Bescheinigung über den Bezug der Lohnersatzleistung Krankengeld: Überblick

Veröffentlicht am 27.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten

Die Bescheinigung über den Bezug der Lohnersatzleistung Krankengeld dokumentiert, wie viel Krankengeld eine Person im Kalenderjahr erhalten hat. Die Krankenkasse stellt sie automatisch aus und meldet die Daten zusätzlich direkt an das Finanzamt. Wer eine Steuererklärung abgibt, braucht diese Angabe, weil Krankengeld zwar steuerfrei bleibt, aber den persönlichen Steuersatz erhöht. Viele erfahren erst beim Steuerbescheid, wie stark sich dieser Effekt auf die Nachzahlung auswirken kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bescheinigung stammt von der Krankenkasse, ein Antrag ist nicht nötig
  • Sie meldet die Höhe und den Zeitraum des Krankengeldbezugs an das Finanzamt
  • Grundlage ist der Progressionsvorbehalt nach § 32b Einkommensteuergesetz
  • Meldung an das Finanzamt erfolgt in der Regel bis Ende Februar des Folgejahres

Was die Bescheinigung genau enthält

Auf der Bescheinigung stehen der Name der versicherten Person, der Zeitraum des Leistungsbezugs und die Gesamtsumme des gezahlten Krankengeldes im jeweiligen Kalenderjahr. Neben Krankengeld erfassen vergleichbare Bescheinigungen auch Mutterschaftsgeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld, je nachdem, welche Leistung ausgezahlt wurde. Die Angaben decken sich mit den Daten, die die Krankenkasse ohnehin elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Wer mehrere Krankengeldzeiträume im selben Jahr hatte, findet die Summe meist zusammengefasst auf einer einzigen Bescheinigung wieder, nicht auf mehreren einzelnen Dokumenten.

Wer stellt die Bescheinigung aus und wann

Zuständig ist die Krankenkasse, bei der die Leistung bezogen wurde. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich, die Bescheinigung wird automatisch erstellt. Die Meldung der Daten an das zuständige Finanzamt erfolgt in der Regel bis Ende Februar des Folgejahres, die versicherte Person erhält ihre eigene Kopie meist im Laufe des März. Bei Renten mit rückwirkender Bewilligung kann die Übermittlung auch erst nach Abschluss des Rentenverfahrens erfolgen. Wer den Zeitpunkt der Zustellung verpasst oder das Schreiben verlegt hat, kann bei der Krankenkasse jederzeit formlos eine erneute Ausfertigung anfordern.

Kurzantwort: Die Krankenkasse stellt die Bescheinigung automatisch aus und meldet die Daten selbst an das Finanzamt. Eine Beantragung durch die versicherte Person ist nicht nötig.

Rechtliche Grundlage: Der Progressionsvorbehalt

Rechtsgrundlage ist § 32b Einkommensteuergesetz. Danach bleiben Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Insolvenzgeld zwar steuerfrei, fließen aber in die Berechnung des individuellen Steuersatzes ein. Dieser sogenannte Progressionsvorbehalt kann dazu führen, dass das übrige zu versteuernde Einkommen mit einem höheren Steuersatz belastet wird, obwohl die Leistung selbst nicht direkt besteuert wird. Die Träger der Sozialleistungen sind gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden Daten für jeden Empfänger an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Kurzantwort: Krankengeld bleibt steuerfrei, hebt aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für das restliche Einkommen an. Die Bescheinigung liefert dem Finanzamt dafür die nötigen Zahlen.

Warum die Bescheinigung für die Steuererklärung wichtig ist

Wer im betreffenden Jahr eine Steuererklärung abgibt, muss die erhaltenen Lohnersatzleistungen dort angeben. Da die Krankenkasse die Daten elektronisch übermittelt, trägt das Finanzamt die Summe meist automatisch in die Veranlagung ein. Eine eigene Kopie der Bescheinigung hilft trotzdem, die Angaben im Steuerbescheid zu überprüfen und Rückfragen mit konkreten Zahlen zu klären.

