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Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Wer eine Altersrente bezieht, darf seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen. Das gilt für die reguläre und für die vorgezogene Altersrente. Die Rente wird dadurch nicht gekürzt. Grenzen gibt es weiter bei Erwerbsminderungsrenten und bei Witwen- und Witwerrenten. Steuern und Krankenkassenbeiträge fallen auf den Nebenverdienst trotzdem an.
Das Wichtigste in Kürze
- Altersrente: kein Limit beim Hinzuverdienst.
- Volle Erwerbsminderungsrente: 2026 rund 20.764 Euro im Jahr.
- Minijob 2026: bis 603 Euro im Monat.
- Aktivrente: seit 2026 bis 2.000 Euro Lohn im Monat steuerfrei, ab Regelaltersgrenze.
Wie viel darf man als Rentner dazuverdienen?
Die Antwort hängt von der Art der Rente ab. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Das betrifft auch Menschen, die vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, etwa mit 63 oder als schwerbehinderte Menschen. Vorher durften Frührentner nur begrenzt hinzuverdienen, sonst wurde die Rente gekürzt.
| Rentenart | Hinzuverdienst 2026 |
|---|---|
| Reguläre Altersrente | unbegrenzt |
| Vorgezogene Altersrente | unbegrenzt |
| Volle Erwerbsminderungsrente | 20.763,75 Euro im Jahr |
| Teilweise Erwerbsminderungsrente | mindestens 41.527,50 Euro im Jahr |
| Witwen- und Witwerrente | Freibetrag 1.122,53 Euro netto im Monat (ab 1. Juli 2026) |
Kurzantwort: Mit einer Altersrente darf man unbegrenzt dazuverdienen. Nur bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gelten Grenzen.
Erwerbsminderungsrente: Hier gelten Grenzen
Bei der vollen Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze 2026 bei 20.763,75 Euro im Kalenderjahr. Bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt sie mindestens 41.527,50 Euro. Die individuelle Grenze kann höher sein. Wer mehr verdient, verliert nicht die ganze Rente. Die Rentenversicherung zieht 40 Prozent des Betrags ab, der über der Grenze liegt.
Ein Beispiel: Wer mit voller Erwerbsminderungsrente 22.763,75 Euro im Jahr verdient, liegt 2.000 Euro über der Grenze. Davon werden 40 Prozent angerechnet. Die Rente sinkt also um 800 Euro im Jahr. Zusätzlich kann ein sogenannter Hinzuverdienstdeckel greifen. Er orientiert sich am höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre vor der Erwerbsminderung.
Wichtig ist außerdem die Arbeitszeit. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf nur unter drei Stunden täglich arbeiten. Sonst prüft die Rentenversicherung, ob die Erwerbsminderung noch besteht.
Witwen- und Witwerrente
Bei der Hinterbliebenenrente gibt es einen Freibetrag. Seit 1. Juli 2026 beträgt er 1.122,53 Euro netto im Monat. Für jedes Kind mit Waisenrentenanspruch kommen 238,11 Euro hinzu. Vom Einkommen darüber rechnet die Rentenversicherung 40 Prozent auf die Rente an. Zum Einkommen zählen hier auch eigene Renten.
Minijob in der Rente
Ein Minijob ist bei Rentnern beliebt. 2026 liegt die Grenze bei 603 Euro im Monat. Grundlage ist der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Für die Beschäftigten bleibt der Minijob steuer- und abgabenfrei, wenn der Arbeitgeber pauschal abrechnet. Vor der Regelaltersgrenze zahlen Minijobber einen kleinen Rentenbeitrag. Das erhöht die spätere Rente leicht. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich.
Aktivrente 2026: 2.000 Euro steuerfrei
Seit 1. Januar 2026 gibt es die Aktivrente. Das ist ein Steuervorteil für Menschen, die nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat bleiben dann steuerfrei.
