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Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Steuerschulden verjähren in Deutschland in der Regel nach fünf Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer fällig wurde. Bei Steuerhinterziehung gelten zehn Jahre. Das Finanzamt kann die Verjährung aber unterbrechen, zum Beispiel durch eine schriftliche Mahnung, eine Stundung oder eine Pfändung. Danach beginnt die Frist von vorn.
Das Wichtigste in Kürze
- Zahlungsverjährung: fünf Jahre, bei Hinterziehung zehn Jahre.
- Fristbeginn: Ende des Jahres, in dem die Steuer fällig wurde.
- Mahnung, Stundung oder Vollstreckung unterbrechen die Frist.
- Nach Ablauf erlischt die Schuld samt Zinsen.
Zwei Arten der Verjährung
Die Abgabenordnung (AO) kennt zwei Fristen, die oft verwechselt werden. Die erste regelt, wie lange das Finanzamt eine Steuer festsetzen darf. Die zweite regelt, wie lange es eine festgesetzte Steuer eintreiben darf. Wer wissen will, ob Steuerschulden verjährt sind, muss beide kennen.
| Art | Frage | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Festsetzungsverjährung | Darf das Finanzamt noch einen Bescheid erlassen oder ändern? | in der Regel 4 Jahre | § 169 AO |
| Zahlungsverjährung | Darf das Finanzamt eine festgesetzte Steuer noch einfordern? | 5 Jahre | § 228 AO |
Zahlungsverjährung: wann Steuerschulden verjährt sind
Laut § 228 AO beträgt die Verjährungsfrist für Zahlungsansprüche fünf Jahre. In Fällen der Steuerhinterziehung, des Schmuggels und der Steuerhehlerei sind es zehn Jahre. Die Frist startet nach § 229 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig wurde. Sie beginnt aber nicht, bevor der Steuerbescheid wirksam ist.
Beispiel: Ein Einkommensteuerbescheid wird im Juni 2021 fällig. Die Zahlungsverjährung beginnt am 31. Dezember 2021. Sie endet fünf Jahre später, mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Unternimmt das Finanzamt bis dahin nichts, erlischt die Schuld.
Kurzantwort: Festgesetzte Steuerschulden verjähren nach fünf Jahren ab Ende des Fälligkeitsjahres. Bei Steuerhinterziehung dauert es zehn Jahre.
Was die Verjährung unterbricht
In der Praxis verjähren Steuerschulden selten. Das Finanzamt kann die Frist nach § 231 AO auf viele Arten unterbrechen. Dazu gehören:
- schriftliche Geltendmachung des Anspruchs, etwa eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung
- Zahlungsaufschub, Stundung oder Aussetzung der Vollziehung
- Sicherheitsleistung
- Vollstreckungsmaßnahmen wie eine Kontopfändung
- Anmeldung im Insolvenzverfahren oder Aufnahme in einen Insolvenzplan
- Ermittlungen des Finanzamts zum Wohnsitz oder Aufenthaltsort
Die Wirkung ist deutlich. Mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Unterbrechung endet, beginnt laut § 231 AO eine neue, volle Verjährungsfrist. Eine Mahnung im Jahr 2026 führt also dazu, dass die Frist erst mit Ablauf des Jahres 2031 endet.
Es gibt eine Einschränkung zugunsten der Steuerzahler. Die Verjährung wird nur in Höhe des Betrags unterbrochen, auf den sich die Maßnahme bezieht. Mahnt das Finanzamt nur einen Teil an, läuft die Frist für den Rest weiter.
Festsetzungsverjährung: wie lange das Finanzamt nachfordern darf
Bevor eine Steuer eingetrieben wird, muss sie festgesetzt sein. Dafür gelten eigene Fristen nach § 169 AO:
| Fall | Festsetzungsfrist |
|---|---|
| Verbrauchsteuern | 1 Jahr |
| alle anderen Steuern, etwa Einkommensteuer | 4 Jahre |
| leichtfertige Steuerverkürzung | 5 Jahre |
| Steuerhinterziehung | 10 Jahre |
Wann diese Frist beginnt, regelt § 170 AO. Grundsätzlich startet sie mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, erlebt aber eine Anlaufhemmung. Die Frist beginnt dann mit Ablauf des Jahres, in dem die Erklärung eingereicht wird. Spätestens startet sie mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Steuerjahr.
