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Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Vorsteuerabzugsberechtigt bedeutet: Ein Unternehmen darf sich die Umsatzsteuer, die es beim Einkauf an andere Firmen zahlt, vom Finanzamt zurückholen. Diese gezahlte Steuer heißt Vorsteuer. Berechtigt sind fast alle Unternehmer, die ihre eigenen Umsätze mit Umsatzsteuer abrechnen. Kleinunternehmer, Privatpersonen und bestimmte steuerfreie Branchen sind ausgeschlossen.
Das Wichtigste in Kürze
- Vorsteuer ist die Umsatzsteuer auf betriebliche Einkäufe.
- Berechtigte ziehen sie von der eigenen Umsatzsteuer ab.
- Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG sind nicht berechtigt.
- Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung.
Was bedeutet vorsteuerabzugsberechtigt genau?
Die Umsatzsteuer soll am Ende nur der private Verbraucher tragen. Unternehmen reichen sie lediglich durch. Deshalb gibt es den Vorsteuerabzug. Er steht in Paragraf 15 des Umsatzsteuergesetzes.
Ein Unternehmer zahlt beim Einkauf Umsatzsteuer an seinen Lieferanten. Beim Verkauf stellt er seinen Kunden selbst Umsatzsteuer in Rechnung. An das Finanzamt überweist er nur die Differenz. Ist die Vorsteuer höher, erstattet das Finanzamt den Überschuss.
Kurzantwort: Vorsteuerabzugsberechtigt heißt, die beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzubekommen. Für diese Firmen zählt beim Einkauf nur der Nettopreis.
Ein Rechenbeispiel zum Vorsteuerabzug
Eine Schreinerei kauft Holz für 1.000 Euro netto. Der Händler berechnet 19 Prozent Umsatzsteuer, also 190 Euro. Die Schreinerei zahlt 1.190 Euro.
Aus dem Holz baut sie einen Tisch und verkauft ihn für 3.000 Euro netto. Sie stellt dem Kunden 570 Euro Umsatzsteuer in Rechnung. Der Kunde zahlt 3.570 Euro.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Umsatzsteuer aus dem Verkauf | 570 € |
| abzüglich Vorsteuer aus dem Einkauf | 190 € |
| Zahllast an das Finanzamt | 380 € |
Die 380 Euro entsprechen genau 19 Prozent auf den Mehrwert von 2.000 Euro. Daher kommt der Name Mehrwertsteuer.
Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?
Grundsätzlich alle Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, die steuerpflichtige Umsätze machen. Dazu zählen:
- GmbHs, UGs und Aktiengesellschaften
- Einzelunternehmer und Personengesellschaften
- Selbstständige und Freiberufler mit umsatzsteuerpflichtigen Leistungen
- Vermieter von Gewerbeflächen, die zur Umsatzsteuer optiert haben
Der Einkauf muss dem Unternehmen dienen. Gegenstände, die weniger als 10 Prozent betrieblich genutzt werden, gelten laut Gesetz nicht als für das Unternehmen bezogen. Dann entfällt der Abzug.
Wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist
Einige Gruppen dürfen die Vorsteuer nicht abziehen. Für sie ist immer der Bruttopreis entscheidend.
- Privatpersonen: Sie sind Endverbraucher und tragen die Steuer.
- Kleinunternehmer: Sie weisen keine Umsatzsteuer aus und können deshalb auch keine Vorsteuer ziehen.
- Steuerfreie Branchen: Ärzte mit Heilbehandlungen, Banken, Versicherungsvertreter und Vermieter von Wohnraum. Ihre Umsätze sind steuerfrei, deshalb sperrt Paragraf 15 Absatz 2 UStG den Abzug.
Arbeitet ein Unternehmen teils steuerpflichtig und teils steuerfrei, muss es die Vorsteuer aufteilen. Nur der steuerpflichtige Anteil ist abziehbar.
Kleinunternehmer: die Grenzen seit 2025
Die Kleinunternehmerregelung steht in Paragraf 19 UStG. Seit 2025 gilt: Der Umsatz darf im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben. Im laufenden Jahr darf er 100.000 Euro nicht überschreiten. Wird die zweite Grenze im Jahr überschritten, entfällt die Regelung sofort ab diesem Umsatz.
