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Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Neffen und Nichten gehören bei der Erbschaftsteuer zur Steuerklasse II. Ihr Freibetrag liegt bei 20.000 Euro. Was darüber liegt, wird mit 15 bis 43 Prozent besteuert. Bei einem steuerpflichtigen Erbe bis 75.000 Euro sind es 15 Prozent, bis 300.000 Euro 20 Prozent. Kinder der Neffen, also Großneffen, fallen sogar in Steuerklasse III.
Das Wichtigste in Kürze
- Neffen und Nichten: Steuerklasse II
- Freibetrag: 20.000 Euro, alle zehn Jahre neu
- Steuersatz: 15 bis 43 Prozent
- Großneffen und Großnichten: Steuerklasse III mit 30 bis 50 Prozent
Erbschaftsteuer für Neffen: die Steuerklasse
Das Erbschaftsteuergesetz teilt Erben in drei Steuerklassen ein. Maßgeblich ist das Verhältnis zum Verstorbenen. Paragraf 15 zählt zur Steuerklasse II unter anderem Geschwister und die „Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern“. Das sind Neffen und Nichten. Die Regel gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermaßen.
Wichtig ist der Grad der Verwandtschaft. Nur die Kinder von Bruder oder Schwester gehören in Steuerklasse II. Deren Kinder, also Großneffen und Großnichten, fallen in Steuerklasse III. Dort gelten deutlich höhere Steuersätze.
Kurzantwort: Neffen und Nichten haben einen Freibetrag von 20.000 Euro. Darüber zahlen sie in Steuerklasse II zwischen 15 und 43 Prozent Erbschaftsteuer.
Freibetrag für Neffen und Nichten
Paragraf 16 legt für Personen der Steuerklasse II einen Freibetrag von 20.000 Euro fest. Zum Vergleich: Kinder haben 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Der Freibetrag gilt pro Person und pro Erblasser. Erben zwei Nichten von derselben Tante, hat jede ihren eigenen Freibetrag.
Dazu kommen weitere Abzüge:
- Hausrat und andere bewegliche Gegenstände bleiben bis 12.000 Euro steuerfrei. Das regelt Paragraf 13.
- Für Beerdigung, Grabpflege und Nachlassabwicklung zieht das Finanzamt ohne Nachweis 15.000 Euro ab. Diese Pauschale steht in Paragraf 10.
- Schulden des Verstorbenen mindern den Wert des Erbes.
Steuersätze in Steuerklasse II
Der Steuersatz steigt mit dem Wert des Erbes nach Abzug aller Freibeträge. Paragraf 19 nennt folgende Stufen:
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Steuerklasse I | Steuerklasse II (Neffen) | Steuerklasse III (Großneffen) |
|---|---|---|---|
| 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Der Satz gilt immer für den gesamten steuerpflichtigen Betrag. Knapp über einer Stufengrenze würde das unfair wirken. Deshalb gibt es den Härteausgleich nach Paragraf 19 Absatz 3. Er begrenzt die Mehrsteuer beim Sprung in die nächste Stufe.
Rechenbeispiele für Neffen
Beispiel 1: Eine Nichte bekommt von ihrem Onkel 100.000 Euro geschenkt. Nach Abzug des Freibetrags bleiben 80.000 Euro. Das liegt knapp über der Grenze von 75.000 Euro. Mit 20 Prozent wären es 16.000 Euro Steuer. Der Härteausgleich senkt die Steuer auf 13.750 Euro. Die Rechnung: 15 Prozent auf 75.000 Euro ergeben 11.250 Euro. Dazu kommt höchstens die Hälfte des Betrags über der Grenze, also 2.500 Euro.
Beispiel 2: Ein Neffe erbt als Alleinerbe 300.000 Euro von seiner Tante. Er zieht die Pauschale von 15.000 Euro und den Freibetrag von 20.000 Euro ab. Es bleiben 265.000 Euro. Bei 20 Prozent zahlt er 53.000 Euro Erbschaftsteuer. Ein Kind der Tante hätte bei gleichem Erbe gar nichts gezahlt, weil sein Freibetrag bei 400.000 Euro liegt.
Kurzantwort: Erbt ein Neffe 300.000 Euro, zahlt er nach Pauschale und Freibetrag rund 53.000 Euro Erbschaftsteuer.