Beispiel: Für die Einkommensteuer 2020 besteht eine Pflicht zur Erklärung. Wird sie nie abgegeben, beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Jahres 2023. Nach vier Jahren endet sie mit Ablauf des Jahres 2027. Bis dahin darf das Finanzamt die Steuer noch schätzen und festsetzen.
Kurzantwort: Wer keine Pflichterklärung abgibt, verlängert die Festsetzungsfrist um bis zu drei Jahre.
Was nach Ablauf der Verjährung passiert
Laut § 232 AO erlöschen durch die Verjährung der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und die davon abhängenden Zinsen. Die Schuld ist dann rechtlich weg. Das Finanzamt darf sie weder einfordern noch vollstrecken. Nach Ablauf der Festsetzungsfrist sind zudem laut § 169 AO keine neuen oder geänderten Bescheide mehr zulässig.
Das gilt in beide Richtungen. Auch Erstattungen für den Steuerzahler unterliegen der Festsetzungsfrist. Wer eine freiwillige Steuererklärung abgeben möchte, um Geld zurückzubekommen, hat dafür in der Regel vier Jahre Zeit. Wie sich Steuerklassen auf die Erstattung auswirken, erklärt der Beitrag Steuerklassen und Ehegattensplitting.
Was Steuerzahler tun können
- Fristen prüfen: Datum der Fälligkeit und alle Schreiben des Finanzamts sammeln.
- Unterbrechungen zählen: Jede Mahnung und jede Vollstreckungsmaßnahme kann eine neue Frist auslösen.
- Nicht einfach abwarten: Säumniszuschläge und Vollstreckung sind teurer als eine frühe Lösung.
- Stundung beantragen: Bei Zahlungsproblemen ist eine Stundung oder Ratenzahlung möglich. Sie unterbricht allerdings ebenfalls die Verjährung.
- Beratung suchen: Bei hohen Beträgen oder Verdacht auf Hinterziehung helfen Steuerberater oder Fachanwälte.
Selbstständige haben besonders viele Fristen im Blick zu behalten. Einen Überblick gibt der Beitrag Steuern für Selbstständige.
Fazit
Steuerschulden verjähren nach fünf Jahren, bei Steuerhinterziehung nach zehn Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer fällig wurde. Das Finanzamt kann sie durch Mahnungen, Stundungen, Pfändungen und andere Maßnahmen unterbrechen. Danach läuft eine neue, volle Frist. Getrennt davon gilt die Festsetzungsfrist von meist vier Jahren. Sie bestimmt, wie lange das Finanzamt überhaupt Bescheide erlassen oder ändern darf.
FAQ – Häufige Fragen
Nach wie vielen Jahren verjähren Steuerschulden?
Nach fünf Jahren, bei Steuerhinterziehung nach zehn Jahren.
Wann beginnt die Verjährung von Steuerschulden?
Mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer erstmals fällig wurde.
Unterbricht eine Mahnung die Verjährung?
Ja. Eine schriftliche Geltendmachung unterbricht die Frist, danach beginnt eine neue.
Was ist der Unterschied zwischen Festsetzungs- und Zahlungsverjährung?
Die Festsetzungsverjährung betrifft den Erlass von Bescheiden, die Zahlungsverjährung das Eintreiben festgesetzter Steuern.
Wie lange darf das Finanzamt Steuern nachfordern?
In der Regel vier Jahre ab Beginn der Festsetzungsfrist, bei Hinterziehung zehn Jahre.
Verjähren auch Zinsen auf Steuerschulden?
Ja. Mit dem Anspruch erlöschen auch die davon abhängenden Zinsen.
Unterbricht eine Stundung die Verjährung?
Ja. Nach Ende der Stundung beginnt eine neue Frist.
Was passiert, wenn keine Steuererklärung abgegeben wird?
Die Festsetzungsfrist beginnt später, spätestens nach drei Jahren.
Wirkt eine Unterbrechung auf die gesamte Schuld?
Nein, nur auf den Betrag, auf den sich die Maßnahme bezieht.
Wo ist die Verjährung von Steuerschulden geregelt?
In der Abgabenordnung, vor allem in den §§ 169, 170 und 228 bis 232 AO.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
Quellen
- § 228 AO: Gegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist
- § 229 AO: Beginn der Verjährung
- § 231 AO: Unterbrechung der Verjährung
- § 169 AO: Festsetzungsfrist
Geschrieben von Theresa Kuhn fuer vermögensatlas.de. Der Text ist keine Anlageberatung.
