Lohnsteuerbescheinigung bei Minijob: Wann es eine gibt

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Eine Lohnsteuerbescheinigung gibt es beim Minijob nur, wenn der Arbeitgeber nach den persönlichen Steuermerkmalen abrechnet. Die meisten Minijobs laufen aber mit der Pauschsteuer von 2 Prozent. In diesem Fall stellt der Arbeitgeber keine Lohnsteuerbescheinigung aus. Das Einkommen muss dann auch nicht in die Steuererklärung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verdienstgrenze im Minijob liegt 2026 bei 603 Euro im Monat.
  • Bei 2 Prozent Pauschsteuer gibt es keine Lohnsteuerbescheinigung.
  • Bei Abrechnung nach Steuerklasse muss der Arbeitgeber eine ausstellen.
  • Die Lohnabrechnung zeigt, welche Variante gilt.

Warum es beim Minijob meist keine Lohnsteuerbescheinigung gibt

Der Arbeitgeber entscheidet, wie er den Minijob versteuert. In der Praxis wählen die meisten die einheitliche Pauschsteuer. Sie beträgt 2 Prozent des Verdienstes. Darin stecken Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Arbeitgeber zahlt sie zusammen mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale.

Das Einkommensteuergesetz regelt die Folge klar. Nach § 41b EStG gelten die Pflichten zur Lohnsteuerbescheinigung nicht für Arbeitslohn, der pauschal besteuert wurde. Die Steuer ist mit der Pauschale abgegolten. Das Finanzamt bekommt deshalb auch keine Daten über diesen Lohn. Beschäftigte finden den Minijob später nicht in ihrer vorausgefüllten Steuererklärung.

Kurzantwort: Bei einem Minijob mit 2 Prozent Pauschsteuer gibt es keine Lohnsteuerbescheinigung. Die Steuer ist damit erledigt. Der Lohn gehört nicht in die Steuererklärung.

Die Arten der Besteuerung im Überblick

Ob eine Bescheinigung kommt, hängt allein von der Art der Besteuerung ab. Die Tabelle fasst die Varianten für den Minijob mit Verdienstgrenze und den kurzfristigen Minijob zusammen.

Besteuerung Steuersatz Lohnsteuerbescheinigung Steuererklärung
Einheitliche Pauschsteuer 2 Prozent nein nicht angeben
Pauschale Lohnsteuer ohne Rentenversicherungs-Pauschalbeitrag 20 Prozent plus Soli und Kirchensteuer nein nicht angeben
Kurzfristiger Minijob, pauschal 25 Prozent plus Soli und Kirchensteuer nein nicht angeben
Individuell nach Steuerklasse je nach Steuerklasse ja in der Anlage N angeben

Die 2 Prozent darf der Arbeitgeber nur nutzen, wenn er auch den pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung zahlt. Fällt dieser Beitrag weg, greift nach § 40a Abs. 2a EStG ein Satz von 20 Prozent. Diese Variante ist selten.

Wann doch eine Lohnsteuerbescheinigung kommt

Manche Arbeitgeber rechnen den Minijob über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab, kurz ELStAM. Dann zählt die Steuerklasse der beschäftigten Person. In den Steuerklassen I bis IV fällt bei einem reinen Minijob meist keine Lohnsteuer an. Die Minijob-Zentrale nennt als Beispiel 200 Euro im Monat. Nach Steuerklasse I bis IV kostet das 0 Euro Steuer, pauschal wären es 4 Euro.

Anders sieht es in den Steuerklassen V und VI aus. Dort zieht der Arbeitgeber schon bei kleinen Beträgen Lohnsteuer ab. Das betrifft etwa Menschen, die neben ihrem Hauptjob einen Minijob haben und Steuerklasse VI nutzen. In allen diesen Fällen gilt:

  • Der Arbeitgeber übermittelt die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch ans Finanzamt.
  • Die Frist endet am letzten Februartag des Folgejahres.
  • Beschäftigte erhalten einen Ausdruck oder eine elektronische Kopie.
  • Der Verdienst gehört in die Anlage N der Steuererklärung.

