Was wird von der Rente abgezogen? Die wichtigsten Abzüge erklärt

Veröffentlicht am 27.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten

Von der gesetzlichen Rente gehen vor der Auszahlung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, insgesamt zwischen 12,3 und 13 Prozent der Bruttorente. Hinzu kommt bei höherem Einkommen die Einkommensteuer, die aber getrennt über die Steuererklärung läuft und nicht automatisch von der Rentenkasse einbehalten wird. Wie viel am Ende tatsächlich abgezogen wird, hängt von der Rentenhöhe, der Kinderzahl und weiteren Einkünften ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankenversicherung: 7,3 Prozent Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, macht 2026 rund 8,75 Prozent.
  • Pflegeversicherung: 3,6 Prozent mit Kindern, 4,2 Prozent für Kinderlose.
  • Beide Versicherungen zusammen: etwa 12,35 bis 12,95 Prozent der Bruttorente.
  • Einkommensteuer läuft getrennt über die Steuererklärung, nicht als automatischer Abzug der Rentenkasse.

Die zwei großen Abzüge: Kranken- und Pflegeversicherung

Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner zahlen ihre Kranken- und Pflegeversicherung direkt aus der Bruttorente, die Deutsche Rentenversicherung behält die Beiträge ein und zahlt nur den Restbetrag aus. Das nennt sich Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR. Wer freiwillig oder privat versichert ist, überweist die Beiträge stattdessen selbst an seine Kasse oder Versicherung.

Beitragssatz zur Krankenversicherung 2026

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 14,6 Prozent der Bruttorente, davon trägt die Rentnerin oder der Rentner die Hälfte, also 7,3 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, im Schnitt 2,9 Prozent, wovon wiederum die Hälfte an den Versicherten geht. Das ergibt einen persönlichen Zusatzbeitrag von rund 1,45 Prozent. In Summe zahlen die meisten gesetzlich Versicherten damit etwa 8,75 Prozent ihrer Bruttorente an die Krankenkasse.

Bestandteil Beitragssatz für Rentner
Grundbeitrag Krankenversicherung 7,3 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (hälftig) 1,45 %
Krankenversicherung gesamt ca. 8,75 %

Kurzantwort: Für die Krankenversicherung zahlen gesetzlich versicherte Rentner 2026 etwa 8,75 Prozent ihrer Bruttorente, zusammengesetzt aus 7,3 Prozent Grundbeitrag und der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags.

Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2026

Anders als bei der Krankenversicherung tragen Rentnerinnen und Rentner den Beitrag zur Pflegeversicherung vollständig allein, ein Arbeitgeberanteil entfällt naturgemäß. Der Satz liegt 2026 bei 3,6 Prozent für Personen mit Kindern. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten und kommen damit auf 4,2 Prozent. Wer vor 1940 geboren wurde, zahlt unabhängig von Kindern den niedrigeren Satz.

Rechenbeispiel für eine Bruttorente von 1.500 Euro

Eine Rentnerin mit einem Kind und einer Bruttorente von 1.500 Euro zahlt etwa 131 Euro Krankenversicherung und 54 Euro Pflegeversicherung, zusammen rund 185 Euro im Monat. Ausgezahlt werden ihr damit ungefähr 1.315 Euro. Ein kinderloser Rentner mit derselben Bruttorente zahlt für die Pflegeversicherung stattdessen 63 Euro, seine Gesamtabzüge liegen bei etwa 194 Euro im Monat. Bei höheren Bruttorenten steigen beide Abzüge proportional mit, weil beide Beitragssätze feste Prozentwerte der Bruttorente sind, bis zur jährlich festgelegten Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung.

Bruttorente KV-Abzug PV-Abzug (mit Kind) Nettorente
1.500 Euro 131 Euro 54 Euro 1.315 Euro
2.000 Euro 175 Euro 72 Euro 1.753 Euro

Wie die Einkommensteuer die Rente zusätzlich betrifft

Neben Kranken- und Pflegeversicherung kann auch Einkommensteuer anfallen, allerdings nicht als direkter Abzug der Rentenkasse. Ein Teil der Rente ist steuerpflichtig, der genaue Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und liegt bei einem Start 2026 bei 84 Prozent. Ob am Ende Steuer gezahlt werden muss, hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen und dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 ab. Die Details dazu gelten für Altersrenten genauso wie für die Witwenrente.

Kurzantwort: Die Einkommensteuer wird nicht automatisch von der Rente abgezogen. Sie fällt nur an, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, und läuft über die separate Steuererklärung.

Was nicht von der Rente abgezogen wird

Anders als beim Arbeitslohn ziehen Rentenkassen keine Beiträge zur Arbeitslosen- oder Rentenversicherung ab, diese Zeit ist mit dem Rentenbezug vorbei. Auch die Kirchensteuer wird nicht automatisch von der Rente einbehalten, sie wird bei Bedarf über die Steuererklärung oder eine gesonderte Vorauszahlung erhoben. Wer eine private Zusatzrente oder eine Betriebsrente bezieht, muss für diese Teile die Abzüge oft getrennt berechnen, da andere Regeln gelten können. Auch der Rentenanpassungsbescheid weist Kranken- und Pflegeversicherung stets getrennt von möglichen Steuervorauszahlungen aus, ein Blick in dieses Dokument schafft schnell Klarheit über die tatsächliche Nettorente.

Fazit

Von der Bruttorente gehen bei gesetzlich Versicherten meist zwischen 12,3 und 13 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung ab, abhängig von der Kinderzahl. Einkommensteuer kommt nur hinzu, wenn das gesamte Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, und wird getrennt über die Steuererklärung erhoben. Wer seine Nettorente genau kennen will, rechnet am besten beide Posten getrennt durch.

FAQ – Häufige Fragen

Welche Abzüge gehen direkt von der Rente ab?

Bei gesetzlich Versicherten sind das die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die die Rentenkasse automatisch einbehält.

Wie hoch ist der Krankenversicherungsbeitrag für Rentner 2026?

Etwa 8,75 Prozent der Bruttorente, zusammengesetzt aus 7,3 Prozent Grundbeitrag und der Hälfte des Zusatzbeitrags.

Wie hoch ist der Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner?

3,6 Prozent mit Kindern, 4,2 Prozent für Kinderlose.

Wird die Einkommensteuer auch direkt von der Rente abgezogen?

Nein, sie wird getrennt über die Steuererklärung berechnet und fällt nur bei Überschreiten des Grundfreibetrags an.

Zahlen Rentner noch Beiträge zur Rentenversicherung?

Nein, mit Beginn der Altersrente entfallen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Wird Kirchensteuer automatisch von der Rente abgezogen?

Nein, sie wird bei Bedarf über die Steuererklärung oder eine gesonderte Zahlung erhoben.

Wie viel bleibt netto von 1.500 Euro Bruttorente?

Bei einem Rentner mit Kind bleiben nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung etwa 1.315 Euro übrig.

Gilt der Kinderlosenzuschlag für alle Altersgruppen?

Nein, Personen, die vor 1940 geboren wurden, zahlen unabhängig von Kindern den niedrigeren Satz.

Welche Abzüge betreffen eine Betriebsrente zusätzlich?

Für Betriebsrenten können eigene Regeln bei Kranken- und Pflegeversicherung gelten, die getrennt von der gesetzlichen Rente berechnet werden.

Wo kann ich meine persönlichen Abzüge nachschauen?

Im jährlichen Rentenanpassungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung stehen Brutto- und Nettobetrag sowie alle Abzüge einzeln aufgeführt.

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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Quellen

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