Was bei Unstimmigkeiten zu tun ist

Stimmen die im Steuerbescheid ausgewiesenen Lohnersatzleistungen nicht mit den eigenen Aufzeichnungen überein, lohnt sich zunächst ein Blick in die eigene Bescheinigung der Krankenkasse. Weicht der gemeldete Betrag tatsächlich ab, klärt die Krankenkasse die Korrektur direkt und in eigener Verantwortung mit dem zuständigen Finanzamt. Betroffene sollten dafür Kontoauszüge oder Zahlungsbescheide der Krankenkasse als Beleg griffbereit halten. Eine formlose Anfrage bei der Krankenkasse reicht in der Regel aus, eine förmliche Beschwerde ist dafür nicht nötig.

Andere Lohnersatzleistungen mit gleicher Regelung

Der Progressionsvorbehalt gilt für mehrere Leistungsarten, Krankengeld ist nur eine davon. Auch beim Bezug von Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld übermitteln die zuständigen Stellen, also Arbeitsagentur, Elterngeldstelle oder Arbeitgeber über die Agentur, vergleichbare Daten an das Finanzamt. Wer im selben Jahr mehrere solcher Leistungen erhalten hat, findet entsprechend mehrere Bescheinigungen und Meldungen in seiner Steuerakte wieder. Das kommt zum Beispiel vor, wenn jemand erst Arbeitslosengeld bezogen hat und anschließend wegen Krankheit in den Krankengeldbezug gewechselt ist. In solchen Fällen lohnt sich ein genauer Blick in den Steuerbescheid, damit alle Beträge korrekt und vollständig berücksichtigt wurden.

Fazit

Die Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld dient vor allem der korrekten Berechnung des Steuersatzes über den Progressionsvorbehalt. Sie wird automatisch von der Krankenkasse erstellt und ans Finanzamt gemeldet, eine eigene Beantragung ist nicht nötig, eine Kontrolle der Angaben in der Steuererklärung bleibt trotzdem sinnvoll.

FAQ – Häufige Fragen

Muss ich die Bescheinigung selbst beantragen?

Nein, die Krankenkasse stellt sie automatisch aus, ohne dass ein Antrag nötig ist.

Wofür wird die Bescheinigung benötigt?

Sie dient dem Finanzamt zur Berechnung des Steuersatzes über den Progressionsvorbehalt nach § 32b Einkommensteuergesetz.

Ist Krankengeld steuerpflichtig?

Nein, Krankengeld selbst bleibt steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Wann erhält man die Bescheinigung?

Die Meldung ans Finanzamt erfolgt meist bis Ende Februar, die eigene Kopie üblicherweise im März des Folgejahres.

Muss ich die Angaben in der Steuererklärung selbst eintragen?

Da die Daten elektronisch übermittelt werden, übernimmt das Finanzamt die Werte in der Regel automatisch.

Welche anderen Leistungen betrifft die Regelung?

Auch Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld und Verletztengeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

Was tun bei falschen Angaben im Steuerbescheid?

Die eigene Bescheinigung der Krankenkasse mit dem Bescheid vergleichen und Abweichungen direkt bei der Kasse klären lassen.

Wer übermittelt die Daten an das Finanzamt?

Der jeweilige Träger der Sozialleistung, bei Krankengeld also die Krankenkasse, meldet die Daten direkt.

Gilt die Bescheinigung auch bei rückwirkender Rente?

Ja, in diesem Fall kann die Übermittlung erst nach Abschluss des Rentenverfahrens erfolgen.

Wo bewahrt man die Bescheinigung am besten auf?

Zusammen mit den übrigen Unterlagen zur Steuererklärung, damit sie bei Rückfragen griffbereit ist und nicht extra bei der Krankenkasse angefordert werden muss.

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Quellen

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