Steuer sparen: legale Wege
Der niedrige Freibetrag lässt sich durch Planung besser nutzen. Die wichtigsten Wege:
- Schenkungen zu Lebzeiten: Der Freibetrag von 20.000 Euro gilt alle zehn Jahre neu. Das regelt Paragraf 14. Wer früh beginnt, kann ihn mehrfach nutzen. Mehr dazu steht im Beitrag steuerfrei schenken.
- Verteilen auf mehrere Personen: Jede Nichte und jeder Neffe hat einen eigenen Freibetrag.
- Gelegenheitsgeschenke: Übliche Geschenke zu Geburtstag oder Hochzeit bleiben steuerfrei, solange sie angemessen sind.
- Adoption: Ein adoptierter Neffe wechselt in Steuerklasse I. Das Familiengericht prüft aber, ob die Adoption sittlich gerechtfertigt ist. Ein reines Steuersparmotiv reicht nicht.
- Testament: Ohne Testament erben Neffen nur in bestimmten Fällen. Der Erblasser darf keine Kinder oder Enkel haben, und ihr eigener Elternteil muss schon verstorben sein. Wer Neffen sicher bedenken will, braucht ein Testament.
Anzeige beim Finanzamt
Grundsätzlich muss jede Erbschaft innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden. Das gilt auch, wenn am Ende keine Steuer anfällt. Eine Ausnahme gilt oft, wenn ein Gericht oder Notar das Testament eröffnet hat. Banken und Nachlassgerichte melden Erbfälle zusätzlich selbst. Das Finanzamt fordert dann oft eine Erbschaftsteuererklärung an. Den Unterschied zwischen Steuernummer und anderen Kennungen erklärt der Beitrag zur Steuernummer-Abkürzung.
Wer eine größere Summe erbt, stellt sich oft neue Fragen zum eigenen Vermögen. Einen Anhaltspunkt liefert der Beitrag Ab wie viel Geld auf dem Konto ist man reich?.
FAQ – Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag für Neffen?
20.000 Euro. Er gilt für Erbschaften und Schenkungen und erneuert sich alle zehn Jahre.
Welche Steuerklasse haben Neffen und Nichten?
Steuerklasse II. Das legt Paragraf 15 des Erbschaftsteuergesetzes fest.
Wie viel Steuer zahlt ein Neffe auf 50.000 Euro?
Nach dem Freibetrag bleiben 30.000 Euro. Bei 15 Prozent sind das 4.500 Euro, ohne weitere Abzüge.
Welche Steuerklasse haben Großneffen?
Steuerklasse III. Der Freibetrag liegt ebenfalls bei 20.000 Euro, die Sätze aber bei 30 bis 50 Prozent.
Gilt der Freibetrag auch bei Schenkungen?
Ja. Schenkungen und Erbschaften innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.
Können Neffen gesetzliche Erben sein?
Ja, als Erben der zweiten Ordnung. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene keine Kinder oder Enkel hinterlässt. Neffen treten dann an die Stelle ihres bereits verstorbenen Elternteils.
Was ist der Härteausgleich?
Eine Regel, die den Steuersprung knapp über einer Stufengrenze abmildert. Sie steht in Paragraf 19 Absatz 3.
Zählt ein Haus zum Erbe des Neffen?
Ja. Neffen haben keine Steuerbefreiung für das Familienheim. Diese gilt nur für Ehe- oder Lebenspartner und Kinder.
Muss ein Neffe das Erbe beim Finanzamt melden?
Grundsätzlich ja, innerhalb von drei Monaten. Ausnahmen gelten oft, wenn ein Gericht oder Notar das Testament eröffnet hat.
Lohnt sich eine Adoption des Neffen?
Steuerlich ja, rechtlich ist sie an enge Voraussetzungen gebunden. Ein reines Steuermotiv erkennt das Gericht nicht an.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei konkreten Erbfällen bitte eine Steuerberaterin oder einen Fachanwalt fragen.
Quellen
- Gesetze im Internet: Paragraf 15 ErbStG (Steuerklassen)
- Gesetze im Internet: Paragraf 16 ErbStG (Freibeträge)
- Gesetze im Internet: Paragraf 19 ErbStG (Steuersätze)
Nina Wolter rechnet fuer vermögensatlas.de Beispiele durch, statt nur Faustregeln zu nennen.
