Wie viel Geld bekommt man bei Pflegestufe 3? Pflegegrad 3 im Überblick

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten

Bei Pflegegrad 3, früher oft Pflegestufe 3 genannt, zahlt die Pflegekasse 2026 ein Pflegegeld von 599 Euro im Monat. Wer statt Angehörigen einen Pflegedienst einsetzt, bekommt Sachleistungen bis 1.497 Euro. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 Euro, 42 Euro für Pflegehilfsmittel und mehrere Budgets pro Jahr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat.
  • Pflegesachleistung: bis zu 1.497 Euro pro Monat.
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro pro Monat zusätzlich.
  • Die Beträge gelten 2026 unverändert seit Januar 2025.

Pflegestufe 3 oder Pflegegrad 3: Was heute gilt

Die Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr. Damals ersetzten fünf Pflegegrade die drei alten Stufen. Viele Menschen sprechen trotzdem weiter von Pflegestufe 3. Gemeint ist in Suchanfragen meist der heutige Pflegegrad 3.

Pflegegrad 3 steht für schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Der Medizinische Dienst prüft sechs Lebensbereiche und vergibt Punkte. Die Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am stärksten. Pflegegrad 3 gilt ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten, so steht es in Paragraf 15 SGB XI.

Wie viel Geld bei Pflegegrad 3: die Beträge 2026

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Leistungen laut Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026.

Leistung Betrag bei Pflegegrad 3
Pflegegeld 599 € monatlich
Pflegesachleistung bis 1.497 € monatlich
Tages- und Nachtpflege bis 1.357 € monatlich
Entlastungsbetrag bis 131 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € monatlich
Wohngruppenzuschlag 224 € monatlich
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis 3.539 € jährlich
Vollstationäre Pflege 1.319 € monatlich
Umbau der Wohnung bis 4.180 € je Maßnahme

Kurzantwort: Bei Pflegegrad 3 gibt es 2026 monatlich 599 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.497 Euro Sachleistung. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro kommt in beiden Fällen dazu.

Pflegegeld oder Sachleistung: der Unterschied

Das Pflegegeld geht direkt an die pflegebedürftige Person. Sie kann es frei an Angehörige oder Freunde weitergeben, die sich kümmern. Einen Nachweis über die Verwendung verlangt die Kasse nicht.

Die Sachleistung fließt dagegen an einen zugelassenen Pflegedienst. Die Kasse rechnet direkt mit dem Dienst ab. Der Betrag ist deutlich höher, weil professionelle Pflege mehr kostet.

Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen. Das regelt Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI. Bis Ende März 2027 darf jede zweite Beratung per Video stattfinden.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst mischen

Viele Familien teilen sich die Pflege mit einem Pflegedienst. Dafür gibt es die Kombinationsleistung. Die Kasse kürzt das Pflegegeld um den Prozentsatz, den der Dienst von der Sachleistung verbraucht.

Ein Beispiel: Der Pflegedienst rechnet 599 Euro ab. Das sind 40 Prozent von 1.497 Euro. Dann bleiben 60 Prozent des Pflegegelds übrig, also 359,40 Euro. An die gewählte Aufteilung ist die Familie sechs Monate gebunden.

Weitere Leistungen, die oft vergessen werden

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro wird nicht bar ausgezahlt. Er erstattet Kosten für anerkannte Alltagshilfen, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder einen Betreuungsdienst. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen.

Seit Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Er liegt bei bis zu 3.539 Euro. Das Geld hilft, wenn die Pflegeperson Urlaub macht oder krank wird. Während dieser Zeit zahlt die Kasse für bis zu acht Wochen die Hälfte des Pflegegelds weiter.

Für Umbauten wie ein bodengleiches Bad zahlt die Kasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, steigt der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro.

Absicherung der pflegenden Angehörigen

Wer mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen pflegt, erwirbt Rentenansprüche. Die Pflegekasse zahlt dann Beiträge in die Rentenversicherung. Bei Pflegegrad 3 sind es 2026 bis zu 316,32 Euro im Monat. Die genaue Höhe hängt von der gewählten Leistungsart ab.

Zusätzlich übernimmt die Kasse unter Umständen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Das sichert Angehörige ab, die für die Pflege ihren Job aufgeben oder reduzieren. Wer die eigene Rentenversicherungsnummer nicht zur Hand hat, sollte sie vor dem Antrag heraussuchen.

Kurzantwort: Pflegende Angehörige bekommen bei Pflegegrad 3 kein eigenes Gehalt. Die Kasse zahlt aber Rentenbeiträge von bis zu 316,32 Euro im Monat für sie ein.

So läuft der Antrag Schritt für Schritt

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen. Sie sitzt bei der Krankenkasse. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben reicht.
  • Pflegetagebuch führen. Es hält fest, wobei Hilfe nötig ist und wie lange sie dauert.
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst abwarten. Er kommt meist nach Hause.
  • Bescheid prüfen. Wer einen zu niedrigen Grad erhält, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Ein früher Antrag lohnt sich deshalb.

Fazit

Pflegegrad 3 bringt 2026 mindestens 599 Euro Pflegegeld im Monat. Mit Pflegedienst sind bis zu 1.497 Euro möglich. Wer Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Jahresbudget konsequent nutzt, holt pro Jahr mehrere Tausend Euro zusätzlich heraus. Die nächste Erhöhung ist erst für 2028 geplant.

FAQ – Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3?

Das Pflegegeld beträgt 599 Euro pro Monat. Der Betrag gilt seit Januar 2025 und bleibt 2026 gleich.

Gibt es die Pflegestufe 3 noch?

Nein. Seit 2017 gelten fünf Pflegegrade. Menschen mit alter Pflegestufe wurden damals automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet.

Ist das Pflegegeld steuerfrei?

Ja, für die pflegebedürftige Person ist das Pflegegeld steuerfrei. Geben es Angehörige als Anerkennung weiter, bleibt es bei ihnen in der Regel ebenfalls steuerfrei.

Wird das Pflegegeld auf das Bürgergeld angerechnet?

Das Pflegegeld zählt beim Bürgergeld der pflegebedürftigen Person nicht als Einkommen. Es soll die Pflege sichern.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?

Nötig sind 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte in der Begutachtung. Ab 70 Punkten beginnt Pflegegrad 4.

Kann man Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja, über die Kombinationsleistung. Das Pflegegeld sinkt dann anteilig um den Prozentsatz der genutzten Sachleistung.

Was bekommt man bei Pflegegrad 3 im Heim?

Die Kasse zahlt 1.319 Euro im Monat an das Heim. Dazu kommen Zuschläge auf den Eigenanteil, die mit der Aufenthaltsdauer steigen.

Wofür lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen?

Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- oder Kurzzeitpflege und bestimmte Leistungen von Pflegediensten. Die Kasse erstattet gegen Rechnung.

Wann steigt das Pflegegeld wieder?

Laut Gesetz ist die nächste Anpassung für 2028 vorgesehen. Sie soll sich an der Preisentwicklung orientieren.

Wird das Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt weitergezahlt?

Ja, für die ersten vier Wochen eines Krankenhausaufenthalts läuft das Pflegegeld weiter. Danach ruht es bis zur Rückkehr.

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Hinweis: Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte geben die Pflegekasse und unabhängige Pflegeberatungsstellen.

Quellen

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