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Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Steuerklassen und Ehegattensplitting hängen nur locker zusammen. Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer jeden Monat vom Gehalt abgeht. Das Ehegattensplitting entscheidet über die tatsächliche Jahressteuer bei der gemeinsamen Veranlagung. Egal ob III/V oder IV/IV: Am Ende zahlt ein Ehepaar für das Jahr dieselbe Einkommensteuer.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Steuerklasse regelt nur den monatlichen Lohnsteuerabzug.
- Das Splitting halbiert das gemeinsame Einkommen, berechnet die Steuer und verdoppelt sie.
- Der Vorteil ist bei großen Einkommensunterschieden am höchsten.
- Bei III/V und beim Faktorverfahren ist eine Steuererklärung Pflicht.
So funktioniert das Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting steht in § 32a Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes. Es gilt für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die sich gemeinsam veranlagen lassen. Die Rechnung läuft in drei Schritten:
- Das Finanzamt addiert beide zu versteuernden Einkommen.
- Es halbiert die Summe und berechnet dafür die Steuer nach dem Grundtarif.
- Diese Steuer verdoppelt es. Das Ergebnis ist die gemeinsame Einkommensteuer.
Der deutsche Tarif ist progressiv. Hohe Einkommen werden also mit einem höheren Satz belastet. Durch das Halbieren rutscht der Besserverdiener in eine niedrigere Stufe. Deshalb sinkt die Steuer, wenn einer viel und der andere wenig verdient. Seit 2026 bleiben pro Person 12.348 Euro steuerfrei. Im Splitting sind es also 24.696 Euro für das Paar.
Beispielrechnung 2026
Die Tabelle zeigt die tarifliche Einkommensteuer 2026 für ein Paar mit zusammen 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht eingerechnet.
| Aufteilung | Einzeln veranlagt | Mit Splitting | Vorteil |
|---|---|---|---|
| 60.000 € / 0 € | 14.233 € | 8.434 € | 5.799 € |
| 50.000 € / 10.000 € | 10.548 € | 8.434 € | 2.114 € |
| 45.000 € / 15.000 € | 9.270 € | 8.434 € | 836 € |
| 40.000 € / 20.000 € | 8.779 € | 8.434 € | 345 € |
| 30.000 € / 30.000 € | 8.434 € | 8.434 € | 0 € |
Bei gleich hohen Einkommen bringt das Splitting also nichts. Bei einem Alleinverdiener mit 100.000 Euro liegt der Vorteil nach dem Tarif 2026 bei 9.768 Euro im Jahr.
Kurzantwort: Das Ehegattensplitting senkt die Jahressteuer, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen. Bei gleichen Einkommen gibt es keinen Vorteil.
Welche Steuerklassen es für Verheiratete gibt
Ehepaare wählen zwischen drei Varianten. Nach der Hochzeit ordnet das Finanzamt beide automatisch der Steuerklasse IV zu. Ein Wechsel ist auf Antrag möglich.
| Kombination | Für wen | Wirkung im Monat |
|---|---|---|
| IV/IV | ähnlich hohe Gehälter | beide zahlen wie Ledige |
| III/V | ein Partner verdient deutlich mehr | III zahlt wenig, V zahlt viel Lohnsteuer |
| IV/IV mit Faktor | unterschiedliche Gehälter | Splittingvorteil wird fair auf beide verteilt |
In Steuerklasse III gilt der doppelte Grundfreibetrag. Dafür fällt in Klasse V gar keiner an. Der Besserverdiener bekommt so mehr Netto. Der Partner mit dem kleineren Gehalt zahlt dafür überproportional viel Lohnsteuer.
Warum die Steuerklasse das Splitting nur vorwegnimmt
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die Steuerklassen sollen das Splitting schon im Monat grob abbilden. Genau gelingt das selten. Mit der Steuererklärung rechnet das Finanzamt alles neu ab. Zu viel gezahlte Lohnsteuer kommt zurück. Zu wenig gezahlte Steuer muss das Paar nachzahlen.
Bei III/V kommt es oft zu Nachzahlungen. Das passiert vor allem, wenn der Partner in Klasse V mehr als etwa 40 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient. Deshalb ist die Steuererklärung bei III/V Pflicht. Das gilt ebenso für das Faktorverfahren.
Kurzantwort: Die Wahl der Steuerklasse ändert nur das monatliche Netto. Die Jahressteuer ergibt sich aus dem Splitting in der Steuererklärung.