Wer zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, bekommt sie über die Steuererklärung oft zurück. Das lohnt sich besonders bei Steuerklasse VI.

So lässt sich die eigene Situation prüfen

  • Schritt 1: Die Lohnabrechnung ansehen. Steht dort „Pauschsteuer 2 %“ oder ein ähnlicher Hinweis, ist der Fall klar.
  • Schritt 2: Taucht eine Steuerklasse auf, rechnet der Arbeitgeber individuell ab.
  • Schritt 3: Im Zweifel beim Arbeitgeber oder im Lohnbüro nachfragen.
  • Schritt 4: Bei individueller Abrechnung die Daten der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N übernehmen.

Für die Steuererklärung braucht es außerdem die eigene Steuernummer. Was die Abkürzungen auf Bescheiden bedeuten, erklärt der Beitrag zur Steuernummer-Abkürzung.

Kurzantwort: Wer eine Lohnsteuerbescheinigung für den Minijob bekommt, wird nach Steuerklasse abgerechnet. Dann muss der Minijob in die Steuererklärung.

Minijob, Midijob und Rente

Ab 603,01 Euro im Monat beginnt der Übergangsbereich, der sogenannte Midijob. Er reicht bis 2.000 Euro. Hier gibt es keine Pauschsteuer mehr. Der Arbeitgeber rechnet immer nach Steuerklasse ab und stellt eine Lohnsteuerbescheinigung aus.

Unabhängig von der Steuer zahlen gewerbliche Minijobs in die Rentenversicherung ein. Wer sich nicht befreien lässt, sammelt so Beitragszeiten. Wie viel das langfristig bringt, zeigt die Rechnung zur Rente nach 20 Jahren Minijob. Als Nachweis über Verdienst und Abgaben dienen im Alltag die monatlichen Lohnabrechnungen. Sie sollten gut aufbewahrt werden.

Fazit

Beim Minijob hängt die Lohnsteuerbescheinigung an der Art der Besteuerung. Mit 2 Prozent Pauschsteuer gibt es keine Bescheinigung und keinen Eintrag in der Steuererklärung. Rechnet der Arbeitgeber nach Steuerklasse ab, kommt die Bescheinigung bis Ende Februar. Dann gehört der Minijob in die Anlage N. Ein Blick auf die Lohnabrechnung klärt die Frage meist in Sekunden.

FAQ – Häufige Fragen

Gibt es für einen Minijob eine Lohnsteuerbescheinigung?

Nur wenn der Arbeitgeber nach Steuerklasse abrechnet. Bei 2 Prozent Pauschsteuer gibt es keine.

Muss der Minijob in die Steuererklärung?

Bei Pauschsteuer nein. Bei individueller Besteuerung ja, in der Anlage N.

Wer zahlt die 2 Prozent Pauschsteuer?

Der Arbeitgeber überweist sie an die Minijob-Zentrale. Er darf sie aber vom Lohn abziehen, wenn das vereinbart ist.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat.

Bis wann muss die Lohnsteuerbescheinigung vorliegen?

Der Arbeitgeber übermittelt sie bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres ans Finanzamt.

Was passiert in Steuerklasse VI?

Der Arbeitgeber zieht schon bei kleinen Beträgen Lohnsteuer ab. Über die Steuererklärung gibt es oft Geld zurück.

Gibt es beim kurzfristigen Minijob eine Bescheinigung?

Nicht bei pauschaler Besteuerung mit 25 Prozent. Bei Abrechnung nach Steuerklasse schon.

Woran ist die Pauschsteuer auf der Abrechnung zu erkennen?

Meist steht dort ein Posten wie „Pauschsteuer 2 %“. Eine Steuerklasse ist dann nicht angegeben.

Gibt es beim Midijob eine Lohnsteuerbescheinigung?

Ja. Midijobs werden immer nach Steuerklasse abgerechnet.

Was tun, wenn die Bescheinigung fehlt?

Zuerst die Abrechnung prüfen. Wird individuell besteuert, beim Arbeitgeber nachfragen.

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Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Quellen

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