen?
Das Finanzamt berücksichtigt ihn automatisch bei der Veranlagung, ein separater Antrag ist nicht nötig.
Gilt der Versorgungsfreibetrag auch für Witwenpensionen?
Ja, auch Hinterbliebenenpensionen fallen unter dieselbe Regelung nach Paragraf 19 Einkommensteuergesetz.
Wie wirkt sich eine Pensionserhöhung auf den Freibetrag aus?
Sie erhöht den steuerpflichtigen Teil, der einmal festgelegte Freibetrag bleibt dabei unverändert.
Wo finde ich den genauen Wortlaut der Regelung?
Paragraf 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz enthält die vollständige Tabelle mit allen Jahrgängen.
Dieser Text ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für die individuelle Berechnung der eigenen Pension empfiehlt sich eine Steuerberatung oder die Lohnsteuerhilfe.
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Quellen
- Gesetze im Internet: §19 Einkommensteuergesetz
- Finanzamt Baden-Württemberg: Besteuerung von Beamtenpensionen
Geschrieben von Theresa Kuhn fuer vermögensatlas.de. Der Text ist keine Anlageberatung.
