Ab wann Gewerbesteuer? Freibetrag, Pflicht und Beispielrechnung

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 4 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Gewerbesteuer zahlen Einzelunternehmer und Personengesellschaften erst, wenn ihr Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr liegt. Das regelt der Freibetrag in § 11 Gewerbesteuergesetz. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG haben keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro Gewinn. Freiberufler zahlen gar keine Gewerbesteuer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Freibetrag: 24.500 Euro für Einzelunternehmer und Personengesellschaften.
  • GmbH und UG: kein Freibetrag.
  • Steuermesszahl: 3,5 Prozent, danach gilt der Hebesatz der Gemeinde.
  • Einzelunternehmer können das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer anrechnen.

Ab wann Gewerbesteuer anfällt: die Freibeträge

Grundlage ist der Gewerbeertrag. Er entspricht im Kern dem Gewinn, ergänzt um einige Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 Euro abgerundet. Danach zieht das Finanzamt je nach Rechtsform einen Freibetrag ab.

Rechtsform Freibetrag pro Jahr Gewerbesteuer ab
Einzelunternehmen 24.500 € 24.600 € Gewerbeertrag
Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) 24.500 € 24.600 € Gewerbeertrag
Bestimmte Vereine und öffentlich-rechtliche Betriebe 5.000 € 5.100 € Gewerbeertrag
GmbH, UG, AG kein Freibetrag ab dem ersten Euro

Wichtig: Der Freibetrag bezieht sich auf den Gewinn, nicht auf den Umsatz. Ein Laden mit 200.000 Euro Umsatz und 20.000 Euro Gewinn zahlt als Einzelunternehmen keine Gewerbesteuer.

Kurzantwort: Einzelunternehmer und Personengesellschaften zahlen Gewerbesteuer erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr. Für GmbH und UG gilt kein Freibetrag.

Wer zahlt überhaupt Gewerbesteuer?

Nach § 2 Gewerbesteuergesetz unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb im Inland der Steuer. Kapitalgesellschaften gelten immer als Gewerbebetrieb, egal was sie tun.

Ausgenommen sind Freiberufler nach § 18 Einkommensteuergesetz. Dazu zählen etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Übersetzer sowie wissenschaftliche, künstlerische und unterrichtende Tätigkeiten. Auch Land- und Forstwirte und reine Vermögensverwalter zahlen keine Gewerbesteuer.

Vorsicht bei Mischtätigkeiten: Verkauft eine Fotografin neben ihren Aufträgen auch Bilderrahmen im Shop, kann das Gewerbe die gesamte Tätigkeit infizieren. Eine getrennte Buchführung oder eine zweite Firma hilft dann.

So wird die Gewerbesteuer berechnet

Die Berechnung folgt fünf Schritten:

  1. Gewinn ermitteln.
  2. Hinzurechnungen und Kürzungen berücksichtigen. Das ergibt den Gewerbeertrag.
  3. Auf volle 100 Euro abrunden und den Freibetrag abziehen.
  4. Mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multiplizieren. Das ist der Steuermessbetrag.
  5. Mit dem Hebesatz der Gemeinde multiplizieren.

Der Hebesatz gilt für alle Betriebe einer Gemeinde gleich. Laut § 16 Gewerbesteuergesetz liegt er bei mindestens 280 Prozent, wenn die Gemeinde keinen höheren Satz bestimmt. Große Städte verlangen oft deutlich mehr.

Hinzurechnungen: wann der Gewerbeertrag steigt

Der Gewerbeertrag kann höher sein als der Gewinn. Nach § 8 Gewerbesteuergesetz wird ein Viertel bestimmter Finanzierungskosten wieder hinzugerechnet. Dazu zählen Zinsen, Teile von Mieten, Pachten und Leasingraten sowie Lizenzgebühren. Die Hinzurechnung greift aber erst, wenn die Summe dieser Posten 200.000 Euro im Jahr übersteigt. Kleine Betriebe mit normaler Ladenmiete und einem Bankkredit bleiben meist darunter. Für sie gilt dann: Gewerbeertrag gleich Gewinn.

Beispielrechnungen

Die Tabelle zeigt ein Einzelunternehmen ohne Hinzurechnungen bei einem Hebesatz von 400 Prozent.