- Wer profitiert: Angestellte in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
- Wer nicht: Selbstständige, Freiberufler und Minijobber.
- Antrag: Nicht nötig. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag bei der Lohnabrechnung.
- Abgaben: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen weiter an.
Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise. Für den Jahrgang 1960 liegt sie bei 66 Jahren und 4 Monaten.
Kurzantwort: Wer nach der Regelaltersgrenze angestellt weiterarbeitet, kann seit 2026 bis zu 2.000 Euro Lohn im Monat steuerfrei verdienen.
Steuern und Beiträge auf den Hinzuverdienst
Außerhalb von Minijob und Aktivrente gilt: Lohn und Rente werden zusammen versteuert. Das kann den Steuersatz spürbar erhöhen. Oft wird dann eine Steuererklärung nötig. Vor der Regelaltersgrenze zahlen Beschäftigte zudem Rentenbeiträge. Diese erhöhen die Rente später. Nach der Regelaltersgrenze ist man rentenversicherungsfrei, kann aber freiwillig weiter einzahlen. Auch das steigert die Rente.
Schritt für Schritt zum Nebenjob in der Rente
- Rentenart klären: Im Rentenbescheid steht, ob eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente gezahlt wird.
- Grenze prüfen: Bei Altersrenten entfällt dieser Schritt. Sonst die Werte aus der Tabelle oben mit dem geplanten Jahreseinkommen vergleichen.
- Beschäftigungsform wählen: Minijob, Teilzeit oder Selbstständigkeit haben unterschiedliche Folgen für Steuern und Beiträge.
- Melden: Bei Renten mit Grenze den Job der Rentenversicherung mitteilen.
- Steuern einplanen: Rücklagen für eine mögliche Nachzahlung bilden.
Fazit
Wer eine Altersrente bezieht, darf beliebig viel hinzuverdienen. Grenzen gelten nur bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Minijob und Aktivrente bieten steuerliche Vorteile. Jeder Nebenjob muss der Rentenversicherung gemeldet werden, wenn eine Rente mit Hinzuverdienstgrenze läuft.
FAQ – Häufige Fragen
Gibt es 2026 eine Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner?
Nein. Seit 2023 dürfen Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen.
Gilt das auch für die Rente mit 63?
Ja. Auch bei vorgezogenen Altersrenten gibt es keine Grenze mehr.
Wie viel darf man zur Erwerbsminderungsrente dazuverdienen?
Bei voller Erwerbsminderung 2026 bis 20.763,75 Euro im Jahr.
Was passiert, wenn man die Grenze überschreitet?
40 Prozent des Betrags über der Grenze werden von der Rente abgezogen.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 Euro im Monat.
Was ist die Aktivrente?
Ein Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat für Beschäftigte nach der Regelaltersgrenze.
Gilt die Aktivrente für Selbstständige?
Nein. Sie gilt nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Muss man Hinzuverdienst versteuern?
Ja, meist zusammen mit der Rente. Ausnahmen sind der pauschal abgerechnete Minijob und die Aktivrente.
Erhöht ein Nebenjob die Rente?
Ja, wenn Rentenbeiträge fließen. Nach der Regelaltersgrenze nur bei freiwilliger Beitragszahlung.
Wie viel darf man zur Witwenrente dazuverdienen?
Seit Juli 2026 sind 1.122,53 Euro netto im Monat anrechnungsfrei, plus 238,11 Euro je Kind.
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- Witwenrente: Freibetrag
- Private Rentenversicherung und Steuer
- Lohnsteuerbescheinigung beim Minijob
- Rentenversicherungsnummer finden
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Verbindliche Auskünfte gibt die Deutsche Rentenversicherung.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung
- Deutsche Rentenversicherung: Aktivrente
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz: Das ändert sich 2026
Nina Wolter rechnet fuer vermögensatlas.de Beispiele durch, statt nur Faustregeln zu nennen.