Das Faktorverfahren als Mittelweg
Beim Faktorverfahren bleiben beide Partner in Klasse IV. Das Finanzamt berechnet einen Faktor kleiner als 1. Er senkt die Lohnsteuer beider Partner im Verhältnis ihrer Gehälter. So fließt der Splittingvorteil schon monatlich auf beide Konten. Nachzahlungen fallen meist klein aus.
Das hat praktische Folgen. Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld richten sich nach dem Nettogehalt. Wer in Klasse V steckt, bekommt diese Leistungen auf Basis eines niedrigen Nettos. Mit dem Faktor fallen sie oft fairer aus. Ein Wechsel der Steuerklasse zur Erhöhung des Elterngelds muss allerdings rechtzeitig vor dem Mutterschutz erfolgen.
Was bei der Reform der Steuerklassen gilt
Der Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes sah vor, III und V ab 2030 abzuschaffen. Alle Paare wären dann automatisch ins Faktorverfahren gewechselt. Diese Regel wurde im Dezember 2024 aus der beschlossenen Fassung gestrichen. Stand September 2026 gibt es keinen neuen Termin. III/V bleibt also wählbar.
Auch über das Splitting selbst wird immer wieder gestritten. Das Bundesfinanzministerium beziffert den Vorteil auf rund 25 Milliarden Euro im Jahr. Gesetzlich geändert ist daran bisher nichts.
Tipps für die richtige Wahl
- Verdienen beide ähnlich, reicht IV/IV.
- Liegt ein Gehalt bei mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens, lohnt ein Blick auf III/V oder den Faktor.
- Vor Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Rente die Steuerklassen prüfen.
- Den Antrag auf Wechsel beim Finanzamt stellen, online über ELSTER.
- Die Steuernummer bereithalten. Wie sie aufgebaut ist, erklärt der Beitrag zur Abkürzung der Steuernummer.
Steuerliche Vorteile gibt es auch an anderer Stelle im Familienleben. Beispiele stehen im Beitrag zum steuerfreien Schenken.
Fazit
Steuerklassen und Ehegattensplitting greifen ineinander. Die Steuerklasse legt den Abzug im Monat fest. Das Splitting bestimmt die echte Jahressteuer. Es bringt viel, wenn die Einkommen weit auseinanderliegen. Das Faktorverfahren verteilt den Vorteil am gerechtesten auf beide Partner.
FAQ – Häufige Fragen
Bekommt man das Splitting nur mit Steuerklasse III/V?
Nein. Das Splitting gilt bei jeder Kombination, sobald das Paar zusammen veranlagt wird.
Wie hoch ist der Splittingvorteil maximal?
Das hängt vom Einkommen ab. Bei einem Alleinverdiener mit 100.000 Euro sind es 2026 rund 9.768 Euro.
Gilt das Splitting für unverheiratete Paare?
Nein. Nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können es nutzen.
Muss man bei III/V eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Bei III/V und beim Faktorverfahren ist die Erklärung Pflicht.
Wie oft darf man die Steuerklasse wechseln?
Seit 2020 ist ein Wechsel mehrmals im Jahr möglich. Der Antrag muss bis 30. November beim Finanzamt sein.
Werden III und V abgeschafft?
Geplant war das für 2030. Die Regel wurde 2024 gestrichen. Stand 2026 gibt es sie weiter.
Was ist das Faktorverfahren?
Beide bleiben in Klasse IV. Ein Faktor senkt die Lohnsteuer anteilig, sodass der Splittingvorteil schon monatlich wirkt.
Welche Steuerklasse ist bei gleichem Gehalt am besten?
IV/IV. Dann entspricht die Lohnsteuer meist genau der späteren Jahressteuer.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
12.348 Euro pro Person. Im Splitting verdoppelt er sich auf 24.696 Euro.
Beeinflusst die Steuerklasse das Elterngeld?
Ja. Elterngeld richtet sich nach dem Netto. Eine günstigere Klasse kann es erhöhen, wenn sie rechtzeitig gewechselt wird.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 32a EStG Einkommensteuertarif
- Wikipedia: Ehegattensplitting
- MyFinance: Steuerklassen-Reform, Stand 2026
Geschrieben von Theresa Kuhn fuer vermögensatlas.de. Der Text ist keine Anlageberatung.
