BW Grunderwerbsteuer: 5 Prozent in Baden-Württemberg erklärt

Veröffentlicht am 29.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg (BW) beträgt 5,0 Prozent des Kaufpreises. Sie fällt einmal an, sobald eine Immobilie oder ein Grundstück den Eigentümer wechselt. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind das 20.000 Euro.

Kurzantwort: In Baden-Württemberg gelten 5,0 Prozent Grunderwerbsteuer auf den notariell beurkundeten Kaufpreis. Den Betrag zahlt in der Regel der Käufer nach dem Steuerbescheid des Finanzamts.

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuersatz in BW: 5,0 Prozent seit dem 5. November 2011
  • Berechnungsbasis: Kaufpreis samt übernommener Lasten
  • Keine Steuer bei Erbe, Schenkung und Verkauf unter Ehegatten
  • Ohne gezahlte Steuer gibt es keinen Grundbucheintrag

Grunderwerbsteuer BW: Steuersatz und Geschichte

Bis 2006 galt bundesweit ein einheitlicher Satz von 3,5 Prozent. Seit dem 1. September 2006 dürfen die Länder den Satz selbst festlegen. Baden-Württemberg nutzte das ab dem 5. November 2011 und erhöhte auf 5,0 Prozent. Seither ist der Satz stabil geblieben.

Damit liegt das Land im Bundesvergleich im unteren Mittelfeld. Nur Bayern verlangt mit 3,5 Prozent weniger. Andere Länder verlangen deutlich mehr. Die folgende Tabelle zeigt einige Länder im Vergleich.

Bundesland Steuersatz Steuer bei 400.000 Euro
Bayern 3,5 % 14.000 Euro
Baden-Württemberg 5,0 % 20.000 Euro
Niedersachsen 5,0 % 20.000 Euro
Berlin 6,0 % 24.000 Euro
Nordrhein-Westfalen 6,5 % 26.000 Euro

Ein Kauf in Nordrhein-Westfalen kostet bei gleichem Preis also 6.000 Euro mehr Steuer als in BW. Wer in Bayern kauft, zahlt dagegen 6.000 Euro weniger als in BW.

Grunderwerbsteuer berechnen: Beispiele für Baden-Württemberg

Die Formel ist einfach. Kaufpreis mal 0,05 ergibt die Steuer. Das Finanzamt rundet den Betrag auf volle Euro ab. Wichtig ist die richtige Bemessungsgrundlage, denn sie umfasst mehr als den reinen Kaufpreis.

Kaufpreis Grunderwerbsteuer (5,0 %)
250.000 Euro 12.500 Euro
300.000 Euro 15.000 Euro
400.000 Euro 20.000 Euro
500.000 Euro 25.000 Euro
600.000 Euro 30.000 Euro

Zur Gegenleistung zählen etwa übernommene Grundschulden, Wohnrechte oder Nießbrauchsrechte. Auch Vermessungskosten, die der Käufer übernimmt, erhöhen die Basis. Die Steuer richtet sich laut Gesetz nach dem Wert der Gegenleistung.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer in BW?

Nach dem Grunderwerbsteuergesetz sind grundsätzlich alle Beteiligten des Kaufvertrags Steuerschuldner. Sie haften gegenüber dem Finanzamt gemeinsam. In der Praxis legt der Kaufvertrag fest, dass der Käufer die Steuer trägt. Das ist der Normalfall.

Kurzantwort: Die Grunderwerbsteuer zahlt im Regelfall der Käufer. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Finanzamt aber mit, falls der Käufer nicht zahlt.

Der Notar meldet den Verkauf dem Finanzamt. Wenige Wochen später kommt der Steuerbescheid. Ohne Zahlung stellt das Amt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung braucht das Grundbuchamt für die Eintragung des neuen Eigentümers. Erst mit diesem Eintrag ist der Käufer offiziell Eigentümer.

Wann entfällt die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?

Das Gesetz kennt mehrere Ausnahmen. Sie gelten in BW genauso wie in jedem anderen Bundesland. Die wichtigsten Fälle nach Paragraf 3 des Grunderwerbsteuergesetzes:

  • Der Kaufpreis liegt bei höchstens 2.500 Euro.
  • Der Erwerb erfolgt durch Erbschaft oder Schenkung.
  • Ehegatten oder Lebenspartner kaufen voneinander.
  • Ein früherer Ehegatte erhält das Grundstück bei der Scheidung im Zuge der Vermögensauseinandersetzung.
  • Käufer und Verkäufer sind in gerader Linie verwandt, etwa Eltern und Kinder oder Großeltern und Enkel.
  • Miterben teilen einen Nachlass unter sich auf.

Steuerfrei sind auch Stiefkinder und Adoptivkinder. Bei Schenkungen kann dafür Schenkungsteuer anfallen. Mehr dazu erklärt der Beitrag zum Thema steuerfrei schenken. Beim Erbe eines Hauses zwischen Eheleuten hilft der Artikel zur Erbschaftsteuer beim Ehepartner.