Kleinunternehmer können freiwillig auf die Regelung verzichten. Dann werden sie vorsteuerabzugsberechtigt. Das lohnt sich bei hohen Investitionen oder bei Kunden, die selbst Unternehmer sind. An diese Wahl sind sie fünf Kalenderjahre gebunden.
Kurzantwort: Kleinunternehmer sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Wer freiwillig zur Regelbesteuerung wechselt, bekommt den Vorsteuerabzug, bleibt aber fünf Jahre an die Wahl gebunden.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Der Abzug klappt nur mit einer ordnungsgemäßen Rechnung. Sie muss unter anderem enthalten:
- Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der Leistung sowie den Leistungszeitpunkt
- Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag
Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto reichen weniger Angaben. Seit 2025 müssen Unternehmen außerdem E-Rechnungen empfangen können. Fehlt eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt den Abzug streichen.
Was vorsteuerabzugsberechtigt im Alltag bedeutet
Der Begriff taucht oft in Preislisten, Leasingangeboten und Förderprogrammen auf. Händler zeigen Geschäftskunden meist Nettopreise. Für sie ist die Umsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten. Auch beim Autoleasing rechnen Firmen mit Nettoraten. Wer die Leasingrate über den Leasingfaktor vergleicht, sollte deshalb prüfen, ob netto oder brutto gemeint ist.
Bei Förderungen gilt ähnlich: Vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller erhalten Zuschüsse meist nur auf den Nettobetrag. Die Umsatzsteuer bekommen sie ja schon vom Finanzamt zurück.
Fazit
Vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmer, die ihre Umsätze mit Umsatzsteuer abrechnen. Sie holen sich die Steuer auf Einkäufe zurück und zahlen nur auf ihren Mehrwert. Privatleute, Kleinunternehmer und steuerfreie Branchen tragen die Umsatzsteuer dagegen selbst. Eine korrekte Rechnung ist die wichtigste Voraussetzung.
FAQ – Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer stellt ein Unternehmer seinen Kunden in Rechnung. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die er selbst an Lieferanten zahlt.
Sind Freiberufler vorsteuerabzugsberechtigt?
Ja, wenn sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen und keine Kleinunternehmer sind. Ärzte mit reinen Heilbehandlungen sind die Ausnahme.
Ist ein Verein vorsteuerabzugsberechtigt?
Nur im unternehmerischen Bereich, etwa bei einem Vereinsheim mit Gastronomie. Für ideelle Tätigkeiten gibt es keinen Abzug.
Kann eine GmbH immer Vorsteuer abziehen?
Meistens ja. Ausgeschlossen sind Kosten für steuerfreie Umsätze und bestimmte nicht abziehbare Ausgaben wie Geschenke über 50 Euro.
Wann bekommt man die Vorsteuer zurück?
Mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat oder das Quartal, in dem die Rechnung vorliegt und die Leistung erbracht wurde.
Was passiert bei einer fehlerhaften Rechnung?
Das Finanzamt kann den Abzug versagen. Eine berichtigte Rechnung wirkt in vielen Fällen auf das ursprüngliche Datum zurück.
Sind Vermieter vorsteuerabzugsberechtigt?
Bei Wohnraum nicht. Bei Gewerbeflächen können sie auf die Steuerfreiheit verzichten, wenn der Mieter selbst Unternehmer ist.
Wie hoch ist die Vorsteuer?
Sie entspricht dem Steuersatz der Rechnung, meist 19 Prozent oder ermäßigt 7 Prozent auf den Nettobetrag.
Müssen Kleinunternehmer Umsatzsteuer zahlen?
Nein. Sie weisen keine Umsatzsteuer aus und führen keine ab. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug.
Gilt der Vorsteuerabzug auch für Tankbelege?
Ja, für betriebliche Fahrten. Tankquittungen bis 250 Euro gelten als Kleinbetragsrechnung.
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Hinweis: Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung. Im Einzelfall helfen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Quellen
Nina Wolter rechnet fuer vermögensatlas.de Beispiele durch, statt nur Faustregeln zu nennen.