Gewerbeertrag nach Freibetrag Messbetrag (3,5 %) Gewerbesteuer (400 %)
24.500 € 0 € 0 € 0 €
30.000 € 5.500 € 192,50 € 770,00 €
50.000 € 25.500 € 892,50 € 3.570,00 €
100.000 € 75.500 € 2.642,50 € 10.570,00 €

Zum Vergleich eine GmbH mit 50.000 Euro Gewerbeertrag: 50.000 × 3,5 Prozent = 1.750 Euro Messbetrag. Bei 400 Prozent Hebesatz sind das 7.000 Euro Gewerbesteuer.

Anrechnung auf die Einkommensteuer

Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften gibt es eine Entlastung. Nach § 35 Einkommensteuergesetz sinkt ihre Einkommensteuer um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags. Die Anrechnung ist auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt.

In der Praxis heißt das: Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent wird die Gewerbesteuer meist fast vollständig ausgeglichen. Im Beispiel mit 50.000 Euro Ertrag beträgt der Messbetrag 892,50 Euro. Das Vierfache sind 3.570 Euro. Genau so hoch ist die Gewerbesteuer. Liegt der Hebesatz bei 490 Prozent, steigt die Gewerbesteuer auf 4.373,25 Euro. Dann bleiben rund 803 Euro als echte Mehrbelastung. Voraussetzung für die volle Anrechnung ist außerdem, dass genug Einkommensteuer anfällt.

Kurzantwort: Einzelunternehmer bekommen die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von etwa 400 Prozent weitgehend über die Einkommensteuer zurück. GmbHs können nichts anrechnen.

Erklärung und Vorauszahlungen

Die Gewerbesteuererklärung wird elektronisch über ELSTER abgegeben. Einzelunternehmer und Personengesellschaften müssen sie nur einreichen, wenn der Gewerbeertrag über dem Freibetrag liegt. Kapitalgesellschaften müssen sie immer abgeben. Die Gemeinde setzt danach Vorauszahlungen fest. Sie sind vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Rückfragen braucht es die Steuernummer des Betriebs.

Gründer sollten ab dem ersten Jahr Rücklagen bilden. Nach der ersten Veranlagung verlangt die Gemeinde oft Nachzahlung und Vorauszahlung zugleich.

Fazit

Die Gewerbesteuer greift für Einzelunternehmer und Personengesellschaften erst ab 24.500 Euro Gewerbeertrag. GmbH und UG zahlen ab dem ersten Euro. Freiberufler bleiben ganz außen vor. Durch die Anrechnung auf die Einkommensteuer ist die echte Last für Einzelunternehmer oft gering. Entscheidend ist der Hebesatz der eigenen Gemeinde.

FAQ – Häufige Fragen

Ab welchem Gewinn zahlt man Gewerbesteuer?

Als Einzelunternehmer ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr.

Zählt der Umsatz oder der Gewinn?

Der Gewinn, genauer der Gewerbeertrag. Der Umsatz spielt keine Rolle.

Zahlt eine GmbH immer Gewerbesteuer?

Ja, sobald sie einen positiven Gewerbeertrag hat. Einen Freibetrag gibt es nicht.

Zahlen Kleinunternehmer Gewerbesteuer?

Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Für die Gewerbesteuer gilt der Freibetrag von 24.500 Euro.

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein. Freie Berufe nach § 18 EStG sind nicht gewerbesteuerpflichtig.

Wie hoch ist die Steuermesszahl?

3,5 Prozent des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags.

Wie hoch ist der Mindesthebesatz?

Laut § 16 GewStG 280 Prozent, wenn die Gemeinde nichts Höheres festlegt.

Lässt sich die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer verrechnen?

Einzelunternehmer rechnen das Vierfache des Messbetrags an, höchstens die gezahlte Gewerbesteuer.

Ist die Gewerbesteuer eine Betriebsausgabe?

Nein. Sie darf den Gewinn nicht mindern.

Wann ist die Gewerbesteuer fällig?

Vorauszahlungen sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

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Hinweis: Die Beispiele sind vereinfacht. Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung.

Quellen

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