Grunderwerbsteuer sparen beim Immobilienkauf in BW

Einen Freibetrag für Ersterwerber gibt es in Baden-Württemberg nicht. Trotzdem lässt sich die Bemessungsgrundlage legal verringern. Das gelingt vor allem bei beweglichen Sachen.

  • Inventar getrennt ausweisen: Einbauküche, Markise, Sauna oder Gartenhaus gehören nicht zum Grundstück. Sie erscheinen im Kaufvertrag mit einem eigenen, realistischen Betrag.
  • Instandhaltungsrücklage: Bei Eigentumswohnungen zählt der anteilige Betrag der Rücklage nicht zur Gegenleistung.
  • Hausbau trennen: Wird zuerst das Grundstück gekauft und dann das Haus separat beauftragt, fällt die Steuer nur auf das Grundstück an.
  • Kaufpreisminderung: Sinkt der Preis innerhalb von zwei Jahren wegen eines Mangels, kann das Finanzamt die Steuer anpassen.

Beim Inventar gilt Augenmaß. Ein überhöhter Wert für bewegliche Sachen fällt dem Finanzamt auf. Bei einem Hausbau helfen außerdem die Kosten für das Grundstück und die laufende Grundsteuer bei der Gesamtplanung.

Weitere Kaufnebenkosten neben der Grunderwerbsteuer

Die Steuer ist nur ein Teil der Nebenkosten. Hinzu kommen Notar und Grundbuchamt. Als grobe Faustregel gelten dafür rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises, der genaue Betrag hängt vom Einzelfall ab. Falls ein Makler beteiligt ist, kommt seine Provision obendrauf. Wie Notare abrechnen, zeigt der Beitrag zum Verdienst von Notaren.

Wer eine Immobilie kauft, sollte die Nebenkosten früh in die Finanzierung einrechnen. Banken finanzieren sie oft nicht mit. Dann muss das Eigenkapital reichen. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind allein für die Steuer 20.000 Euro einzuplanen.

Fazit

Die Grunderwerbsteuer in BW liegt seit 2011 unverändert bei 5,0 Prozent. Sie berechnet sich einfach, verlangt aber Sorgfalt bei der Kaufvertragsgestaltung. Wer bewegliche Gegenstände sauber ausweist und die Ausnahmen kennt, zahlt nicht mehr als nötig. Für Erbe, Schenkung und Verkauf unter nahen Angehörigen entfällt die Steuer ganz.

FAQ – Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in BW?

Sie beträgt 5,0 Prozent des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 5. November 2011 in ganz Baden-Württemberg.

Wie viel Grunderwerbsteuer fällt bei 400.000 Euro Kaufpreis an?

Bei 5 Prozent sind es 20.000 Euro. Bei 300.000 Euro Kaufpreis liegt der Betrag bei 15.000 Euro.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?

Im Regelfall zahlt der Käufer. Steht im Kaufvertrag nichts anderes, schulden Verkäufer und Käufer die Steuer gemeinsam gegenüber dem Finanzamt.

Gibt es in BW einen Freibetrag?

Für normale Kaufverträge gibt es keinen Freibetrag. Nur ein Kaufpreis bis 2.500 Euro bleibt nach dem Gesetz steuerfrei.

Wann ist in BW keine Grunderwerbsteuer fällig?

Zum Beispiel bei Erbschaft, Schenkung, Verkauf unter Ehegatten oder an Verwandte in gerader Linie. Auch der Erwerb durch den früheren Ehegatten bei der Scheidung bleibt steuerfrei.

Wird die Maklerprovision mitbesteuert?

Normalerweise nicht. Die Steuer bemisst sich am Kaufpreis. Übernimmt der Käufer aber die Maklerkosten des Verkäufers vertraglich, zählt dieser Betrag zur Gegenleistung.

Kann die Einbauküche die Steuer senken?

Ja, bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche gehören nicht zum Grundstück. Sie sollten im Kaufvertrag mit einem realistischen Betrag gesondert ausgewiesen sein.

Wann muss die Steuer bezahlt werden?

Das Finanzamt verschickt nach dem Notartermin einen Steuerbescheid. Erst nach der Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Grundbucheintrag.

Gilt der BW-Steuersatz auch für Neubau und Grundstück?

Ja, der Satz gilt für Grundstücke und bebaute Immobilien. Beim Hausbau lohnt es sich, Grundstück und Bauleistung getrennt zu vereinbaren, weil dann nur das Grundstück besteuert wird.

Wo ist die Grunderwerbsteuer am niedrigsten?

Bayern erhebt mit 3,5 Prozent den niedrigsten Satz. Baden-Württemberg liegt mit 5,0 Prozent im unteren Mittelfeld der Bundesländer.

Mehr zum Thema

Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei konkreten Kaufplänen klären Notar, Finanzamt oder Steuerberater die Einzelheiten.

Quellen

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